Es gibt einen technischen Betriebsleiter, auch Elektriker, aber dd erhalte ich relativ wenig Unterstützung.Snippy30 hat geschrieben: ↑Montag 6. August 2018, 14:43 Ich glaube nicht, dass MeckieMesser´s Firma eine VEFK hat.
Sowie ich dies hier so lese bist du auch aus der Verantwortung heraus. Ohne eine Pflichtenübertragung des Arbeitgebers ist und bleibt die Verantwortung bei Ihm.
Anders wäre es, wenn er als Nicht-Elektriker schriftlich eine VEFK bestellt hätte. Dieser wäre dann mit Verantwortlich und hat das Recht und sogar die Pflicht im Namen des Arbeitgebers Anlagenteile oder Maschinen still zu legen, welche nicht sicher sind.
Bei einem Arbeitsunfall wäre die VEFK mit verantwortlich.
Gibt es keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Euch? Dieser könnte deinen Arbeitgeber in diesen Dingen beraten.
Haftung und Entlasstung des Testers
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Netzfilter ?Mackie Messer hat geschrieben: ↑Dienstag 7. August 2018, 07:24 Das ist/war eine Umbandungsmaschine mit Heiz- und Schneideeinheit und Pneumatikanschluss. Anschluss über Kaltgeräteleitung -> Schukostecker.
Die Heizeinheit scheint es nicht gewesen zu sein (ich hab sie rausgeklemmt und bin immer noch beim selben Wert gelandet).
Oft sind in solchen Geräten Kaltgerätebuchsen mit integriertem Netzfilter verbaut. Wenn der Netzfilter ein Problem hat könnte er für den erhöhten Ableitstrom verantwortlich sein....
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Es ist auf jeden Fall eine Büchse mit Feinsicherung verbaut.IH-Elektriker hat geschrieben: ↑Dienstag 7. August 2018, 09:18Netzfilter ?Mackie Messer hat geschrieben: ↑Dienstag 7. August 2018, 07:24 Das ist/war eine Umbandungsmaschine mit Heiz- und Schneideeinheit und Pneumatikanschluss. Anschluss über Kaltgeräteleitung -> Schukostecker.
Die Heizeinheit scheint es nicht gewesen zu sein (ich hab sie rausgeklemmt und bin immer noch beim selben Wert gelandet).
Oft sind in solchen Geräten Kaltgerätebuchsen mit integriertem Netzfilter verbaut. Wenn der Netzfilter ein Problem hat könnte er für den erhöhten Ableitstrom verantwortlich sein....
Woran sehe ich ob da auch ein NEtzfilter mit drin ist?
Auseinander schrauben oder kann man das auch so sehen?
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Moin Meckie Messer,Mackie Messer hat geschrieben: ↑Dienstag 7. August 2018, 07:44 ... Es gibt einen technischen Betriebsleiter, auch Elektriker ...
dann solltest Du den Kollegen mal darauf hinweisen, dass er evtl. die VEFK ist.
Der Arbeitgeber kann mit § 13 ArbSchG seine Pflichten delegieren. Wenn es richtig gemacht wurde, dann ist der Delegationsempfänger gem. §§ 9 und 130 OWiG in der Pflicht.
Zeige Deinem Betriebsleiter doch mal die (zurückgezogene) DGUV Information 211-001.
Dies motiviert gelegentlich auch.DGUV Information 211-001:2005-05/BGI 508 hat geschrieben:... In Einzelfällen erübrigt sich allerdings eine Pflichtenübertragung auf bestimmte Personen, soweit diese
nämlich bereits aus einem anderen Rechtsgrund eigenständige Pflichten auf dem Gebiet der Unfallverhütung
haben. Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die vom Unternehmer beauftragt sind, den Betrieb
ganz oder zum Teil zu leiten, z.B. Betriebsleiter, Direktoren, Prokuristen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1
OWiG). Darüber hinaus gilt dies auch für andere betriebliche Führungskräfte und Vorgesetzte, z.B.
Meister. Denn die Verantwortung dieser Personen, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz und damit für die Gefahrenabwehr in ihrem Bereich zu sorgen, ergibt sich bereits im wesentlichen
aus den ihnen durch den Arbeitsvertrag übertragenen Aufgaben, also aus der Stellung, die
sie im Betrieb einnehmen. ...
Gruß Oalf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Zählt das immer noch, wenn nicht schriftlich bestellt wurde?
Bei uns wurde auch vor Jahren nach dieser DGUV Information nur Bereiche ab einem gewissem Schnitt (ab mittlere Verwaltungsebene) durch eine Bestellung deren Pflichten übertragen. Unter anderem bekamen unsere Betriebsleiter eine schriftliche Pflichtenübertragung, und z. B. unserer Leitung des Sozialdienstes oder Leiter des Psychologischen Dienstes nicht. Laut UK war dies damals OK so. Verstanden habe ich das Ganze irgendwie nie.
Mittlerweile (wahrscheinlich auch aus dem Grund, weil diese DGUV Information zurück gezogen wurde) sollen demnächst auch diese Bereiche schriftlich eine PÜ bekommen. Laut unserer FaSi war dies Thema beim letzten zusammentreffen mit der Unfallkasse.
