Wiederholungsprüfung nach VDE 0105
- miwi17null6
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Wiederholungsprüfung nach VDE 0105
Hallo,
muss mir mal ein wenig Luft machen....
Wir haben hier einen Dienstleister im Haus welcher die Wiederholungsprüfung nach VDE 0105 durchführt. Allerdings ist die elektrische Anlage zuletzt vor ca. 10-15 Jahren das letzte mal geprüft worden.
In welcher weiße rechtfertigt sich eine Stichprobenartige Prüfung? Meiner Meinung nach müsste eine Komplettprüfung der elektrischen Anlage erfolgen.
Kann die Prüfung des Isolationswiderstandes und des RCD´s entfallen? In entsprechender Norm finde ich nichts darüber. Und wenn ja Warum, wäre mir neu...
Der Dienstleister wurde extern für mehrere Liegenschaften beauftragt.
muss mir mal ein wenig Luft machen....
Wir haben hier einen Dienstleister im Haus welcher die Wiederholungsprüfung nach VDE 0105 durchführt. Allerdings ist die elektrische Anlage zuletzt vor ca. 10-15 Jahren das letzte mal geprüft worden.
In welcher weiße rechtfertigt sich eine Stichprobenartige Prüfung? Meiner Meinung nach müsste eine Komplettprüfung der elektrischen Anlage erfolgen.
Kann die Prüfung des Isolationswiderstandes und des RCD´s entfallen? In entsprechender Norm finde ich nichts darüber. Und wenn ja Warum, wäre mir neu...
Der Dienstleister wurde extern für mehrere Liegenschaften beauftragt.
- SPS
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Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105
https://shop.elektro.net/elektroinstall ... n-vde-0105
Arbeite dich dort mal durch.
Besser wäre es gewesen zur Auftragsvergabe den Umfang festzulegen.
Ohne alte Protokolle der Erstprüfung sollte eine sehr umfangreiche Prüfung erfolgen.
Die alte Wiederholungsprüfung kann ja auch nur eine Stichprobenprüfung gewesen sein.
Für mich gehört die RCD Prüfung und R-ISO dazu.
Arbeite dich dort mal durch.
Besser wäre es gewesen zur Auftragsvergabe den Umfang festzulegen.
Ohne alte Protokolle der Erstprüfung sollte eine sehr umfangreiche Prüfung erfolgen.
Die alte Wiederholungsprüfung kann ja auch nur eine Stichprobenprüfung gewesen sein.
Für mich gehört die RCD Prüfung und R-ISO dazu.
Mit freundlichem Gruß sps
- miwi17null6
- Null-Leiter
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Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105
Bin ich ganz deiner Meinung, aber es wurde extern an extern vergeben. Wir sind nur die Zuschauer.... Mir graut es nur, wenn ich sehe wie oberflächlich die Prüfungen durchgeführt werden.
Ganz meine Meinung auch
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- Null-Leiter
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Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105
Art und Umfang einer Wiederholungsprüfung müssen zwischen den beiden Parteien schriftlich vereinbart werden. Lass dir zeigen, was die haben.
Frag nach den Qualifikationen. Du hast trotzdem noch eine Überwachungspflicht von externen Dienstleistern - gerade bei begründeten Bedenken.
Frag nach den Qualifikationen. Du hast trotzdem noch eine Überwachungspflicht von externen Dienstleistern - gerade bei begründeten Bedenken.
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- Null-Leiter
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- Registriert: Samstag 18. Dezember 2010, 17:28
Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105
VDE 0105-100 Auszug
Der Umfang wiederkehrender Prüfungen darf je nach Bedarf und nach den Betriebsverhältnissen auf Stichproben
sowohl in Bezug auf den örtlichen Bereich (Anlagenteile) als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen beschränkt werden,
soweit dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes möglich ist.
Wenn immer möglich, müssen die Berichte und Empfehlungen von vorhergehenden wiederkehrenden Prüfungen berücksichtigt werden.
Wo kein vorhergehender Prüfbericht verfügbar ist, sind weitergehende Untersuchungen erforderlich.
Allgemein:
Es gibt keine Vorgabe aus den Regelwerken des DGUV oder VDE wie eine Stichprobe auszusehen hat,
den durch die unterschiedliche Nutzung von elektrischen Anlagen können sehr unterschiedliche Mängel auftreten.
Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Anlage zu 100 % sicher ist.
Sofern keine Prüfberichte der Erstprüfung
oder einer vorrangegangenen Wiederholungsprüfung vorliegen,
gilt die anstehende Prüfung nicht als Wiederholungsprüfung, sondern als Erstprüfung.
