Kann mir bitte jemand "kurz" darlegen, ob eine Anpassung eines zum Zeitpunkt der Errichtung normenkonformen Zählerplatzes (z.B. NZ-Tafel) erforderlich ist, wenn die Hauptleitung neu verlegt wird, im Beispiel durch Umstellung von Freileitungs- auf Erdkabelanschluß?
In der VDE AR-N 4100 finde ich da keine eindeutigen Aussagen und in den Ergänzungen des VNBs dazu ebenfalls nicht...
Besten Dank im voraus!
Edit: der Rechtschreibung geschuldet.
