DIN18015 nicht eingehalten?
- Tobi P.
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?
Moin,
ich steh auf keiner Seite. Ausser vielleicht auf der von fachgerechten und realistischen Lösungen ohne die immer mehr zunehmende unnötige und sinnlose Bürokratie auf den Baustellen und in den Unternehmen.
Über die rechthaberischen Praktiker braucht ihr euch auch nicht zu wundern. Hab neulich mit nem Branchenkollegen gesprochen der für 9€/h in einem kleinen Installationsbetrieb Marke Schlitzeklopfer arbeitet - glaubt ihr wirklich derart unterbezahlte Kollegen interessieren sich noch für ihre Arbeit oder sind bereit sich für qualitativ bessere Ausführung das Gemecker vom Ausbeuterchef anzuhören weil die Produktivität leidet? Bei einem Großteil der E-Betriebe brauchst als Mitarbeiter gar nicht nach Normen zu fragen, da hast du den Mund zu halten und zu schaffen statt zu lesen.
Ist bei uns glücklicherweise anders - Normenauswahl liegt auf dem Firmenserver bereit und wenn eine spezielle fehlt wird sie bestellt. Aber das ist in der Branche echt die Ausnahme.
Gruß Tobi
ich steh auf keiner Seite. Ausser vielleicht auf der von fachgerechten und realistischen Lösungen ohne die immer mehr zunehmende unnötige und sinnlose Bürokratie auf den Baustellen und in den Unternehmen.
Über die rechthaberischen Praktiker braucht ihr euch auch nicht zu wundern. Hab neulich mit nem Branchenkollegen gesprochen der für 9€/h in einem kleinen Installationsbetrieb Marke Schlitzeklopfer arbeitet - glaubt ihr wirklich derart unterbezahlte Kollegen interessieren sich noch für ihre Arbeit oder sind bereit sich für qualitativ bessere Ausführung das Gemecker vom Ausbeuterchef anzuhören weil die Produktivität leidet? Bei einem Großteil der E-Betriebe brauchst als Mitarbeiter gar nicht nach Normen zu fragen, da hast du den Mund zu halten und zu schaffen statt zu lesen.
Ist bei uns glücklicherweise anders - Normenauswahl liegt auf dem Firmenserver bereit und wenn eine spezielle fehlt wird sie bestellt. Aber das ist in der Branche echt die Ausnahme.
Gruß Tobi
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?
Das ist deine Sicht. Als Bauherr oder Vertreter dessen ist man u.u. schon daran interessiert dass Betriebe fach- und normgerechte Arbeit abliefern..Tobi P. hat geschrieben: ↑Sonntag 4. August 2019, 18:45 Moin,
dann lass sie doch Scheisse bauen. Das werden "die" so oder so tun, egal ob ihnen irgendjemand sagt dass das falsch ist. Ich bin schon lange zu der Einsicht gekommen dass ich besseres zu tun habe als mir den Kopf über die Fehler anderer zu zerbrechen - wenn jemand unbedingt pfuschen oder Arbeiten erledigen will zu denen er nicht qualifiziert ist soll er das doch tun. Wenn er dann damit baden geht ist das nicht mein Problem und wenn dann noch der Sanierungsauftrag auf meinen Tisch flattert - umso besser.
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?
Moin Tobi,
ich glaube, dass Du hier etwas "unhöflich" reagiert hast.
Wie sah das reale Leben vor 30 Jahren aus? Man hat die Fehler gemeinsam ausgebügelt. Wie sieht es heute aus? Man schucht einen Kostenträger - auch bei Kleinkram. Es gibt mehrere "reale Welten". Deine Spielwiese ist ggf. nicht die "einiger Leute". Wenn Du mit einer größeren Baustelle zu tun hast, dann prüfen teilweise Fachanwälte die Ausschreibungsunterlagen, um den Acker für Nachtragsangebote zu sondieren. Es ist ein Unterschied, ob man bei Lieschen Müller die Glühlampe im Kronleuchter auswechselt, oder ob man bei einem 20 Mio-ELT-Auftrag als Nachunternehmer des Nachunternehmers für Steckdosenunterteilmontage tätig ist.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?