In diesem Fall, ist alles zu prüfen, was technisch möglich und dem Erreichen des Schutzziels erforderlich ist.
VDE 0100-600
Im Rahmen der Erstprüfung ist ein vollumfängliches Messprotokoll zu erstellen.
Diese Prüfung erlaubt keine Stichproben.
Unter Beachtung der nachzuweisenden Schutzziele und Schutzmaßnahmen
muss der Betreiber bzw. Prüfer über den Umfang der Stichprobe selbst entscheiden.
Im Einzelfall muss nun unter Betrachtung des Vertrages (»Prüfauftrag«)
ermittelt werden, welcher Erfolg (Prüfumfang z.B. durch AG vorgegeben) geschuldet ist.
Die Gewährleistung der Sicherheit ist Pflicht des Arbeitgebers und Betreibers der Anlage.
Dabei hat der Arbeitgeber Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV festzulegen.
Prüfungen haben die Besonderheit, dass sie den Zustand (der Anlage) nur zum Zeitpunkt der Prüfung selbst feststellen.
Der Umfang wiederkehrender Prüfungen darf je nach Bedarf und nach den Betriebsverhältnissen auf Stichproben
sowohl in Bezug auf den örtlichen Bereich (Anlagenteile) als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen beschränkt werden,
soweit dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes möglich ist.
Wenn immer möglich, müssen die Berichte und Empfehlungen von vorhergehenden wiederkehrenden Prüfungen berücksichtigt werden.
Wo kein vorhergehender Prüfbericht verfügbar ist, sind weitergehende Untersuchungen erforderlich.
Allgemein:
Es gibt keine Vorgabe aus den Regelwerken des DGUV oder VDE wie eine Stichprobe auszusehen hat,
den durch die unterschiedliche Nutzung von elektrischen Anlagen können sehr unterschiedliche Mängel auftreten.
Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Anlage zu 100 % sicher ist.
Sofern keine Prüfberichte der Erstprüfung
oder einer vorrangegangenen Wiederholungsprüfung vorliegen,
gilt die anstehende Prüfung nicht als Wiederholungsprüfung, sondern als Erstprüfung.
In diesem Fall, ist alles zu prüfen, was technisch möglich und dem Erreichen des Schutzziels erforderlich ist.
VDE 0100-600
Im Rahmen der Erstprüfung ist ein vollumfängliches Messprotokoll zu erstellen.
Diese Prüfung erlaubt keine Stichproben.
Unter Beachtung der nachzuweisenden Schutzziele und Schutzmaßnahmen
muss der Betreiber bzw. Prüfer über den Umfang der Stichprobe selbst entscheiden.
Im Einzelfall muss nun unter Betrachtung des Vertrages (»Prüfauftrag«)
ermittelt werden, welcher Erfolg (Prüfumfang z.B. durch AG vorgegeben) geschuldet ist.
Die Gewährleistung der Sicherheit ist Pflicht des Arbeitgebers und Betreibers der Anlage.
Dabei hat der Arbeitgeber Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV festzulegen.
Prüfungen haben die Besonderheit, dass sie den Zustand (der Anlage) nur zum Zeitpunkt der Prüfung selbst feststellen.
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- Null-Leiter
- Beiträge: 85
- Registriert: Samstag 23. Februar 2019, 21:22
Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105
Moin,
Die Realität in solchen Situationen ist ja die, dass der (fachunkundige) Betreiber, der die Prüfung nur durchführen lässt weil ihn irgendjemand lästigerweise auf die Prüfpflicht hingewiesen hat, einen Auftrag "halt das notwendige zu machen" an den günstigsten Anbieter der möglichst auch im Vorhinein keine Fragen stellt erteilt.
Wenn die Fa. dann tatsächlich vor Ort aufschlägt wird erstmal mitgeteilt, dass ihre Arbeit den betrieblichen Ablauf nicht stören darf.
Folglich beschränkt sich das ganze schnell auf Sichtung der Verteiler und ggf. Schrauben nachziehen, die fehlende Dokumentation und den mangelhaften Berührungsschutz festzustellen und mit ganz viel Glück noch ein paar RCD auszulösen.
Das ganze wird dann so eingereicht mit dem Hinweis dass die Prüfung nur unvollständig durchgeführt wurde und der Betreiber legt das dann ohne es jemals anzusehen ab und hat seiner Meinung nach seine Pflicht erfüllt.
Es kränkt häufig eben schon allein daran, dass den meisten technikfremden Firmen keine elektrisch sachkundige Person eingestellt ist und selbst wenn hat dieser andere Aufgaben zu erfüllen.
