Ortsveränderliche Arbeitsmittel
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- Null-Leiter
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Ortsveränderliche Arbeitsmittel
Hallo,
im Küchenbereich prüft ihr dort beispielsweise bei Kaffeemaschinen, Wasserkocher nur den RPE und ISO-Wert?
Und wie sieht es bei einem Kühlschrank und Spülmaschine aus? - prüft ihr da nur RPE innerhalb des Stromkreises oder baut ihr die Geräte aus und prüft direkt am Gerät an?
im Küchenbereich prüft ihr dort beispielsweise bei Kaffeemaschinen, Wasserkocher nur den RPE und ISO-Wert?
Und wie sieht es bei einem Kühlschrank und Spülmaschine aus? - prüft ihr da nur RPE innerhalb des Stromkreises oder baut ihr die Geräte aus und prüft direkt am Gerät an?
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- Null-Leiter
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Re: Ortsveränderliche Arbeitsmittel
moin
nein-immer das kpl Programm....
wo es ging habe ich die Geräte ausgebaut
nein-immer das kpl Programm....
wo es ging habe ich die Geräte ausgebaut
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- Null-Leiter
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Re: Ortsveränderliche Arbeitsmittel
Hallo Skabe, das entscheidet der befähigte Prüfer.Und wie sieht es bei einem Kühlschrank und Spülmaschine aus? - prüft ihr da nur RPE innerhalb des Stromkreises oder baut ihr die Geräte aus und prüft direkt am Gerät an?
P.S. ist eine fest verbaute Spülmaschine überhaupt ein ortsveränderliches Gerät?
Was spricht , was ?
Würde ich so nicht schreiben.
Beispiel: Ein Prüfer baut im Übereifer jährlich einen E-Herd im Festanschluss aus. Nach wenigen Jahren ist durch das Ausnudeln von Schraubklemmen und Kupferleitung das Material so fertig (unter 100 Nm gibts bei manchen Herren ja nicht beim Zuschrauben), dass die Herdanschlussdose abfackelt. Hätte man es nicht derart übertrieben beim Prüfen, wäre nie was passiert.
- cyclist
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Re: Ortsveränderliche Arbeitsmittel
Hallo Probator!
Ist dein E-Herd bei dir zuhause ortsveränderlich und über einen Stecker angeschlossen?
Einen E-Herd kann ich problemlos auch von der UV aus prüfen - Riso, Differenzstrom, Rlo u. Berührstrom über eine geeignete Messleitung vom PE in der UV.
Genauso könnte man die die fest eingebaute Spülmaschine oder den Kühlschrank prüfen, so denn der Stecker / die Steckdose nicht zugänglich sein sollte.
Aber da ja der Fragesteller nur EUP ist, entfällt hier sicherlich die Option, die UV zu öffnen...
Der Titel des Threads heißt übrigens Ortsveränderliche Arbeitsmittel.Beispiel: Ein Prüfer baut im Übereifer jährlich einen E-Herd im Festanschluss aus.
Ist dein E-Herd bei dir zuhause ortsveränderlich und über einen Stecker angeschlossen?
Einen E-Herd kann ich problemlos auch von der UV aus prüfen - Riso, Differenzstrom, Rlo u. Berührstrom über eine geeignete Messleitung vom PE in der UV.
Genauso könnte man die die fest eingebaute Spülmaschine oder den Kühlschrank prüfen, so denn der Stecker / die Steckdose nicht zugänglich sein sollte.
Aber da ja der Fragesteller nur EUP ist, entfällt hier sicherlich die Option, die UV zu öffnen...
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Ciao + Gruss
Markus
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- Null-Leiter
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Re: Ortsveränderliche Arbeitsmittel
Jetzt gibt es aber die Regelung, dass Gerätschaften, welche über 18KG wiegen als ortsfeste Gegenstände klassifiziert werden.
Die Messung aus der UV, welche ich natürlich nicht mache und nicht machen darf, wäre das ausreichend oder ist ab und an die Prüfung dieser Gegenstände vor Ort notwendig sprich mit Ein- auns Ausbau des Gerätes?
Die Messung aus der UV, welche ich natürlich nicht mache und nicht machen darf, wäre das ausreichend oder ist ab und an die Prüfung dieser Gegenstände vor Ort notwendig sprich mit Ein- auns Ausbau des Gerätes?
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- Null-Leiter
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Re: Ortsveränderliche Arbeitsmittel
ja Markus
hätte schreiben sollen, dass bei uns bis auf ein paar Ausnahmen alle Geräte, selbst die Antriebsmotoren, über Steckvorichtungen betrieben werden,wurden.
lg
bernd
hätte schreiben sollen, dass bei uns bis auf ein paar Ausnahmen alle Geräte, selbst die Antriebsmotoren, über Steckvorichtungen betrieben werden,wurden.
lg
bernd
- cyclist
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Re: Ortsveränderliche Arbeitsmittel
Hallo Skabe!
Tja, auch sowas sollte eine erfahrene bP / EFK bzw. seine VeFK vor Ort anhand einer Gefährdungsanalyse bzw. -beurteilung entscheiden und festlegen.
Bei einem E-Herd, bzw. beider Spülmaschine muss ja auch mal (z.B. alle 4 Jahre), im Rahmen der Prüfung der ortsfesten Anlage / Installationen, die Steckdose bzw. der E-Herd-Anschluss geprüft werden. Gegebenenfalls kann man da ja die beiden Prüfungen miteinander verbinden.
Die Messung aus der UV, welche ich natürlich nicht mache und nicht machen darf, wäre das ausreichend oder ist ab und an die Prüfung dieser Gegenstände vor Ort notwendig sprich mit Ein- auns Ausbau des Gerätes?
Tja, auch sowas sollte eine erfahrene bP / EFK bzw. seine VeFK vor Ort anhand einer Gefährdungsanalyse bzw. -beurteilung entscheiden und festlegen.
Bei einem E-Herd, bzw. beider Spülmaschine muss ja auch mal (z.B. alle 4 Jahre), im Rahmen der Prüfung der ortsfesten Anlage / Installationen, die Steckdose bzw. der E-Herd-Anschluss geprüft werden. Gegebenenfalls kann man da ja die beiden Prüfungen miteinander verbinden.
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Ciao + Gruss
Markus
Ciao + Gruss
Markus
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- Null-Leiter
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Re: Ortsveränderliche Arbeitsmittel
Wenn wir uns mal auf den Kühlschrank und Spülmaschine beziehen. Gemügt der die Prüfung an der UV von der verantwortlichen Fachkraft oder müsste jemand noch das Ding ausbauen und separat prüfen, auch wenn es direkt an einer Steckdose angeschlossen ist? - also z.B alle 4 Jahre wo du gesagt hast
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Re: Ortsveränderliche Arbeitsmittel
Moin Skabe,
versuchst Du jetzt, Dich hier zum Thema Prüfungen weiterzubilden?
Hier viewtopic.php?f=62&t=16338 hatten wir auch eine Diskussion zu einem ähnlichen Thema. Ein prüfender EuP und eine vielleicht gelegentlich mal drüberguckende EFK bilden kein zielführendes Prüfkonzept.
Ich mache hier mal zu.
Gruß Olaf
versuchst Du jetzt, Dich hier zum Thema Prüfungen weiterzubilden?
Hier viewtopic.php?f=62&t=16338 hatten wir auch eine Diskussion zu einem ähnlichen Thema. Ein prüfender EuP und eine vielleicht gelegentlich mal drüberguckende EFK bilden kein zielführendes Prüfkonzept.
Ich mache hier mal zu.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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