Moin Tobi,
Der Mitarbeiter eines Auftragnehmers sagte letztens, dass er extra ein Messgerät bekommen habe, da ich immer Protokolle sehen möchte.
Ganz anderes Beispiel: Wir haben einen Kunden, der uns damit beauftragt, seine Baustelle hinsichtlich der Qualität zu betreuen. Er möchte eine mangelfreie Anlage haben, um seine hohen Ansprüchen an seine erstellten Produkte zu gewährleisten. Soweit hat es die 9 €/h-Fraktion bereits getrieben. Das Problem ist nicht der Auftraggeber, der auf die Einhaltung der vereinbarten Regelwerke pocht, sonder der Auftragnehmer, der nicht günstig sondern billig arbeitet. Es muss nicht nur Innungsbetrieb auf dem Elektrikerauto draufstehen, es muss auch eine kompetente Fachkraft drinnen sitzen.
Um es ganz deutlich zu sagen: Es gibt neben den schwarzen Schafen der Handwerkskunst auch viele sehr gute Fachfirmen. Leider haben diese die Auftragsbücher derart voll, dass man sich oft hinten anstellen muss.
Gruß Olaf
im Schadensfall ist "die Bürokratie" ggf. der Unterschied zwischen Einfahren oder einigen tagessätzen.
Wer 9 €/h bezahlt, der kann auch nur Leistungen in der Qualitätsstufe 9 €/h erwarten.
Das ist die Güte von Betrieben, die eine Erstprüfung nach VDE 0100-600 im Bauwagen erstellt. Es gibt auch welche, die bei Maschinen im Ex-Bereich weder eine Prüfung der Schaltgerätekombination noch der fertigen Maschine vornehmen.
Der Mitarbeiter eines Auftragnehmers sagte letztens, dass er extra ein Messgerät bekommen habe, da ich immer Protokolle sehen möchte.
Ist bei uns ähnlich - nennt sich Onlinezugang beim VDE-Verlag.
Ganz anderes Beispiel: Wir haben einen Kunden, der uns damit beauftragt, seine Baustelle hinsichtlich der Qualität zu betreuen. Er möchte eine mangelfreie Anlage haben, um seine hohen Ansprüchen an seine erstellten Produkte zu gewährleisten. Soweit hat es die 9 €/h-Fraktion bereits getrieben. Das Problem ist nicht der Auftraggeber, der auf die Einhaltung der vereinbarten Regelwerke pocht, sonder der Auftragnehmer, der nicht günstig sondern billig arbeitet. Es muss nicht nur Innungsbetrieb auf dem Elektrikerauto draufstehen, es muss auch eine kompetente Fachkraft drinnen sitzen.
Um es ganz deutlich zu sagen: Es gibt neben den schwarzen Schafen der Handwerkskunst auch viele sehr gute Fachfirmen. Leider haben diese die Auftragsbücher derart voll, dass man sich oft hinten anstellen muss.
Gruß Olaf
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?
Moin froebel,
auch hier kommt es auf den Auftraggeber an. Der gebeutelte Häuslebauer, dem die Bank permanent im Nacken sitzt, wird für "Einsparungen" offen sein. Wenn jedoch der VdS oder eine landesprüfverordnung zu beglücken sind, dann auchtet der Bauherr intensiver auf die Einhaltung.
Und dann gibt es noch die wenigen Auftraggeber, die sagen, dass sie Qualität haben wollen, und auch bereit sind, diese zu bezahlen.
Gruß Olaf
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?
Hi Olaf,
Wenn der gebeutelte Auftraggeber seine Schalter beim Einzug auf 0,3m OKFF findet, weil da nichts explizites vereinbart wurde, dann freut der sich sicherlich auch wenn er dem Auftragnehmer nachweisen kann, dass der scheiße gebaut hat...
- Tobi P.
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?
Moin,
Wenn ich aber gerade bei Liesschen Müller die neue Trafostation montiere und auf der Nachbarbaustelle - mit der ich rein gar nichts zu tun habe - den Elektromaurer beim Pfuschen beobachte interessiert mich das genau gar nicht.
