Schutzleiterverbindungen besichtigen
- SPS
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Schutzleiterverbindungen besichtigen
https://shop.elektro.net/media/pdf/6b/1 ... edeker.pdf
Bei Wiederholungsprüfung besichtigen der Schutzleiterverbindungen?
Wirklich jede Verbindung besichtigen und dafür alle Leuchten und Steckdosen öffnen?
Bei PE Unterbrechung kann nach dem Schaltbild über Verbraucher und Datenleitungen ein Messstrom fließen.
Hier im Bild ist es die ZS Messung. Meistens mehrere A oder ohne RCD Auslösung 15 mA.
Ist auch der kleine Strom von 200 mA bei der Niederohmmessung für Geräte schädlich.
Bei Wiederholungsprüfung besichtigen der Schutzleiterverbindungen?
Wirklich jede Verbindung besichtigen und dafür alle Leuchten und Steckdosen öffnen?
Bei PE Unterbrechung kann nach dem Schaltbild über Verbraucher und Datenleitungen ein Messstrom fließen.
Hier im Bild ist es die ZS Messung. Meistens mehrere A oder ohne RCD Auslösung 15 mA.
Ist auch der kleine Strom von 200 mA bei der Niederohmmessung für Geräte schädlich.
Mit freundlichem Gruß sps
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- Null-Leiter
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Re: Schutzleiterverbindungen besichtigen
Zitat aus der VDE0105-100:
Der Umfang wiederkehrender Prüfungen nach 5.3.3.1 darf je nach Bedarf und nach den Betriebsverhältnissen auf Stichproben sowohl in Bezug auf den örtlichen Bereich (Anlagenteile) als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen beschränkt werden, soweit dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes
möglich ist.
Man muss also nicht *alles* sofort prüfen, sondern kann das Stichprobenartig machen. Wenn ich dann drei von hundert Dosen öffne und von den drei geöffneten sind zwei bei der Sichtprüfung als "Mangelhaft" einzustufen dann sollte ich ggf. weitere Dosen öffnen - und wenn dann noch mehr Mängel zu Tage treten vielleicht auch 100% der Dosen öffnen....
Aber eben nicht von Anfang an - wobei es Prüfer gibt welche eben alles prüfen was nicht bei Drei auf den Bäumen ist....
Der Umfang wiederkehrender Prüfungen nach 5.3.3.1 darf je nach Bedarf und nach den Betriebsverhältnissen auf Stichproben sowohl in Bezug auf den örtlichen Bereich (Anlagenteile) als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen beschränkt werden, soweit dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes
möglich ist.
Man muss also nicht *alles* sofort prüfen, sondern kann das Stichprobenartig machen. Wenn ich dann drei von hundert Dosen öffne und von den drei geöffneten sind zwei bei der Sichtprüfung als "Mangelhaft" einzustufen dann sollte ich ggf. weitere Dosen öffnen - und wenn dann noch mehr Mängel zu Tage treten vielleicht auch 100% der Dosen öffnen....
Aber eben nicht von Anfang an - wobei es Prüfer gibt welche eben alles prüfen was nicht bei Drei auf den Bäumen ist....
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- Null-Leiter
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Re: Schutzleiterverbindungen besichtigen
Das Bild 4.8 ist dem Punkt "Messen" im oberen Text zugeordnet.
Mit messen und abwägen, ob der Wert im Vergleich zu den anderen Messwerten realistisch ist, macht mehr Sinn wie alle Dosen öffnen und auf Fehlersuche zu gehen, ohne das ein Fehler vorhanden ist.
Ich vergleiche hier gern die Netzimpedanz mit der Schleifenimpedanz. L und N sollten ja einen ähnlichen Messwert wie L und PE haben. Wenn der Wert zu weit auseinander geht, suche ich den Fehler.
Mit messen und abwägen, ob der Wert im Vergleich zu den anderen Messwerten realistisch ist, macht mehr Sinn wie alle Dosen öffnen und auf Fehlersuche zu gehen, ohne das ein Fehler vorhanden ist.
Ich vergleiche hier gern die Netzimpedanz mit der Schleifenimpedanz. L und N sollten ja einen ähnlichen Messwert wie L und PE haben. Wenn der Wert zu weit auseinander geht, suche ich den Fehler.
