ganz so klar ist das nicht...Nur wo steht dies? Generell werden ja auch nur FI-Schutzschalter weiß ich nur, das FI-Schutzschalter für Steckvorrichtungen bis 20A vorgeschrieben sind, aber auch nur wenn Laien damit arbeiten müssen. Wie schon erwähnt sind diese fest angeschlossen. Anders gesagt könnte ich die 0,5A auch ausbauen.
Grundsätzlich müssen fest angeschlossene Betriebsmittel nicht über eine Fehlerstromschutzeinrichtung abgesichert werden. Aber...
Wenn die Abschaltbedingungen nicht eingehalten werden können (z.B. im TT-Netz, oder aber für den 2. Fehler im IT-Netz), oder Brandschutz gewährleistet werden muss/soll, oder aber Feuchtigkeit, oder andere "besondere Bedingungen gegeben sind, dann ist trotzdem ein RCD nötig.
Egal wie, im Rahmen einer Risikoanalyse / -beurteilung bzw. Gefährdungsbeurteilung ist der Unternehmer verpflichtet (u.a. nach den Gesetzen bezüglich Arbeitsschutz, Betriebssicherheitsverordnung, ...) die Anlage nach dem (S)Top-Prinzip hinsichtlich der Schutzzielbetrachtung zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen.
Die Ausnahmen, auf einen RCD zu verzichten zu können, die in der DIN VDE 0100-410:2007-06 genannt sind, sind diesbezüglich sehr kritisch zu betrachten. Dazu gibt es diverse Fachartikel und auch eine Verlautbarung der DKE. Ich rechne damit, mit der Aktualisierung im Oktober 2018, das die Ausnahmen entweder entfallen bzw. konkretisiert werden.
Auch bei Maschinen gibt es keine konkrete Pflicht, Steckdosen über einen RCD zu schützen (VDE 0113-1). Ein RCD wird aber zumindest empfohlen. Zudem gibt dann ja noch so was wie die dazu gehörige Gefährdungsbeurteilung... So werden bei einem meiner Kunden alle "normalen" Schuko-/CEE-Steckdosen mit RCD nachgerüstet, auch die Schaltschranksteckdose erhält einen RCD. Denn ist ein Elektriker - egal ob im ÖD oder in der Privatwirtschaft tätig - wirklich spannungsfest???
Dann gibt es zuletzt auch noch die Vermutungswirkung. Wenn es mal zu einem Unfall kommt, man nachweisen kann (!!!), das man alle relevanten Regeln der Technik eingehalten hat, die erforderlichen Prüfungen durchgeführt hat (Dokumentation!!!), dann kann es für den Verantwortlichen deutlich harmloser ausgehen, als wenn dem nicht so ist...
Zudem gelten bezüglich Arbeitsschutz nicht nur die anerkannten Regeln der Technik, sondern der Stand der Technik! Da ja ein RCD seit Jahren sich im Einsatz bewährt hat, es RCD für alle Einsatzzwecke gibt, ist somit ein RCD "Stand der Technik" zum Schutz vor Körperdurchströmung.
Wer als Verantwortlicher dann meint, weder einen RCD einzubauen, oder nachzurüsten, die Gefährdungsbeurteilungen nicht macht / machen lässt, oder die erforderlichen Prüfungen nicht macht / veranlasst, hat im Schadensfall unter Umständen nicht nur ein leeres Portemonnaie, sondern darf sich auch gerne mal eine andere Unterkunft für eine gewisse Zeit von innen ansehen...