Unterverteiler in kleinen Raum
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 9
- Registriert: Montag 16. November 2015, 19:01
Unterverteiler in kleinen Raum
Hallo an alle,
bis jetzt war ich immer nur stiller Leser eures Forums. Doch heute ist mir bei einem Kunden etwas aufgefallen wo mich neugierig gemacht hat.
Um was es geht seht Ihr am Bild :-)
Jetzt stellt sich mir die frage ob das so zulässig ist. Ich hatte im Hinterkopf das es einen bestimmten "Radius" darum frei sein muss.
Hab dann mal bisschen Google gefragt aber nichts richtiges dazu gefunden.
in der TAB steht was von 1,20 Meter nach hinten aber nur bei HAK und Zähler. Oder gilt das auch für UVs?
Hat da jemand von euch evtl. eine Norm für mich wo es genau steht?
Oder vielleicht auch einen Auszug aus dieser Norm, da ich nur zu den Standardnormen (VDE 0701/0702 etc...) habe.
Danke schon mal für eure hoffentlich aufschlussreichen Antworten
PS: Hoffe das war das richtige Unterforum, wenn nicht bitte verschieben.
Danke 0Leiter
bis jetzt war ich immer nur stiller Leser eures Forums. Doch heute ist mir bei einem Kunden etwas aufgefallen wo mich neugierig gemacht hat.
Um was es geht seht Ihr am Bild :-)
Jetzt stellt sich mir die frage ob das so zulässig ist. Ich hatte im Hinterkopf das es einen bestimmten "Radius" darum frei sein muss.
Hab dann mal bisschen Google gefragt aber nichts richtiges dazu gefunden.
in der TAB steht was von 1,20 Meter nach hinten aber nur bei HAK und Zähler. Oder gilt das auch für UVs?
Hat da jemand von euch evtl. eine Norm für mich wo es genau steht?
Oder vielleicht auch einen Auszug aus dieser Norm, da ich nur zu den Standardnormen (VDE 0701/0702 etc...) habe.
Danke schon mal für eure hoffentlich aufschlussreichen Antworten
PS: Hoffe das war das richtige Unterforum, wenn nicht bitte verschieben.
Danke 0Leiter
- Tobi P.
- Beiträge: 1912
- Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
- Wohnort: 41516 Grevenbroich
Re: Unterverteiler in kleinen Raum
Moin,
meine erste Frage wäre in diesem Fall ob zu der UV ursprünglich eine Tür gehörte. Falls ja und die entfernt wurde weil sie sich aufgrund des nicht vorhandenen Platzes nicht mehr öffnen liess wird die Schutzart des Gehäuses nicht mehr eingehalten => Mangel.
Falls nein bzw. eine vorhandene Tür lässt sich bei geöffneter Zugangstür öffnen sehe ich da keine Probleme. Ist auch eine übliche Situation zb bei nachträglichen Brandschutzeinhausungen. Man baut im Prinzip einen Raum in den die UV genau reinpasst, dran gearbeitet wird von vorn. Sinnvoll ist es dabei allerdings die Zugangstür so auszuführen dass sie sich feststellen lässt.
Gruß Tobi
meine erste Frage wäre in diesem Fall ob zu der UV ursprünglich eine Tür gehörte. Falls ja und die entfernt wurde weil sie sich aufgrund des nicht vorhandenen Platzes nicht mehr öffnen liess wird die Schutzart des Gehäuses nicht mehr eingehalten => Mangel.
Falls nein bzw. eine vorhandene Tür lässt sich bei geöffneter Zugangstür öffnen sehe ich da keine Probleme. Ist auch eine übliche Situation zb bei nachträglichen Brandschutzeinhausungen. Man baut im Prinzip einen Raum in den die UV genau reinpasst, dran gearbeitet wird von vorn. Sinnvoll ist es dabei allerdings die Zugangstür so auszuführen dass sie sich feststellen lässt.