@Olaf: Meine Spielwiese sind zu 95% Auftraggeber der "öffentlichen Hand". Ohne SubvomSubdesSubs-Beziehungen, auf so was lassen wir uns glücklicherweise gar nicht erst ein.
Gruß Tobi
ok, ich drücke es mal anders aus: Wenn ich explizit damit beauftragt werde andere Ausführende zu überwachen und ggfls. aufgetretene Mängel an den Auftraggeber zu melden dann mache ich das auch - werde ja schliesslich dafür bezahlt.
Wenn ich aber gerade bei Liesschen Müller die neue Trafostation montiere und auf der Nachbarbaustelle - mit der ich rein gar nichts zu tun habe - den Elektromaurer beim Pfuschen beobachte interessiert mich das genau gar nicht.
@Olaf: Meine Spielwiese sind zu 95% Auftraggeber der "öffentlichen Hand". Ohne SubvomSubdesSubs-Beziehungen, auf so was lassen wir uns glücklicherweise gar nicht erst ein.
Gruß Tobi
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?
Noch... das soll sich mit der nächsten Novelle des Elektrotechnikgesetzes ändern. Angeblich darf die neue ÖVE E-8101 aus urheberrechtlichen Gründen nicht allgemein zugänglich gemacht werden (interpretiere ich als "nicht ohne entsprechende Zahlungen, die sich der österreichische Staat nicht leisten möchte") und wird daher nicht mehr zum Gesetzesrang erhoben, sondern nur mehr auf die anerkannten Regeln der Technik verwiesen. So meine Erinnerung an einen Vortrag der Innung Wien.
Allerdings weiß noch niemand, wann es diese Novelle geben wird, die aktuelle Regierung hat genug andere Sorgen, Ende September sind Wahlen und bis wir dann wieder eine Regierung haben, kann es dauern. Derzeit ist die 8101 also schon veröffentlicht, gültig sind aber weiterhin die EN-1 und die E-8001.
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?
Je nach Standpunkt und Fortbildungsbereitschaft darf man dann schon jetzt den ÖVE-Elektrofachkräften kondolieren oder gratulieren.Trumbaschl hat geschrieben: ↑Montag 5. August 2019, 22:22 Derzeit ist die 8101 also schon veröffentlicht, gültig sind aber weiterhin die EN-1 und die E-8001.
Wie auch immer: Dass frei verfügbarer Normenzugang dazu beigetrangen hätte, dass Ossi- oder Ösi-Elektriker wegen des Gesetzescharakters ihrer Normen mehrheitlich normkompetenter und gar fortbildungswilliger waren/sind, ist mir bislang noch in keinem Forum aufgefallen. Wenn einzelne oder alle ÖVE-Normen wie bei uns zu Anerkannten Regeln der Technik abgestuft werden, wird sich am Arbeitsmotto "Das haben wir schon immer so gemacht" NIX ändern.
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?
Da kann ich dir leider schwer widersprechen.Dipol hat geschrieben: ↑Dienstag 6. August 2019, 01:13Je nach Standpunkt und Fortbildungsbereitschaft darf man dann schon jetzt den ÖVE-Elektrofachkräften kondolieren oder gratulieren.Trumbaschl hat geschrieben: ↑Montag 5. August 2019, 22:22 Derzeit ist die 8101 also schon veröffentlicht, gültig sind aber weiterhin die EN-1 und die E-8001.
Wie auch immer: Dass frei verfügbarer Normenzugang dazu beigetrangen hätte, dass Ossi- oder Ösi-Elektriker wegen des Gesetzescharakters ihrer Normen mehrheitlich normkompetenter und gar fortbildungswilliger waren/sind, ist mir bislang noch in keinem Forum aufgefallen. Wenn einzelne oder alle ÖVE-Normen wie bei uns zu Anerkannten Regeln der Technik abgestuft werden, wird sich am Arbeitsmotto "Das haben wir schon immer so gemacht" NIX ändern.