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- Null-Leiter
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Re: Schutzleiterverbindungen besichtigen
[[/b]Prüfpunkte durch Besichtigen
Für alle Schutzmaßnahmen mit Schutzleiter sollte durch Besichtigen geprüft werden, dass
• Schutzleiter, Erdungsleiter und Potentialausgleichsleiter mindestens den geforderten Querschnitt haben,
• Schutzleiter, Erdungsleiter und Potentialausgleichsleiter richtig verlegt, die Anschluss- und Verbindungsstellen gegen Selbstlockern gesichert
und gegebenenfalls gegen Korrosion geschützt sind,
• Schutzleiter und Außenleiter nicht verwechselt sind,
• Schutzleiter und Neutralleiter nicht verwechselt sind,
• für Schutzleiter und Neutralleiter die Festlegungen über Kennzeichnung, Anschlussstellen und Trennstellen eingehalten sind,
• die Schutzkontakte der Steckvorrichtungen wirksam sein können (nicht verbogen, nicht verschmutzt, nicht mit Farbe überstrichen),
• in Schutzleitern und PEN-Leitern keine Überstromschutzeinrichtungen vorhanden
und PEN-Leiter und Schutzleiter für sich allein nicht schaltbar sind
Über die Ptüftiefe entscheidet wie bereits erwähnt (Stichproben) die VEFK bzw. der befähigte Prüfer (EfK).
Für alle Schutzmaßnahmen mit Schutzleiter sollte durch Besichtigen geprüft werden, dass
• Schutzleiter, Erdungsleiter und Potentialausgleichsleiter mindestens den geforderten Querschnitt haben,
• Schutzleiter, Erdungsleiter und Potentialausgleichsleiter richtig verlegt, die Anschluss- und Verbindungsstellen gegen Selbstlockern gesichert
und gegebenenfalls gegen Korrosion geschützt sind,
• Schutzleiter und Außenleiter nicht verwechselt sind,
• Schutzleiter und Neutralleiter nicht verwechselt sind,
• für Schutzleiter und Neutralleiter die Festlegungen über Kennzeichnung, Anschlussstellen und Trennstellen eingehalten sind,
• die Schutzkontakte der Steckvorrichtungen wirksam sein können (nicht verbogen, nicht verschmutzt, nicht mit Farbe überstrichen),
• in Schutzleitern und PEN-Leitern keine Überstromschutzeinrichtungen vorhanden
und PEN-Leiter und Schutzleiter für sich allein nicht schaltbar sind
Über die Ptüftiefe entscheidet wie bereits erwähnt (Stichproben) die VEFK bzw. der befähigte Prüfer (EfK).
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- Null-Leiter
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Re: Schutzleiterverbindungen besichtigen
Bei der Installation von zwei LED-Leuchten in einem ehemaligen Heuboden (OG von ehem. Kuhstall) habe ich zusätzliche Messleitungen installiert um den PE ohne Gerüst prüfen zu können. DIese 200W-Leuchten hängen in etwa 8m Höhe, sind schutzisoliert und haben den PE nur für EMV-Zwecke. Besichtigen wird deren PE-Verbindung keiner.
- SPS
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Re: Schutzleiterverbindungen besichtigen
Keiner hat eine Glaskugel, die funktioniert für eine VorhersageIH-Elektriker hat geschrieben: ↑Montag 17. April 2023, 15:57 Zitat aus der VDE0105-100:
soweit dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes
möglich ist.
Die 2 geprüften Steckdosen hat zufällig ein erfahrener Meister eingebaut.
Die anderen der Auszubildende im 1. Lehrjahr. Oder sogar ein Vormieter.
Es kann niemand wirklich bei 2 oder 3 Stichproben auf den Gesamtzustand schließen.
Das wäre eine Selbstüberschätzung. Mehr als ein "möglicherweise Sicher" kann da nicht herauskommen
Für mich ist das ein Widerspruch für sich.
Dieser Abschnitt oder Nachsatz kann aus der Norm gestrichen werden.
Mit freundlichem Gruß sps
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Re: Schutzleiterverbindungen besichtigen
Das Argument mit dem Azubi im 1.Lehrjahr ist für mich kein Argument. Die Arbeit des Azubis hat immer von einem Facharbeiter o.ä. überwacht zu werden. Azubi-Pfusch muss da auffallen!
Wenn Der Vormieter Pfusch macht dann bitte zukünftig auch bei der jährlichen Prüfung die Wand aufstemmen und die Leitung auf voller Länge nachprüfen. Wer weiß, vielleicht hat der Vormieter irgendwo in der Wand zwei, drei Leitungen zusammengetüddelt....
Okay, ein weiterer Sargnagel für die Deutsche Industrie bzw. Wirtschaft.... Wenn ich eine Maschine in größerer Ausdehnung wie bspw. eine Härteofenstraße oder eine Karosseriepresse in der Autoindustrie prüfe und muss da wirklich JEDE Schutzleiterverbindung anschauen dann dauert so eine Sichtprüfung mehrere Tage oder Wochen - bei einigen tausenden Schutzleiterverbindungen, einige nur nach erheblicher Demontage von anderen Bauteilen erreichbar.
