Forumtreffen 29.05.2005
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Hallo Olaf
Wenn Grillen geplant dann bitte nicht die 29 oder 30 KW.
DAnn sitzt der Kabelaffe in Schweden und genießt seine Ruhe!!!
Ansonsten immer gerne wenn meine bessere hälfte mitspielt!
@Olivia :Wäre nett wenn du es mal schaffen könntest!Aber wirklich realistisch wird es nicht sein da es aus Wien ja kein Katzensprung ist.
Gruß Kabelaffe
Wenn Grillen geplant dann bitte nicht die 29 oder 30 KW.
DAnn sitzt der Kabelaffe in Schweden und genießt seine Ruhe!!!
Ansonsten immer gerne wenn meine bessere hälfte mitspielt!
@Olivia :Wäre nett wenn du es mal schaffen könntest!Aber wirklich realistisch wird es nicht sein da es aus Wien ja kein Katzensprung ist.
Gruß Kabelaffe
Exercitatio optimus est magister
(Übung macht den Meister)
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Moinmoin EngelFliegen,Original von EngelFliegen
ICh bin recht gut im organisieren,also werd ich das schon schaffen
vielleicht bekommst Du dann auch Karl "mitorganisiert".
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moinmoin EngelFliegen,Original von Karl
in Begleitung von Olivia fahre ich zu jedem Treffen auf dieser Welt :]
dies gilt als Herausforderung. Ich stelle den Grill und 'ne Wurst.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Moinmoin EngelFliegen,Original von EngelFliegen
Macht beim nächsten Treffen einpach ein paar nette Fotos, damit ich seh, was ich verpass
soll ich die Gesichter vorsichtshalber unkenntlich machen?
Gruß Olaf
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