Feuerpolizeiliche Überprüfung - Blitzschutzprotokoll
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- Null-Leiter
- Beiträge: 9
- Registriert: Freitag 23. Juni 2006, 10:49
Feuerpolizeiliche Überprüfung - Blitzschutzprotokoll
Hi Leute,
Wir hatten gestern eine feuerpolizeiliche Überprüfung. Da wurde eine Überprüfung der Blitzschutzanlage verlangt, welche wir aber nicht haben.
Was beinhaltet eine Überprüfung der Blitzschutzanlage eines Gebäudes?
Das gehört ja sicher mal dazu. Was aber noch.
* spezifischer Bodenwiderstand messen
* Einzelerdungswiderstand messen
* Gesamtausbreitungswiderstand messen
* Beurteilung Verbindungen (Korrosion, 2 Metall Verbinder)
* Beurteilung Schutzbereiche
* Beurteilung Fangeinrichtung
Gibt es hierzu kein Standardprotokoll im Internet?
Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.
Lg, Mario
Wir hatten gestern eine feuerpolizeiliche Überprüfung. Da wurde eine Überprüfung der Blitzschutzanlage verlangt, welche wir aber nicht haben.
Was beinhaltet eine Überprüfung der Blitzschutzanlage eines Gebäudes?
Das gehört ja sicher mal dazu. Was aber noch.
* spezifischer Bodenwiderstand messen
* Einzelerdungswiderstand messen
* Gesamtausbreitungswiderstand messen
* Beurteilung Verbindungen (Korrosion, 2 Metall Verbinder)
* Beurteilung Schutzbereiche
* Beurteilung Fangeinrichtung
Gibt es hierzu kein Standardprotokoll im Internet?
Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.
Lg, Mario
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
Hallo 3GMario,
wie Oberwelle schon sagte, Blitzschutzanlagen dürfen nur von dafür zugelassenen und zertifizierten Unternehmen überprüft und instandgesetzt werdeen. Darüber hinaus müssen sie von eben diesen Firmen auch jährlich überprüft werden. Ansonsten zahlt die Versicherung bei einem Blitzeinschlag im dümmsten Fall gar nichts.
wie Oberwelle schon sagte, Blitzschutzanlagen dürfen nur von dafür zugelassenen und zertifizierten Unternehmen überprüft und instandgesetzt werdeen. Darüber hinaus müssen sie von eben diesen Firmen auch jährlich überprüft werden. Ansonsten zahlt die Versicherung bei einem Blitzeinschlag im dümmsten Fall gar nichts.
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- Null-Leiter
- Beiträge: 9
- Registriert: Freitag 23. Juni 2006, 10:49
MMmmh
[quote="Oberwelle"]Moin..
meines Wissens nach durfen Blitzschutzanlagen nur von entsprechenden Firmen / Personen überprüft werden.
Die haben dann auch ein Protokoll ...
]
Naja meines wissens braucht man doch hierzu nur eine Elektrokonzession, oder?
Diese ist ja in den meisten großen Firmen (so auch in meiner) vorhanden.So kann doch die Messung von einem Elektrikermeister durchgeführt werden, oder?
meines Wissens nach durfen Blitzschutzanlagen nur von entsprechenden Firmen / Personen überprüft werden.
Die haben dann auch ein Protokoll ...
]
Naja meines wissens braucht man doch hierzu nur eine Elektrokonzession, oder?
Diese ist ja in den meisten großen Firmen (so auch in meiner) vorhanden.So kann doch die Messung von einem Elektrikermeister durchgeführt werden, oder?
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
Moin..
es ist glaube ich in der VDE0185 ( ? ) beschrieben, daß die "normale" Ausbildung nicht reicht.
Ich meine das dort sinngemäß steht, daß man nur Blitzschutzanlagen prüfen darf, wenn man auch regelmäßg Anlagen baut...
es ist glaube ich in der VDE0185 ( ? ) beschrieben, daß die "normale" Ausbildung nicht reicht.
Ich meine das dort sinngemäß steht, daß man nur Blitzschutzanlagen prüfen darf, wenn man auch regelmäßg Anlagen baut...
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
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- Null-Leiter
- Beiträge: 47
- Registriert: Freitag 2. Dezember 2005, 12:27
Hallo zusammen,3GMario hat geschrieben:Naja meines wissens braucht man doch hierzu nur eine Elektrokonzession, oder?