Interessant wird das ganze ja immer erst im Falle des Falls.
Die Realität in solchen Situationen ist ja die, dass der (fachunkundige) Betreiber, der die Prüfung nur durchführen lässt weil ihn irgendjemand lästigerweise auf die Prüfpflicht hingewiesen hat, einen Auftrag "halt das notwendige zu machen" an den günstigsten Anbieter der möglichst auch im Vorhinein keine Fragen stellt erteilt.
Wenn die Fa. dann tatsächlich vor Ort aufschlägt wird erstmal mitgeteilt, dass ihre Arbeit den betrieblichen Ablauf nicht stören darf.
Folglich beschränkt sich das ganze schnell auf Sichtung der Verteiler und ggf. Schrauben nachziehen, die fehlende Dokumentation und den mangelhaften Berührungsschutz festzustellen und mit ganz viel Glück noch ein paar RCD auszulösen.
Das ganze wird dann so eingereicht mit dem Hinweis dass die Prüfung nur unvollständig durchgeführt wurde und der Betreiber legt das dann ohne es jemals anzusehen ab und hat seiner Meinung nach seine Pflicht erfüllt.
Es kränkt häufig eben schon allein daran, dass den meisten technikfremden Firmen keine elektrisch sachkundige Person eingestellt ist und selbst wenn hat dieser andere Aufgaben zu erfüllen.
Interessant wird das ganze ja immer erst im Falle des Falls.
- miwi17null6
- Null-Leiter
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- Registriert: Donnerstag 12. Januar 2023, 14:35
Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105
Moin,
Jedenfalls wurde nur der Zi oder Zs gemessen. Eine Isolationswiderstandsmessung und das Außlöseverhalten der FI´s wurde nicht geprüft. Der Hammer war dann das Prüfen des Zi/Zs direkt am Mehrteiler mit Verlängerungskabel da er z faul war direkt an die Steckdose unter den Schreibtisch zu gehen. Für 205 Büros + Wirtschaftsräume und Kellerräume hat der gute Mann 1,5Tage gebraucht (40 UV´s + 3 NSHV´s) .
Habe direkt dann meine Unterschrift für seinen Arbeitsauftrag verweigert und gesagt, dass ich so was nicht unterschreiben kann.
... leider. Der unkundige AG will die Verantwortung nicht abgeben und sieht den Elektrotechnikbereich als lästige Qualle an.weil ihn irgendjemand lästigerweise auf die Prüfpflicht hingewiesen hat
Hatte den "Prüfer" mal über die Schulter geschaut. Fand schon toll, das er eine Wärmebildkamera mit hatte. Nur, wenn ich ein Foto von irgendeiner Sicherung mache, ist das keine richtige Prüfung. Ich kann mich in einer anderen Firma entsinnen, das der TÜV aller zwei Jahre die UV´s geprüft hat mit einer Wärmebildkammera und das hat immer ziemlich lange gedauert pro UV, da jeder Sicherungsbereich und jeder Klemmenbereich anvisiert wurde um thermische Änderungen mitzubekommen.Folglich beschränkt sich das ganze schnell auf Sichtung der Verteiler und ggf. Schrauben nachziehen, die fehlende Dokumentation und den mangelhaften Berührungsschutz festzustellen und mit ganz viel Glück noch ein paar RCD auszulösen.
Jedenfalls wurde nur der Zi oder Zs gemessen. Eine Isolationswiderstandsmessung und das Außlöseverhalten der FI´s wurde nicht geprüft. Der Hammer war dann das Prüfen des Zi/Zs direkt am Mehrteiler mit Verlängerungskabel da er z faul war direkt an die Steckdose unter den Schreibtisch zu gehen. Für 205 Büros + Wirtschaftsräume und Kellerräume hat der gute Mann 1,5Tage gebraucht (40 UV´s + 3 NSHV´s) .
Habe direkt dann meine Unterschrift für seinen Arbeitsauftrag verweigert und gesagt, dass ich so was nicht unterschreiben kann.
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- Null-Leiter
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- Registriert: Sonntag 12. September 2021, 13:28
Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105
Wo ist denn das Problem dabei? Die Werte werden doch dadurch allenfalls schlechter, und man entdeckt ggf. sogar noch eine lockere Klemmestelle im Stecker der Verlängerung ;-)miwi17null6 hat geschrieben: ↑Montag 29. Januar 2024, 08:33 [...]Der Hammer war dann das Prüfen des Zi/Zs direkt am Mehrteiler mit Verlängerungskabel da er z faul war direkt an die Steckdose unter den Schreibtisch zu gehen.[...]