Frage: Warum wird das als Funktionserhaltskabel ausgeführt? War gerade so auf der Trommel oder lag zu
fällig schon in der Decke? Funktionserhalt macht für eine ZuKo allgemein eigentlich nicht so viel Sinn, es sei denn du hast dort speziell eine Sonderlösung...
Ansonsten: Geht es evtl nur um die Reduzierung der Brandlast wegen des notwendigen Fuures (Baurechtlich vorbelegter Begriff, hat grundsätzlich nichts mit Funktionserhalt zu tun).
Ich würde das Kabel laut MLAR als "für den Betrieb des Flures notwendiges Kabel" betrachten. Installation dann im nichtbrennbaren Kanal/Rohr oder sogar unterputz, dann hast du die notwendige Brandlastminimierung auch eingehalten.
@ThomasR: Von Anstückelung habe ich da nichts gelesen, jedoch, wenn ein FE-Kabel verlängert/gemufft werden muß, geht es keinesfalls mit einer Gießharzmuffe. Das muß dann mit zugelassenen Muffen oder ebensolchen Abzweigdosen geschehen. Ansonsten ist der Funktionserhalt nix wert.
Wissenswertes dazu: z. B. Dätwyler, auch OBO hat da eine Menge zu bieten, u. a.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... i=89978449