Gruß Tobi
- Strippe-HH
- Beiträge: 1430
- Registriert: Freitag 10. Oktober 2014, 17:01
- Wohnort: Hamburg
Re: Unterverteiler in kleinen Raum
Sicherungsverteilungen in beengten Räumen sind nichts neues und oft vorzufinden.
In jeder Wohnung werden diese in schmale Abstellräume oder in Wandschränke gequetscht.
Ob es nun eine Bestimmung dazu gibt, das ist mir leider nicht bekannt.
In jeder Wohnung werden diese in schmale Abstellräume oder in Wandschränke gequetscht.
Ob es nun eine Bestimmung dazu gibt, das ist mir leider nicht bekannt.
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 2240
- Registriert: Sonntag 12. November 2006, 21:40
- Wohnort: Köln
Re: Unterverteiler in kleinen Raum
Ich kenne es so, das dort 120cm Arbeitsraum gegeben sein müssen. Darüber lässt sich sicher Disskutieren, das gezeigte aber ist eine absolute Zumutung!
Im fehlen der Tür sehe ich kein Problem, solange es sich um einen trockenen Raum handelt, fordert niemand eine höhere Schutzart.
Ansonsten: Von der Struktur her könnte der Verteiler von uns stammen.
Täusche ich mich, oder fehlt die Betriebsmittelkennzeichnung?
Im fehlen der Tür sehe ich kein Problem, solange es sich um einen trockenen Raum handelt, fordert niemand eine höhere Schutzart.
Ansonsten: Von der Struktur her könnte der Verteiler von uns stammen.
Täusche ich mich, oder fehlt die Betriebsmittelkennzeichnung?
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Unterverteiler in kleinen Raum
Moin 0Leiter,
die erforderlichen Abstände stehen in VDE 0100-729. Danach wären es 70 cm freier Raum.
Gruß Olaf
die erforderlichen Abstände stehen in VDE 0100-729. Danach wären es 70 cm freier Raum.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 9
- Registriert: Montag 16. November 2015, 19:01
- Strippe-HH
- Beiträge: 1430
- Registriert: Freitag 10. Oktober 2014, 17:01
- Wohnort: Hamburg
Re: Unterverteiler in kleinen Raum
Ich habe mal meine Besenkammer nachgemessen wo sich die UP-Verteilung befindet es sind exakt 72 cm.
Also nach VDE 0100-729 richtig.
Bei meiner Nachbarin mit gleicher Kammer befinden sich Regale gegenüber und da wird es schon recht eng.
Aber woher sollen die das wissen, dass ein Platzbedarf von 70 cm erforderlich ist.
Also nach VDE 0100-729 richtig.
Bei meiner Nachbarin mit gleicher Kammer befinden sich Regale gegenüber und da wird es schon recht eng.
Aber woher sollen die das wissen, dass ein Platzbedarf von 70 cm erforderlich ist.
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Unterverteiler in kleinen Raum
Moin Strippe,Strippe-HH hat geschrieben: ↑Freitag 22. September 2017, 17:31 ... Aber woher sollen die das wissen, dass ein Platzbedarf von 70 cm erforderlich ist.
die gewissenhafte Hausfrau fragt den fachkundigen Nachbarn.
Plan B: Der Hausmeister (ich habe hierzu heute die Bezeichnung "Caretaker" gelesen) achtet bei seinen Begehungen darauf.
Plan C: Der freunliche Onkel mit dem Prüfgerät und den chicken Aufklebern weist sie darauf hin.
Plan D: Der GMV sagt, dass man da ja auch vernünftig rankommen muss.
Eine vernünftige Antwort wird es auf diese Frage nicht geben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Strippe-HH
- Beiträge: 1430
- Registriert: Freitag 10. Oktober 2014, 17:01
- Wohnort: Hamburg
Re: Unterverteiler in kleinen Raum
@ OlafOlaf S-H hat geschrieben: ↑Freitag 22. September 2017, 23:10 die gewissenhafte Hausfrau fragt den fachkundigen Nachbarn.
