Fragen von Laien
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
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Fragen von Laien
Hallo,
mal ein Text einer Laienanfrage an anderer Stelle:
Zitat:
"ich will bei uns einige stromzähler einbauen, wegen platz usw hutschienen geräte verstehe aber nicht den unterschied:
einige zähler haben n nur eine anschluß, andere dagegen n eingang und ausgang. warum?
ergänzende frage ist n nur für die zählerelektronik oder liegt da auch die entsprechende last der angeschlossenen verbaucher darauf?
und wie soll das gehn wenn n nur reingeht?.
es handelt sich um drehstromzähler, ist es bei wechselstromzähler genauso oder anders?
was ist eigentlich mit 3 adrigen drehstromleitungen also ohne n (haben wir fast nicht mehr).
funktionieren die dann auch oder muss man an irgendein n?
danke"
So wird in Deutschland rumelektrisiert.
...
mal ein Text einer Laienanfrage an anderer Stelle:
Zitat:
"ich will bei uns einige stromzähler einbauen, wegen platz usw hutschienen geräte verstehe aber nicht den unterschied:
einige zähler haben n nur eine anschluß, andere dagegen n eingang und ausgang. warum?
ergänzende frage ist n nur für die zählerelektronik oder liegt da auch die entsprechende last der angeschlossenen verbaucher darauf?
und wie soll das gehn wenn n nur reingeht?.
es handelt sich um drehstromzähler, ist es bei wechselstromzähler genauso oder anders?
was ist eigentlich mit 3 adrigen drehstromleitungen also ohne n (haben wir fast nicht mehr).
funktionieren die dann auch oder muss man an irgendein n?
danke"
So wird in Deutschland rumelektrisiert.
...
- Wulff
- Null-Leiter
- Beiträge: 985
- Registriert: Freitag 2. Mai 2014, 17:34
Re: Fragen von Laien
Warum mag ich bloß den Einleitungstext auf der ersten Seite so...
Re: Fragen von Laien
So einer gehört doch vorsorglich eingesperrt..
Ich sehe schon ne schicke sternpunkt-verschiebung wenn der an nem alten Zähler wo der N EVU-seitig und Kundenseitig angeschloßen ist beigeht.
Das haben wir, aber wo ist das Popcorn?
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- Null-Leiter
- Beiträge: 710
- Registriert: Freitag 16. Dezember 2016, 21:37
- Wohnort: im Norden
Re: Fragen von Laien
Mich wundern solche Fragen schon lange nicht mehr.
Solange den Betreiber der elektrischen Anlagen keine Konsequenzen in Form von Abschaltung drohen, wird es das immer geben.
Auch fehlt der Druck sich hinreichend qualifizierte Fachleute für Arbeiten an elektrischen Anlagen zu suchen. Dabei ist dann der Fachmann oftmals raus. Bestehende Sicherheitsbedenken werden doch oft mit den Worten: "Es wird schon nichts passieren" oder "Das ging so immer". weck gewischt und wenn es den Betreiber der elektrischen Anlage nicht interessiert, helfen auch die besten Worte nicht.
Es ist wie überall. Ohne ernstzunehmenden Kontrollen wird gepfuscht.
Solange den Betreiber der elektrischen Anlagen keine Konsequenzen in Form von Abschaltung drohen, wird es das immer geben.
Auch fehlt der Druck sich hinreichend qualifizierte Fachleute für Arbeiten an elektrischen Anlagen zu suchen. Dabei ist dann der Fachmann oftmals raus. Bestehende Sicherheitsbedenken werden doch oft mit den Worten: "Es wird schon nichts passieren" oder "Das ging so immer". weck gewischt und wenn es den Betreiber der elektrischen Anlage nicht interessiert, helfen auch die besten Worte nicht.
Es ist wie überall. Ohne ernstzunehmenden Kontrollen wird gepfuscht.
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Fragen von Laien
Moin E-Jens,
erst hört keiner zu und wenn dann etwas passiert ist, heißt es, dass Du ja etwas hättest sagen können.
Aber so ist das Leben auf dieser verlogenen und scheinheiligen Welt. Eine bessere haben wir leider nicht - sonst hätte man ja mal über einen Umzug nachdenken können.
Gruß Olaf
erst hört keiner zu und wenn dann etwas passiert ist, heißt es, dass Du ja etwas hättest sagen können.
Aber so ist das Leben auf dieser verlogenen und scheinheiligen Welt. Eine bessere haben wir leider nicht - sonst hätte man ja mal über einen Umzug nachdenken können.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
Re: Fragen von Laien
Moin..
Zitat:
mal ein Text einer Laienanfrage an anderer Stelle:
"ich will bei uns einige stromzähler einbauen, ..
..
So wird in Deutschland rumelektrisiert.
Teil-Zitat Ende
http://www.diesteckdose.net/viewtopic.p ... 1d#p117091
stellt sich nur die Frage was schlimmer ist...
Nun auch Moderator im Elektrofachforum
Zitat:
mal ein Text einer Laienanfrage an anderer Stelle:
"ich will bei uns einige stromzähler einbauen, ..
..
So wird in Deutschland rumelektrisiert.
Teil-Zitat Ende
http://www.diesteckdose.net/viewtopic.p ... 1d#p117091
stellt sich nur die Frage was schlimmer ist...
Nun auch Moderator im Elektrofachforum
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Fragen von Laien
Moin Oberwelle,
wie darf ich diesen Beitrag verstehen?
Gruß Olaf
wie darf ich diesen Beitrag verstehen?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
Re: Fragen von Laien
Am Besten gar nicht, hat keinen Sinn
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Fragen von Laien
Moin Oberwelle,
schade, dass Deine Beiträge keinen Sinn haben.
Gruß Olaf
schade, dass Deine Beiträge keinen Sinn haben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Tobi P.
- Beiträge: 1912
- Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
- Wohnort: 41516 Grevenbroich
Re: Fragen von Laien
Moin Olaf,
er wollte darauf hinaus dass der Kollege Elt-Onkel einerseits die Herumbastelei elektrotechnischer Laien anprangert, andererseits aber selbst fleissig herumelektrisiert obwohl er augenscheinlich "nur" eine Qualifikation als Bauingenieur hat. Wobei zum einen die Qualifikation zum Bauingenieur die Qualifikation zur Durchführung elektrotechnischer Arbeiten natürlich nicht ausschliesst (kann ja durchaus zusätzlich vorhanden sein) und andererseits den langjährigen Mitlesern hier klar sein dürfte dass Elt-Onkel nicht der Typ ist der planlos und wild drauflosbastelt.
Gruß Tobi
er wollte darauf hinaus dass der Kollege Elt-Onkel einerseits die Herumbastelei elektrotechnischer Laien anprangert, andererseits aber selbst fleissig herumelektrisiert obwohl er augenscheinlich "nur" eine Qualifikation als Bauingenieur hat. Wobei zum einen die Qualifikation zum Bauingenieur die Qualifikation zur Durchführung elektrotechnischer Arbeiten natürlich nicht ausschliesst (kann ja durchaus zusätzlich vorhanden sein) und andererseits den langjährigen Mitlesern hier klar sein dürfte dass Elt-Onkel nicht der Typ ist der planlos und wild drauflosbastelt.
Gruß Tobi