IEC 60728-11/Ed4/CDV © IEC:2014
- kabelmafia
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Moin,
oh, jetzt hab ich alle Dokumente dazu durch.
Ja, du hast Recht, die geplante Edition 4 von der EN 60728 ist damit gekippt, gültig ist für uns demnach natürlich noch die Ausgabe 2011-06.
Interessanterweise hat der Consultant nicht wie von mir vermutet die Anwendbarkeit der 2014/35/EU in Frage gestellt sondern eher formelle Dinge bemängelt. Naja, und den Anhang ZZ hat er zerrissen (Zusammenhang der Norm mit den Grundanforderungen der 2014/35/EU). Um weiter die Sache weiter zu durchleuchten müßte man den IEC-Guide (CENELEC Leitfaden 32:2014) durcharbeiten. Da ist man aber mitten in den Themen Risokobewertung & EU-Recht, beides Dinge die nicht für eine gemütliche Bettlektüre taugen. Aber wenigstens gibt´s den auf deutsch:
CENELECGuide32-DE
Trotzdem: wenn die Norm unter der 2014/35/EU harmonisiert wird ist alles was darunter in Verkehr gebracht wird auch CE-pflichtig. So interpretiere ich das zumindest.
oh, jetzt hab ich alle Dokumente dazu durch.
Ja, du hast Recht, die geplante Edition 4 von der EN 60728 ist damit gekippt, gültig ist für uns demnach natürlich noch die Ausgabe 2011-06.
Interessanterweise hat der Consultant nicht wie von mir vermutet die Anwendbarkeit der 2014/35/EU in Frage gestellt sondern eher formelle Dinge bemängelt. Naja, und den Anhang ZZ hat er zerrissen (Zusammenhang der Norm mit den Grundanforderungen der 2014/35/EU). Um weiter die Sache weiter zu durchleuchten müßte man den IEC-Guide (CENELEC Leitfaden 32:2014) durcharbeiten. Da ist man aber mitten in den Themen Risokobewertung & EU-Recht, beides Dinge die nicht für eine gemütliche Bettlektüre taugen. Aber wenigstens gibt´s den auf deutsch:
CENELECGuide32-DE
Trotzdem: wenn die Norm unter der 2014/35/EU harmonisiert wird ist alles was darunter in Verkehr gebracht wird auch CE-pflichtig. So interpretiere ich das zumindest.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Null-Leiter
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Dann mache ich mal die Verwirrung komplett:kabelmafia hat geschrieben:Interessanterweise hat der Consultant nicht wie von mir vermutet die Anwendbarkeit der 2014/35/EU in Frage gestellt sondern eher formelle Dinge bemängelt. Naja, und den Anhang ZZ hat er zerrissen
Die vorne aufgelisteten Unzulänglichkeiten werden somit die nächsten Jahre bestehen bleiben.DKE Referat K 735 hat geschrieben: Sehr geehrter Herr XY,
das ist nur eine formaljuristische Problematik bez. der Listung im Europäischen Amtsblatt, die TC 209 beheben wird.
Die Norm wird selbstverständlich von CENELC veröffentlicht und in Deutschland übernommen.
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- Null-Leiter
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IEC 60728-11 / DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)
@ Mods: Ich denke es macht inhaltlich Sinn die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) in diesem Thema anzusiedeln und bitte um Aktualisierung des Titels. (Viel Spass bei der Überlistung der Forensoft zu Großbuchstaben, es geht mit einem i in DiN).
Man beachte als Planer oder Installateur insbesondere beim folgenden Absatz den Unterschied zu den Vorgängerversionen:
Die Kryptik der Vorgängerausgaben mit dem geeigneten Massivdraht ist durch Umstellung auf Draht final beseitigt, liest man die Änderungsmitteilungen, setzt sich das Verwirrspiel um Leiterquerschnitte und -arten fort:
So kann man sich irren. Noch ist die neue deutsche Klassifizierung der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 nicht in Kraft getreten und schon ist eine Revision der IEC 60728-11:2016 angekündigt.Dipol hat geschrieben: Die vorne aufgelisteten Unzulänglichkeiten werden somit die nächsten Jahre bestehen bleiben.
Man beachte als Planer oder Installateur insbesondere beim folgenden Absatz den Unterschied zu den Vorgängerversionen:
Die europäisch harmonisierte Normenreihe EN 50164-x ist seit 2013 durch die international harmonisierte EN 62561-x abgelöst, unter anderem dieser falsche Normenbezug steht zur Revision an.DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 hat geschrieben:
11.3.2 Erdungsleiter
Klemmen und Drähte müssen nach EN 50164-1 und EN 50164-2 für Blitzströme ausgelegt sein.
