Fremdvergabe von Prüfungsleistungen

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SPS
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Fremdvergabe von Prüfungsleistungen

Beitrag von SPS »

Fremdvergabe von Prüfungsleistungen
https://www.elektrofachkraft.de/pruefun ... leistungen
Mit freundlichem Gruß sps
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Elt-Onkel
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Re: Fremdvergabe von Prüfungsleistungen

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

selbstverständlich muss ein schriftlicher Prüfbericht vorgelegt werde.

Aus Beweisgründen ist auch ein schriftlicher Auftrag von Nöten.
In dem Zusammenhang dann logischerweise auch ein Nachweis der Qualifikation des Prüfers.


...
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Elektromann
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Re: Fremdvergabe von Prüfungsleistungen

Beitrag von Elektromann »

Hallo zusammen,

ja das ist bei uns durchaus üblich, dass wir für andere Unternehmen prüfen - teilweise auch für Marktbegleiter. Hier dann eben mit neutraler
Arbeitskleidung. Wichtig ist (wie ELT-Onkel schon geschrieben hat)
1) schriftliche Beauftragung (Absicherung für den Auftragnehmer) mit klarem Umfang
2) Nachweis der Prüfbefähigung an den Auftraggeber (logisch deshalb bestellt er uns ja, sonst würde er es selber machen)
3) Qualifiziertes Prüfprotokoll also nicht "ok" sondern "Messwert 0,03 Ohm 25A Prüfstrom AC 65 Hz" Prüfprotokoll mit Unterschrift des Prüfers
4) Qualifiziertes und Kalibrierte Prüfgeräte
5) Normative Qualitätssicherung (z.B. DIN ISO 9001)
6) Gefährdungsbeurteilung für die Prüfarbeiten ist vorhenden und dem Prüfer bekannt
7) PSA ist für die Prüfung vorhanden und kann durch den Prüfer verwendet werden

wenn notwendig
8) Eintrag in Gefahrstoffregister ist geregelt
9) Strahlungsdosiskataster ist geregelt
10) Atomrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung
11) Wasserschutzrechtliche Zulassung
12) Polizeiliches Führungszeugnis
13)...

Also: 1 bis 7 sollte immer da sein, 8) bis xx) eben je nach Anforderung von Arbeiten in besonderen Umgebungen,
bei rechtlichen Anforderungen oder mit besondern Gesundheitsprüfungen (z.B. Arbeiten in Höhe)
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis old-man1
Olaf S-H
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Re: Fremdvergabe von Prüfungsleistungen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

ein lediges Thema.

Bei einem Kunden hat der Haus- und Hof-Elektriker einen Nachunternehmer zum Prüfen eingebunden. Nach dem ersten Fehlversuch kam die Führungsriege des Prüfdienstleisters zum Gespräch vorbei. Man habe nur "die besten der besten der besten Mitarbeiter". Beim nächsten Versuch wird alles besser. Ratet mal, wie die Fachkundestichprobe ausgefallen ist.

Anderer Fall. Nach 4 Versuchen haben wir noch immer kein fachgerecht geprüftes Ladekabel für einen E-Pkw.

Fazit: Man muss hinter allem hinterherrennen, um die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beobachten (§ 831 BGB).

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Elektromann
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Re: Fremdvergabe von Prüfungsleistungen

Beitrag von Elektromann »

Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 28. Mai 2023, 16:23 Bei einem Kunden hat der Haus- und Hof-Elektriker einen Nachunternehmer zum Prüfen eingebunden. Nach dem ersten Fehlversuch kam die Führungsriege des Prüfdienstleisters zum Gespräch vorbei. Man habe nur "die besten der besten der besten Mitarbeiter". Beim nächsten Versuch wird alles besser. Ratet mal, wie die Fachkundestichprobe ausgefallen ist.
Leider gibt es auch namhafte Prüfdienstleister, die Leistungen anbieten für die weder die Ausrüstung noch die Fachkenntnis zur Verfügung stehen.
Merkwürdig wird es für mich auch wenn Marktbegleiter bei mir anrufen, nachdem Sie dem Kunden erklärt haben die BESTEN im Bereich zu sein.
Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 28. Mai 2023, 16:23 Anderer Fall. Nach 4 Versuchen haben wir noch immer kein fachgerecht geprüftes Ladekabel für einen E-Pkw.
Das ist einfach nur peinlich....
Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 28. Mai 2023, 16:23 Fazit: Man muss hinter allem hinterherrennen, um die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beobachten (§ 831 BGB).
Ja und wenn man einen guten Dienstleister hat, sollte man an dem Festhalten :-)

