zurückgezogene Normen
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- Null-Leiter
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zurückgezogene Normen
Moin,
habe hier ein Verzeichnis der bauaufsihtlich eingeführten Normen. Dort werden auch welche mit dem Vermerk zurückgezogen verzeichnet. Heißt das, die sind aus der Liste wieder gestrichen? Oder gerade andersherum, dass sie trotz ihres Zurückziehens als Norm selbst aus bauaufsichtlicher Sicht dennoch fortgelten?
habe hier ein Verzeichnis der bauaufsihtlich eingeführten Normen. Dort werden auch welche mit dem Vermerk zurückgezogen verzeichnet. Heißt das, die sind aus der Liste wieder gestrichen? Oder gerade andersherum, dass sie trotz ihres Zurückziehens als Norm selbst aus bauaufsichtlicher Sicht dennoch fortgelten?
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
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Re: zurückgezogene Normen
Hallo,
es gibt 3 Varianten der Erkenntnisse:
- Stand der Technik --> DIN, DVGW, etc.
- Stand der Wissenschaft
- Stand der Forschung
Wenn nun eine DIN zurückgezogen ist, ist es nicht mehr Stand der Technik.
Man kann so eine Norm weiter anwenden, wenn sich denn beide Seiten einig sind.
Ich schreibe z.B. in die Vorbemerkungen, daß bei meinen Ausschreibungen Gelbdrucke zu Grunde zu legen sind.
…
es gibt 3 Varianten der Erkenntnisse:
- Stand der Technik --> DIN, DVGW, etc.
- Stand der Wissenschaft
- Stand der Forschung
Wenn nun eine DIN zurückgezogen ist, ist es nicht mehr Stand der Technik.
Man kann so eine Norm weiter anwenden, wenn sich denn beide Seiten einig sind.
Ich schreibe z.B. in die Vorbemerkungen, daß bei meinen Ausschreibungen Gelbdrucke zu Grunde zu legen sind.
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Re: zurückgezogene Normen
Moin OChatter,
kannst Du das Verzeichnis hier einstellen? Baurecht ist Landessache. Da gibt es folglich 16 Betrachtungsweisen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: zurückgezogene Normen
Das Dreistufenmodell wird zwar nicht einheitlich aber mehrheitlich anders unterteilt, siehe z. B. Wiki oder RA Uhlenbrauck. Üblicherweise werden Normen als Anerkannte Regeln der Technik unterhalb vom Stand der Technik eingestuft.
Dazu ein Exemplar aus meiner Folien-Mottenkiste.
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- Wulff
- Null-Leiter
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Re: zurückgezogene Normen
Hallo Dipol,
Interessanter Text von Uhlenbrauck, sicherlich wieder hilfreich in Mancherlei Diskussion.
Aber in deiner Linkbezeichnung hast du ihn gleich zum RA gemacht. Wäre heutzutage sicherlich hilfreich als Elektriker....
Interessanter Text von Uhlenbrauck, sicherlich wieder hilfreich in Mancherlei Diskussion.
Aber in deiner Linkbezeichnung hast du ihn gleich zum RA gemacht. Wäre heutzutage sicherlich hilfreich als Elektriker....
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- Null-Leiter
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- mikmik
- Null-Leiter
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Re: zurückgezogene Normen
Ich würde das Wort "Gelbdrucke" überdenken, da Normentwürfe, zumindest von DIN-VDE-Normen und DIN-EN-Normen mit VDE-Klassifikation, seit gefühlt mehr als 15 Jahren auf weißem Papier gedruckt bzw. auf weißem Hintergrund elektronisch publiziert werden. Das gleiche Schicksal hat auch die Blau- und Rotdrucke ereilt.