Ich möchte mal behaupten: Wenn auf das geachtet wird, ist das schon sehr gut und mehr als >90% der Leute beachten bei solchen Käufen.Strippe-HH hat geschrieben:Da wird nur auf die VDE und GS-Zeichen geschaut und sonst nix.
Welcher Wasserkocher für kleine Teeküchen?
- didy
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Moin Strippe,Strippe-HH hat geschrieben:Die Frage stellt sich nur ob der Nutzer auch immer beim Einkauf darauf achtet für denen ist doch das egal. ...
alles eine Frage der Haftung. Da es sich um ein Arbeitsmittel handelt, sind die Spielregeln der BetrSichV einzuhalten - also GeBe vor der Bestellung beginnen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moin didy,didy hat geschrieben:Ich möchte mal behaupten: Wenn auf das geachtet wird, ist das schon sehr gut und mehr als >90% der Leute beachten bei solchen Käufen.
Außerdem wird in diesem Bereich ausgiebig gefälscht bzw. falsch deklariert.BetrSichV § 3 (1) hat geschrieben: ... Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. ...
Gruß Olaf
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- Strippe-HH
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Nun erkläre mal einer Kauffrau die einen Designermöbelladen besitzt über solche dinge auf, das wird bestimmt nicht einfach sein.Olaf S-H hat geschrieben:alles eine Frage der Haftung. Da es sich um ein Arbeitsmittel handelt, sind die Spielregeln der BetrSichV einzuhalten - also GeBe vor der Bestellung beginnen
Schon die Erkenntnis das dort in den Schaufenstern Leuchten ausgestellt werden die das Personal dort selber anschließt, veranlasste mich schon damals ganze bestehende Anlagenteile über mehre RCD-s abzusichern und da gehörte die Teeküche mit dazu.
Und bei der letzten Kontrolle durch das Gewerbeaufsichtsamt drückte der Prüfer auch auf die T-Tasten der RCD-s aber an den Geräten in der Teeküche schaute der sich nur die Typenschilder an --- und alles in Ordnung.
Immer das Beste draus machen
- didy
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Jetzt hat auch unser langjähriger "Polsterknopf" (weil die Form daran erinnert) sein Leben ausgehaucht. Er hat den RCD mitten im Kochvorgang geschmissen. Nach dem Wiedereinschalten keine Reaktion mehr. Eine Überprüfung ergab ein defektes/durchgebranntes Heizelement.
Bei der Neubeschaffung bin ich über echt dubiose Kocherangebote gestolpert, ich wußte gar nicht wie gefährlich/billig man solche Geräte bauen kann. Jetzt verstehe ich den Threadstarter erst richtig
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