Jetzt sind wir wieder weit vom Thema weg
Bei uns wurde auch vor Jahren nach dieser DGUV Information nur Bereiche ab einem gewissem Schnitt (ab mittlere Verwaltungsebene) durch eine Bestellung deren Pflichten übertragen. Unter anderem bekamen unsere Betriebsleiter eine schriftliche Pflichtenübertragung, und z. B. unserer Leitung des Sozialdienstes oder Leiter des Psychologischen Dienstes nicht. Laut UK war dies damals OK so. Verstanden habe ich das Ganze irgendwie nie.
Mittlerweile (wahrscheinlich auch aus dem Grund, weil diese DGUV Information zurück gezogen wurde) sollen demnächst auch diese Bereiche schriftlich eine PÜ bekommen. Laut unserer FaSi war dies Thema beim letzten zusammentreffen mit der Unfallkasse.
Jetzt sind wir wieder weit vom Thema weg
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Es ist...IH-Elektriker hat geschrieben: ↑Dienstag 7. August 2018, 09:18Netzfilter ?Mackie Messer hat geschrieben: ↑Dienstag 7. August 2018, 07:24 Das ist/war eine Umbandungsmaschine mit Heiz- und Schneideeinheit und Pneumatikanschluss. Anschluss über Kaltgeräteleitung -> Schukostecker.
Die Heizeinheit scheint es nicht gewesen zu sein (ich hab sie rausgeklemmt und bin immer noch beim selben Wert gelandet).
Oft sind in solchen Geräten Kaltgerätebuchsen mit integriertem Netzfilter verbaut. Wenn der Netzfilter ein Problem hat könnte er für den erhöhten Ableitstrom verantwortlich sein....
*Trommelwirbel*
... der Frequenzumrichter.
Das Ding wird über einen Jumper gesteuert und wenn ich den rausziehe, kommt das ding gerade so durch die Prüfung.
Schieb ich das Ding wieder rein, sind die Werte all wieder im Eimer.
Nur kann ich, soweit ich das sehe, das Ding nicht ohne Frequenzumrichter betreiben.
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Dann schau Dir das Gerät mal genau an, besorge Dir die Betriebsanleitung und lese dort nach was der Hersteller für den Anschluss vorgibt. Eventuell gibt es an dem Teil einen extra Schutzleiteranschluss für einen zweiten Schutzleiter...Mackie Messer hat geschrieben: ↑Mittwoch 8. August 2018, 09:09 Es ist...
*Trommelwirbel*
... der Frequenzumrichter.
Das Ding wird über einen Jumper gesteuert und wenn ich den rausziehe, kommt das ding gerade so durch die Prüfung.
Schieb ich das Ding wieder rein, sind die Werte all wieder im Eimer.
Nur kann ich, soweit ich das sehe, das Ding nicht ohne Frequenzumrichter betreiben.
Maschinen mit einem Ableitstrom größer 10mA benötigen nach EN60204-1/8.2.8 entweder einen Anschluss mit einem Schutzleiter größer/gleich 10mm² oder die Anschluissmöglichkeit bzw. den Anschluss eines zweiten Schutzleiters - oder eine integrierte Schutzleiterüberwachung.
Das die Sache mit dem zweiten Schutzleiter nicht praxistauglich ist - das ist eine andere Geschichte. Denn in der Praxis wird niemand bei einer Maschine mit steckbarem Anschluss (egal ob CEE oder Schuko) einen zweiten Schutzleiter normkonform zur EN60204-1 anschließen. Wozu auch, die Maschine "läuft" doch auch ohne sowas, also mache einem elektrotechnischem Laien kalr das er einen zweiten Schutzleiter anschließen muss
Eventuell ist die Maschine so vollkommen zulässig wenn der Hersteller entsprechende Maßnahmen ergriffen hat...oder aber das Ding ist nicht normgerecht gebaut. Dann wäre eine Reklamation beim Hersteller angebracht...
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Der HErsteller verwendet einen Schneider ATV 12 M2.
Der Jumper steuert den eingebauten EMV-Filter (Elektromagnetische Verträglichkeit).
Wenn man den Jumper rauszieht, wird der ausgeschaltet und der Ableitstrom sinkt.
Dafür ist "...bei dieser Konfiguration () die elektromagnetische Verträglichkeit nicht garantiert."
Der Jumper steuert den eingebauten EMV-Filter (Elektromagnetische Verträglichkeit).
Wenn man den Jumper rauszieht, wird der ausgeschaltet und der Ableitstrom sinkt.
Dafür ist "...bei dieser Konfiguration () die elektromagnetische Verträglichkeit nicht garantiert."
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Hallo Mackie Messer,
nimm mal eben die Bedienungsanleitung von dem ATV 12 zur Hand.
Auf Seite 16 in der Mitte steht unter "Erdung des Geräts" das ein Schutzleiter von 10mm² erforderlich sein kann.
Gruß Markus
nimm mal eben die Bedienungsanleitung von dem ATV 12 zur Hand.
Auf Seite 16 in der Mitte steht unter "Erdung des Geräts" das ein Schutzleiter von 10mm² erforderlich sein kann.
Gruß Markus
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Was ja auch konform zur EN60204-1 wäre
Das ist öfters der Fall das bei Frequenzumrichtern die Ableitströme über den Filter nicht gerade gering sind....