Aber nun mal noch eine Prise Pessimismus: Besser wird es in nächster Zeit nicht werden. Die Kollegen die von den "namhaften" Prüfdienstleitern kommen sind entweder kompetent und kurz vor der Rente oder eben die anderen. Wir haben ja hier im Forum schon öfter darüber geschrieben.
Natürlich kommt dann gleich wieder: Es wird sowieso viel zu viel geprüft, bringt doch nichts,... Wie immer wenn man es richtig macht - ist es gar nicht so schlecht ;-)
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E-Jens
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Re: Fremdvergabe von Prüfungsleistungen

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

ein riesiges Problem ist es, wenn immer zuerst der Preis festgelegt wird und im nachhinein über den Aufwand nachgedacht wird.
E-Mobilität liefert dafür passende Themen.
Wir prüfen Ladegeräte für Gabelstapler und wir erleben es immer wieder, dass diese beim Prüfaufwand mit einem Wasserkocher verglichen werden. Frei nach dem Argument ist doch auch nur VDE 0702.
Dann kommt der Billigprüfer. Ein Problem hat er schon , wenn der 400 V Stecker nicht in die Schutzkontaktsteckdose von seinem Prüfgerät passt.
Spätestens beim 63 A Stecker wirft er alles weg.
Für die Zukunft sind Ladegeräte mit 125 A Stecker geplant.
Wie will er das machen ?
Gruß Jens
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Tobi P.
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Re: Fremdvergabe von Prüfungsleistungen

Beitrag von Tobi P. »

Tja,

solange es Unternehmen gibt die Prüfungen für 2,99€/Stck anbieten ist es für fachgerecht arbeitende Prüfer schwer Fuß zu fassen. Erst recht wenn die Finanzabteilung des Kunden den Prüfer bestellt und nicht jemand vom Fach. Bin froh dass ich das nicht mehr machen muss und mich prüfungstechnisch nur noch mit den selbstgefertigten Schaltanlagen beschäftige.



Gruß Tobi
Olaf S-H
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Re: Fremdvergabe von Prüfungsleistungen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Tobi,

manchmal bestellt auch eine Fachabteilung. Dies geht dann wegen Dauerüberlastung und "Vertrauen" in den Auftragnehmer in die Hose.

Wie man es auch dreht und wendet, vieles müsste im Nachgang nicht ausdiskutiert werden, wenn die Beauftragung eindeutig ist. Aber wie Jens es schon schreibt, kann es sich hierbei um eine Prüfung nach VDE 0702 oder VDE 0105-100 handeln. Damit wäre doch alles gesagt und jeder weiß Bescheid. Wozu benötigt man denn noch ein Leistungsverzeichnis? Dies würde doch nur wieder extra Geld kosten. :D

Eine "klare Bestellung" ist für Auftraggeber und Auftragnehmer immer gut. Sicherlich kann man da auch mal etwas übersehen. Diese Kleinigkeiten sind dann aber einfacher zu behandeln, als wenn man über die Leistungsbeschreibung "Anlagenprüfung Werk 3" über Qualität und Umfang diskutieren muss.

Gruß Olaf
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E-Jens
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Re: Fremdvergabe von Prüfungsleistungen

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

Prüfen als "Auftragnehmer in die House" hat ach seien Reiz. Wenn du dann gleich die dir möglichen Reparaturen mit durchführst und versteckte Geräte suchst, also dien Aufgabe ordentlich machen möchtest bist du sowieso zu teuer.
Der andere schafft es doch für 2,50 pro Gerät. Wieso du nicht?
Gruß Jens
Olaf S-H
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Re: Fremdvergabe von Prüfungsleistungen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Jens,

eigene Prüfer "bewerbe" ich grundsätzlich bei meinen Kunden. Ein Kunde hatte letztens 2 EFK hierzu fortgebildet und eingesetzt. Naja, es hat ja kurz funktioniert. Derzeit stopfen die beiden Kollegen Löcher in der Instandhaltung. Der Versuch war super, die Personalknappheit holt einen aber recht schnell wieder auf den Boden der tatsachen zurück.

Gruß Olaf
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