Diese ist ja in den meisten großen Firmen (so auch in meiner) vorhanden.So kann doch die Messung von einem Elektrikermeister durchgeführt werden, oder?
zuerst klären ob Sachkundigen-Prüfung oder Sachverständigen-Prüfung.
Sachkundiger ist die Blitzschutzfachkraft. Das bedarf keine Zulassung oder ähnliches. Die Blitzschutzfachkraft sollte aber mit dem Thema schon vertraut sein: Meine Empfehlung, eine Weiterbildung zur Blitzschutzfachkraft besuchen und dann prüfen gehen. Ansonsten lieber Finger weg!!! Im Schadensfall muss man nämlich dem Richter erklären, warum man sich zur Blitzschutzfachkraft berufen fühlt!
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- Null-Leiter
- Beiträge: 47
- Registriert: Freitag 2. Dezember 2005, 12:27
elekjet hat geschrieben:Hallo 3GMario,
eine entscheidendende Frage hierbei ist welchen Prüfer bzw. welche Prüfung der Versicherer, bzw. der VDS anerkennt. Den Versicherer fragen ist immer der beste Weg um Rechtssicherheit zu erlangen.
Hallo elekjet,
eine "feuerpolizeiliche Überprüfung" (wahrscheinlich Brandschau o. ä.) war Auslöser nach Überprüfung der Blitzschutzanlage. Die Überprüfung wurde also durch eine Behörde durchgeführt. Die Behörde muss den Prüfer bzw. die Prüfung akzeptieren. Die Versicherung oder der VDS dürfen hier nicht gefragt sein. Manche Bundesländer schreiben für Sonderbauten die Prüfung der Blitzschutzanlage durch Sachverständige oder Sachkundige vor. Die Sachverständigen müssen in dem Bundesland zugelassen sein und der Sachkundige ist wie schon gestern beschrieben nicht eindeutig definiert. Man kann natürlich beim VDS oder einer anderen Organisation Lehrgänge besuchen und einen Sachkundenachweis erwerben, aber im vorliegenden Fall muss die Behörde (Feuerwehr oder vorbeugender Brandschutz) den Prüfer akzeptieren.
Gruß
Balu
Hallo Balu,
grundsätzlich gibt es zwei Interessengruppen die Blitzschutzanlagen in gewerblichen Anlagen interessieren, Personenschutz - Brandschutzverantwortliche - in BW Bezirksbrandmeister, Sachschutz - Versicherer. Der Versicherer hat keine rechtliche Weisungsbefugnis, weder kann er das vorhandensein einer Blitzschutzanlage, noch die Prüfung verlangen, er erhöht einfach die Versicherungsprämie um 200%! Die Brandmeister meine subjektive Erfahrung, halten sich hier sehr zurück "Wenn die Versicherung einverstanden ist kann ich damit leben". Mehrfach gehörter O Ton eines Bezirksbrandmeisters. Deshalb meine Empfehlung mit dem Versicherer, bzw. deren Prüfstelle VDS zu reden. Womit ich nicht sagen wollte, dass man den Brandschutzverantwortlichen ignorieren kann. Ich habe auch gesagt, dass Blitzschutzanlagen nicht nur ordnungsgemäss installiert werden müssen, sondern auch regelmässig geprüft werden müssen.
grundsätzlich gibt es zwei Interessengruppen die Blitzschutzanlagen in gewerblichen Anlagen interessieren, Personenschutz - Brandschutzverantwortliche - in BW Bezirksbrandmeister, Sachschutz - Versicherer. Der Versicherer hat keine rechtliche Weisungsbefugnis, weder kann er das vorhandensein einer Blitzschutzanlage, noch die Prüfung verlangen, er erhöht einfach die Versicherungsprämie um 200%! Die Brandmeister meine subjektive Erfahrung, halten sich hier sehr zurück "Wenn die Versicherung einverstanden ist kann ich damit leben". Mehrfach gehörter O Ton eines Bezirksbrandmeisters. Deshalb meine Empfehlung mit dem Versicherer, bzw. deren Prüfstelle VDS zu reden. Womit ich nicht sagen wollte, dass man den Brandschutzverantwortlichen ignorieren kann. Ich habe auch gesagt, dass Blitzschutzanlagen nicht nur ordnungsgemäss installiert werden müssen, sondern auch regelmässig geprüft werden müssen.