Ich habe mir gerade die EN60529 - Schutzarten druch Gehäuse (IP-Code) - angeschaut. Einfach deswegen weil mich die Behauptung man müsse die Einhaltung der Norm durch ein externes Prüflabor überprüfen lassen nicht hat ruhen lassen bzw. wenn dem so wäre etliche (viele) Maschinen mit unrechtmäßigem CE-Zeichen am Markt wären. Auch von großen Firmen, auch Maschinen aus Serienfertigung.Josupei hat geschrieben: ↑Dienstag 7. November 2023, 08:29 Es könnte auch sein, dass man die Türen geprüft hat und das durchgeschweißte Gehäuse als dicht angesehen wird. Im Detail kenne ich mich mit der Prüfnorm nicht aus, aber oftmals prüft man ja "worst case" (zb Tür mit den wenigsten Befestigungspunkten) und darf den "better case" ableiten.
In der EN60529 kann ich keinen Hinweis finden welcher die Prüfung in einem Prüflabor fordert. Und ich schaffe es ebenfalls nicht aus der MRL oder auch der neuen Masch-VO einen Zusammenhang herzustellen welcher zwingend eine Prüfung durch ein akkreditiertes Prüflabor bzw. einer benannten Stelle fordert. Auch nicht bei den Anhang-IV-Maschinen der MRL.
Einzig vorstellbar wäre eine Forderung in einer spezifischen C-Norm zum Produkt.
Die EN60529 enthält praktischerweise auch die Prüfmethoden und Prüfgeräte wie die genormten Messfinger zur Bestimmung/Prüfung des Berührungsschutzes oder auch den Aufbau zu Wasserdichtigkeitsprüfung. Wer also möchte kann diese Prüfungen auch als Hersteller selbst vornehmen.
Natürlich ist es besser wenn es ggf. zu einem Rechtsstreit kommt die IP-Schutzart durch ein entsprechend akkreditiertes Prüflabor nachgewiesen zu haben, aber es ist eben nicht zwingend nötig.
Und über den Status einer Norm (Vermutungswirkung, Schutzziel) muss ich denke ich nicht auch noch äußern....