Plan B: Der Hausmeister (ich habe hierzu heute die Bezeichnung "Caretaker" gelesen) achtet bei seinen Begehungen darauf.
Plan C: Der freunliche Onkel mit dem Prüfgerät und den chicken Aufklebern weist sie darauf hin.
Plan D: Der GMV sagt, dass man da ja auch vernünftig rankommen muss.
Eine vernünftige Antwort wird es auf diese Frage nicht geben.
Da trifft vieles nicht zu, hier sind alles Eigentumswohnungen und im Durchschnitt sind die Bewohner oft 20-30 Jahre älter als das Haus von 1965 selbst. Und das mache denen mal klar wenn die ihre Kammer 50 Jahre lang zugebaut haben, dass es so normalerweise nicht sein darf.
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 1302
- Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13
Re: Unterverteiler in kleinen Raum
Re: Unterverteiler in kleinen Raum
Zitat Strippe-HH
von Strippe-HH » 23 Sep 2017 15:35
Olaf S-H hat geschrieben: ↑
22 Sep 2017 22:10
die gewissenhafte Hausfrau fragt den fachkundigen Nachbarn.
Plan B: Der Hausmeister (ich habe hierzu heute die Bezeichnung "Caretaker" gelesen) achtet bei seinen Begehungen darauf.
Plan C: Der freunliche Onkel mit dem Prüfgerät und den chicken Aufklebern weist sie darauf hin.
Plan D: Der GMV sagt, dass man da ja auch vernünftig rankommen muss.
Eine vernünftige Antwort wird es auf diese Frage nicht geben.@ Olaf
Da trifft vieles nicht zu, hier sind alles Eigentumswohnungen und im Durchschnitt sind die Bewohner oft 20-30 Jahre älter als das Haus von 1965 selbst. Und das mache denen mal klar wenn die ihre Kammer 50 Jahre lang zugebaut haben, dass es so normalerweise nicht sein darf.
Da die Vorderseite nicht so richtig zu sehen ist und die Frage auch das nicht her gibt kann man nur orakeln.
Wie schon geschrieben finden B: und C: nicht statt bei der angegebenen Rechtslage.
Die Einbaugeräte sehen von der Seite neuer aus, als vor 50 Jahren errichtet und haben für eine Eigentumswohnung eine gewaltige Bandbreite.
Geschlafen, d.h. ohne GB geplant und ausgeführt hat daher vermutlich der Errichter, Planer, Architekt beim Umbau in den letzten 10 Jahren.
Zitat Strippe-HH
von Strippe-HH » 23 Sep 2017 15:35
Olaf S-H hat geschrieben: ↑
22 Sep 2017 22:10
die gewissenhafte Hausfrau fragt den fachkundigen Nachbarn.
Plan B: Der Hausmeister (ich habe hierzu heute die Bezeichnung "Caretaker" gelesen) achtet bei seinen Begehungen darauf.
Plan C: Der freunliche Onkel mit dem Prüfgerät und den chicken Aufklebern weist sie darauf hin.
Plan D: Der GMV sagt, dass man da ja auch vernünftig rankommen muss.
Eine vernünftige Antwort wird es auf diese Frage nicht geben.@ Olaf
Da trifft vieles nicht zu, hier sind alles Eigentumswohnungen und im Durchschnitt sind die Bewohner oft 20-30 Jahre älter als das Haus von 1965 selbst. Und das mache denen mal klar wenn die ihre Kammer 50 Jahre lang zugebaut haben, dass es so normalerweise nicht sein darf.
Da die Vorderseite nicht so richtig zu sehen ist und die Frage auch das nicht her gibt kann man nur orakeln.
Wie schon geschrieben finden B: und C: nicht statt bei der angegebenen Rechtslage.
Die Einbaugeräte sehen von der Seite neuer aus, als vor 50 Jahren errichtet und haben für eine Eigentumswohnung eine gewaltige Bandbreite.
Geschlafen, d.h. ohne GB geplant und ausgeführt hat daher vermutlich der Errichter, Planer, Architekt beim Umbau in den letzten 10 Jahren.