Der Erdungsleiter muss geradlinig und senkrecht geführt werden, so dass ein möglichst kurzer und direkter Weg zur Erdungsanlage gewährleistet ist.
Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Draht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Cu, isoliert oder blank, oder 25 mm² Al, isoliert, oder 50 mm ². Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die sich unterein-ander nicht korrosiv verhalten.
Werden Litzenleiter verwendet, muss sichergestellt werden, dass sie in der Lage sind, Blitzströme zu tragen.
Feindrahtleiter dürfen nicht als Erdungsleiter verwendet werden. Sie sind nur für Leiter erlaubt, die keine Blitzströme führen.
Die Kryptik der Vorgängerausgaben mit dem geeigneten Massivdraht ist durch Umstellung auf Draht final beseitigt, liest man die Änderungsmitteilungen, setzt sich das Verwirrspiel um Leiterquerschnitte und -arten fort:
Änderungsmitteilungen hat geschrieben:
b) in 11.3.1.2 Aluminiumleiter gestrichen und andere Querschnitte]
Der angeblich gestrichene Alu-Leiter ist jedenfalls in 11.3.2 als Erdungsleiter noch da und einen blitzschutztechnischen Grund, warum man Alu streichen müsste, gibt es nicht. Richtig hätte es lauten müssen:
b) in 11.3.1.2 wurden die Querschnitte für Potenzialausgleichsleiter durch Verweis auf 6.2 von irrtümlich 16 mm² Cu und 25 mm² Alu auf 2,5 mm² Cu (geschützt) und 4 mm² Cu (ungeschützt) geändert.
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Edit: großes I (Elt-Onkel)
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Re: IEC 60728-11/Ed4/CDV © IEC:2014
Siehe DIN EN 60728-11:2017-10 + A11:2019-02
Dank Vorarbeit von @kabelmafia konnte dieser Tage das Beiblatt 1 zu DIN EN 50083 (VDE 0855-1):2002-01 im für Antennensicherheit zuständigen Gremium DKE/K 735.0.1 aktualisiert werden und kann demnächst als "Leitfaden für den Potenzialausgleich in vernetzten Systemen" in Kraft treten.
Dank Vorarbeit von @kabelmafia konnte dieser Tage das Beiblatt 1 zu DIN EN 50083 (VDE 0855-1):2002-01 im für Antennensicherheit zuständigen Gremium DKE/K 735.0.1 aktualisiert werden und kann demnächst als "Leitfaden für den Potenzialausgleich in vernetzten Systemen" in Kraft treten.
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Re: IEC 60728-11/Ed4/CDV © IEC:2014
Hallo,
Wobei mir immer der Begriff 'senkrecht' aufstößt.
Senkrecht (genau genommen: senkrecht zu …) bedeutet 'orthogonal'.
Vermutlich ist 'lotrecht' (also in Richtung Erdmittelpunkt) gemeint.
…
Wobei mir immer der Begriff 'senkrecht' aufstößt.
Senkrecht (genau genommen: senkrecht zu …) bedeutet 'orthogonal'.
Vermutlich ist 'lotrecht' (also in Richtung Erdmittelpunkt) gemeint.
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- Null-Leiter
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Re: IEC/DIN EN 60728-11:2017 + A11:2019
Synonyme zu lotrecht:
Gemeint ist, dass Blitzströme von Blitzschutzanlagen und Antennen als ungewollten Fangeinrichtungen so kurz wie möglich (= ohne unnötige Schleifen) gegen die Erdungsanlage abgeleitet werden sollen. Die Einhaltung ausreichend äquivalenter Trennungsabstände hat nach Reihe IEC 62305 eindeutig Vorrang vor kürzeren Blitzautobahnen durch die Gebäude.
Bei Zweifeln zur Leiterführung lohnt sich ein Blick über den Tellerrand der IEC 60728-11 hinaus zu Blitzschutznormen und im historischen Kontext auch zu abgelösten ABB-Bestimmungen und ollen DIN VDE 0885 Teil 1 von 1959 und 1971. Dort gab es bereits Bestimmungen zur Vermeidung von "Eigennäherungen", auch wenn in den VDE 0855-1 damals wie heute "Fremdnäherungen" ignoriert wurden.
Im aktuell noch gültigen Normenoldie DIN VDE 0855-300:2008-08 für Funksende-/empfangsantennen, die in Abweichung internationaler Gepflogenheiten bei uns außer für Mobilfunkantennen auch für CB-Funk-, Afu- und VSAT-Antennen zuständig ist, gibt es für Leitungsführung auf Dächern noch einen bemerkenswerten Passus.
