Mail Mayer hat geschrieben: ↑
01 Jun 2019 20:46
... denn die Norm sagt das die PEN-Ader zuerst auf die PE Klemme kommt ... Bitte diese Aussage mit einer Fundstelle belegen.
Hallo Mail Mayer,
man muß die Norm richtig lesen.
VDE 0100 - 540 : 2012 - 06 sagt dazu folgendes.
543.4.PEN-, PEL oder PEM-Leiter
Anmerkung: Da diese Leiter zwei Funktionen übernehmen, … PE … N …, sind alle anwendbaren Anforderungen … der Funktionen zu berücksichtigen..
543.4.3. ... Der PEN - … Leiter mit der Schiene verbunden werden, die für den Schutzleiter vorgesehen ist. …
1. Ich fange einmal rückwärts an, "verbunden" heißt nicht angeschlossen.
Nur die Schiene oder Klemme muß dann mit dem PE "vernünftig verbunden" sein.
Da im TN - Netz der N mit dem PE verbunden ist, darf der PEN also auch auf der N Schiene / Klemme angeschlossen werden,
siehe Bild 54.1b -Beispiel 2
2. Eine der Anforderungen an den N ist, daß dieser isoliert ( gegenüber dem Gehäuse, der Befestigungsschiene) aufgebaut sein muß.
Daraus folgt, daß eine übliche zur Hutschiene durchkontaktierte PE Klemme keine geeignete Befestigungsmöglichkeit für den PEN ist,
gleichfalls keine nicht isoliert aufgebaute PE Schiene.
3. Wenn es um Klemmen oder auch Schienen geht, bleibt da im allgemeinen Fall dann nur der Anschluß auf einer Farbneutralen isolierten
Klemme oder blauen N - Klemme / Schiene, wobei dann diese zusätzlich wenn PEN Leiter angeschlossen sind mit der Kennzeichnung PEN
versehen werden müssen, alternativ blau / mit grüngelb. Der üblicherweise grüngelbe PEN Leiter muß ebenfalls mit zusätzlicher
blauer Markierung versehen werden, VDE 0100 - 510. Von der dort erwähnten möglichen Abweichung von dieser Farbkennzeichnung
in EVU oder Industrienetzen sollte man tunlichst keine Gebrauch machen, da daß in den letzten 50 Jahren leider mehr zur Verwirrung
anstelle zur Vereinfachung und zu vielen bestehenden verPENnten Netzen beigetragen hat. Die man wohl oder übel mit zunehmenden EMV
Anforderungen wieder gerade biegen werden muß.