Also ich fand den Hinweis von Olaf ganz vernünftig.
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sehe ich nicht so. Es ist seitens der DGUV egal, ob Du auf idustriellem oder handwerklichem Boden tätig bist. Die jeweilige DGUV Vorschrift 3 verweist auf die VDE 0105-100. Und dort steht in der VDE 0105-100:2015-10 im Abschnitt 6.2.3 "... Um unbefugte Eingriffe zu vermeiden, müssen
Davon rate ich dringend ab. Man sollte hier keinen Namen eintragen. Wenn dort steht, dass das Schild nur durch Herrn Meier entfernt werden darf und Herr Müller entfernt es, dann arbeitet Herr Müller entgegen einer schriftlichen Anweisung. Führt dies nun zum Schaden, dann hat Herr Müller ein großes Problem. Dieser Gedankengang entstammt nicht meiner Feder sondern einem letztens geführten Gespräch mit einem Fachanwalt.
das Problem hat er dann völlig zu recht. Wenn ich irgendwo eine Sicherung gegen Wiedereinschalten anbringe hat das einen Grund den andere - auch Kollegen - in diesem Moment nicht unbedingt kennen. Völlig egal ob da jetzt jemand an der Leitung arbeitet, ein Ring in den Stichbetrieb (oder umgekehrt) geschaltet oder eine Masche aufgetrennt oder wasauchimmer wird. Dieses Schild hat dann kein anderer zu entfernen, es sei denn er handelt auf Anweisung desjenigen der das Schild montiert hat. Wenn ich irgendwo als Schaltführer unterwegs bin regeln wir sowas aber grundsätzlich nur über schriftliche Schaltaufträge in denen der Schaltbeauftragte namentlich benannt ist. Wenn der vor Ort dann auf eine Situation trifft die dem Schaltauftrag widerspricht (beispielsweise eine Sicherung gegen Wiedereinschalten die da eigentlich nicht sein dürfte) wird der Auftrag bis zur Klärung der Situation abgebrochen.Olaf S-H hat geschrieben: ↑Freitag 5. Januar 2024, 13:54 Davon rate ich dringend ab. Man sollte hier keinen Namen eintragen. Wenn dort steht, dass das Schild nur durch Herrn Meier entfernt werden darf und Herr Müller entfernt es, dann arbeitet Herr Müller entgegen einer schriftlichen Anweisung. Führt dies nun zum Schaden, dann hat Herr Müller ein großes Problem.