Schief/schräg verlegte Ableitungen sehen zwar potthässlich aus, sind aber normkonform, siehe letztes Normzitat. Orthogonal definiert auch die Stellung von zwei Geraden zueinander, wovon dann mindestens eine nicht lotrecht ist. Beide Begriffe machen es nicht verständlicher und aufwärts sollte man Blitzströme ohnehin nicht leiten.Duden hat geschrieben: aufgerichtet, aufrecht, gerade, gestreckt, kerzengerade, nicht schief, senkrecht, vertikal; (Fachsprache) perpendikular
Gemeint ist, dass Blitzströme von Blitzschutzanlagen und Antennen als ungewollten Fangeinrichtungen so kurz wie möglich (= ohne unnötige Schleifen) gegen die Erdungsanlage abgeleitet werden sollen. Die Einhaltung ausreichend äquivalenter Trennungsabstände hat nach Reihe IEC 62305 eindeutig Vorrang vor kürzeren Blitzautobahnen durch die Gebäude.
Bei Zweifeln zur Leiterführung lohnt sich ein Blick über den Tellerrand der IEC 60728-11 hinaus zu Blitzschutznormen und im historischen Kontext auch zu abgelösten ABB-Bestimmungen und ollen DIN VDE 0885 Teil 1 von 1959 und 1971. Dort gab es bereits Bestimmungen zur Vermeidung von "Eigennäherungen", auch wenn in den VDE 0855-1 damals wie heute "Fremdnäherungen" ignoriert wurden.
Im aktuell noch gültigen Normenoldie DIN VDE 0855-300:2008-08 für Funksende-/empfangsantennen, die in Abweichung internationaler Gepflogenheiten bei uns außer für Mobilfunkantennen auch für CB-Funk-, Afu- und VSAT-Antennen zuständig ist, gibt es für Leitungsführung auf Dächern noch einen bemerkenswerten Passus.
DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 + A11:2018) hat geschrieben: Ist die Länge des horizontal verlegten Erdungsleiters auf dem Dach größer als die Gebäudehöhe, so ist möglichst diagonal zum ersten Erdungsleiter ein weiterer Erdungsleiter zu verlegen.
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- Null-Leiter
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Re: IEC 60728-11/Ed 5/CDV
Heute wurde das COMMITTEE DRAFT VOR VOTE (CDV) der Edition 5 über den DKE-Server verteilt.
Wer zur im letzten Monat in Kraft getretenen deutschen Klassifikation DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-02 + A 11:2019-02 Änderungsvorschläge hat, kann die im Endspurt der finalen IEC-Version noch mit vortragen.
@Mods: Der Titel ist mittlerweile überholt, ich schlage Änderung auf IEC/DIN EN 60728-11 ohne Datum und VDE-Klassifikation vor.
Wer zur im letzten Monat in Kraft getretenen deutschen Klassifikation DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-02 + A 11:2019-02 Änderungsvorschläge hat, kann die im Endspurt der finalen IEC-Version noch mit vortragen.
@Mods: Der Titel ist mittlerweile überholt, ich schlage Änderung auf IEC/DIN EN 60728-11 ohne Datum und VDE-Klassifikation vor.
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Re: FDIS IEC 60728-11/Ed.5:2022-12
Bedingt durch Covid wurde die finale Version des FDIS Edition 5, Cable networks for television signals, sound signals and interactive services, mit langer Verzögerung veröffentlicht.
Für eine Berichtigung des textwidrigen Flussdiagramms in Figure 10 oder eine weniger verschachtelte Grafik war es leider zu spät. Trotz des zu spät erkannten Fehlers wird die Norm vermutlich verabschiedet und als DIN EN IEC 60728-11 (VDE 0855-1):2023-? gültig werden.
Für eine Berichtigung des textwidrigen Flussdiagramms in Figure 10 oder eine weniger verschachtelte Grafik war es leider zu spät. Trotz des zu spät erkannten Fehlers wird die Norm vermutlich verabschiedet und als DIN EN IEC 60728-11 (VDE 0855-1):2023-? gültig werden.
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Re: FDIS IEC 60728-11/Ed.5:2022-12
Nun ist es so weit, die national harmonisierte Ausgabe wurde als DIN EN IEC 60728-11 (VDE 0855-1):2023-10 verabschiedet.
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Re: IEC 60728-11/Ed4/CDV © IEC:2014
Moin Dipol,
wunderbar. Dann bekommen wir ja kurz danach die 1. Berichtigung.
Gruß Olaf
wunderbar. Dann bekommen wir ja kurz danach die 1. Berichtigung.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794