Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
es gibt immer mehrere Dinge die berücksichtigt werden.
Als erstes ist der Leitungsschutzschalter für den Leitungsschutz zuständig. Geräteschutz ist nicht seine Aufgabe.
Aber auch der Gerätehersteller kann aus verschiedenen Gründen für sein Gerät ein Schutzorgan festlegen. Geräteschutz ist dann auch seine Aufgabe.
Der Elektriker sollte "alles" berücksichtigen.
LS Schalter dienen dem Leitungsschutz. Da für einen 21kW DLH je nach Leitungslänge bzw. Spannungsfall auch 10mm2 verlegt werden, darf diese auch mit 40A gesichert werden.
Alte Erfahrung: mit Neozed 35 A waren früher alle DE gut abgesichert, bis 24 kW.
Als dann immer mehr B32 kamen, fiel schon mal ein Automat bei Dauerbelastung. Wenn jetzt heute auch 27kW kommen, muss es eben 40 A sein, also auch 10qmm.
VDE 0298 lässt grüssen.
Insofern hinkt die Aussage von ThomasR imho ein wenig.
Aber ABB hat insofern nicht unrecht mit der Aussage, obwohl sie mir ein wenig sinnfrei erscheint.
grundsätzlich ist es schon eine gute Wahl, nicht größer abzusichern wie nötig. Ich hätte aber auch nicht grundsätzlich Bauchschmerzen einen DLH ab 21 kW an einer 63 A Absicherung zu betreiben. Es sei den, der DLH Hersteller gibt eine maximale Absicherung vor. Die Auswirkungen im max. möglichen Kurzschluss-Fall sind nur unwesentlich größer.
Bitte beachten: Die Selektivität sollte nicht außer Acht gelassen werden. Ist doof, wenn ein extremer Langzeitduscher die HA-Sicherung knackt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Spaßigerweise wurden die 27 kW DLEs erst einige Zeit nach der Spannungsumstellung auf 400V eingeführt, da es ab dann etliche 24 kW / 380V Geräte gab, deren Besitzer sich über Jahre hinweg durch den Betrieb an 400V an die "Leistungsklasse 27 kW" gewöhnt haben.
Bei Ersatz durch ein 24 kW / 400V Gerät wurde dann die verminderte Wärmeleistung bemängelt...
Bei jeder größeren Renovierung rate ich zum Einbau eines Wasservorwärmers in der Ablaufrinne. Das spart bis zu 50% der sonst benötigten Heizenergie und ermöglicht damit kleinere DLE.
Habe ich selbst im Einsatz trotz WW Bereitung mit WP.
Hier ein Beispiel zum Verständnis, es gibt mehrere Anbieter!