Das kann und will niemand mehr bezahlen. Denn neben den Kosten für das Servicepersonal verursacht das einen längeren Maschinenstillstand. Und wenn man weiß das Maschinen tlw. mit Minutenfaktoren von 8 bis 10€ und mehr "verrechnet" werden dann kann man sich leicht vorstellen was so eine tiefgehende Prüfung an Kosten verursacht.
(Und ja, ich weiß, Menschenleben kann man nicht mit Geld aufrechnen....)
- SPS
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Re: Schutzleiterverbindungen besichtigen
Hallo zusammen,
Natürlich kenne ich die Praxis.
Ich schreibe ja nicht das alles geprüft werden muss
Mich stört jedoch der zitierte Nachsatz aus der Norm.
Wie kann ich für etwas Sicherheit garantieren, das ich nicht geprüft habe.
Wie geschrieben kann da ein möglicherweise oder wahrscheinlich sicher herauskommen, mehr nicht.
Hier gibt die Norm dem Prüfer die Verantwortung für etwas, was er nicht bestätigen kann.
Ich glaube hier lesen viele nur den ersten Satzteil, dass Stichproben möglich sind.
Ich hatte im Altbau genau 1 Steckdose die noch Klassisch genullt war in einer Wohnung.
Ja, es war dennoch über RCD abgesichert. Fällt im normalen Betrieb nicht auf.
Erst eine Verbindung der PE Klemme mit einer "Erde" wie Wasserleitung oder TV Erdung löst den RCD aus.
Das hat jahrelang funktioniert
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, genau diese Steckdose in der Stichprobe mitzumessen?
Im Schadensfall wird dann dein Protokoll angesehen, mit Bestätigung, die Anlage ist sicher.
Ja, ich habe doch nur Stichproben gemessen ....
Das ist jedoch nur zulässig, wenn für die gesamte Anlage die Sicherheit bestätigt wird.
Natürlich kenne ich die Praxis.
Ich schreibe ja nicht das alles geprüft werden muss
Mich stört jedoch der zitierte Nachsatz aus der Norm.
Wie kann ich für etwas Sicherheit garantieren, das ich nicht geprüft habe.
Wie geschrieben kann da ein möglicherweise oder wahrscheinlich sicher herauskommen, mehr nicht.
Hier gibt die Norm dem Prüfer die Verantwortung für etwas, was er nicht bestätigen kann.
Ich glaube hier lesen viele nur den ersten Satzteil, dass Stichproben möglich sind.
Ich hatte im Altbau genau 1 Steckdose die noch Klassisch genullt war in einer Wohnung.
Ja, es war dennoch über RCD abgesichert. Fällt im normalen Betrieb nicht auf.
Erst eine Verbindung der PE Klemme mit einer "Erde" wie Wasserleitung oder TV Erdung löst den RCD aus.
Das hat jahrelang funktioniert
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, genau diese Steckdose in der Stichprobe mitzumessen?
Im Schadensfall wird dann dein Protokoll angesehen, mit Bestätigung, die Anlage ist sicher.
Ja, ich habe doch nur Stichproben gemessen ....
Das ist jedoch nur zulässig, wenn für die gesamte Anlage die Sicherheit bestätigt wird.
Mit freundlichem Gruß sps
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Re: Schutzleiterverbindungen besichtigen
Moin zusammen,
"soll" ist ein höflich verpacktes "muss". Und 15 mA für eine Schleifenimpedanzmessung ist nicht aussagekräftig.
Der Betreiber muss vorgeben, in welcher Tiefe geprüft werden muss.
Konkreter aktueller Fall: Der örtliche "Haus- und Hof-Elektriker" eines Kunden fragte nach einer teilweisen Prüfung an. Leider konnte er für die zu betrachtenden Anlagenteile keine Erstprüfprotokolle vorlegen (Errichtung 2014). Danach wurde auch nie wieder geprüft. Wie soll man hier eine teilweise Prüfung begründen? Leider liegen die betrachteten Leuchten im Gleisbereich oberhalb der 15 kV-Fahrleitung. Der Aufwand wird nun ein wenig größer. Der Elektriker ist aber ein guter. Man hat die Fehler der Vergangenheit erkannt, ist sehr lernwillig und kümmert sich um die Defizitaufarbeitung.
Gruß Olaf
"soll" ist ein höflich verpacktes "muss". Und 15 mA für eine Schleifenimpedanzmessung ist nicht aussagekräftig.
Der Betreiber muss vorgeben, in welcher Tiefe geprüft werden muss.
Konkreter aktueller Fall: Der örtliche "Haus- und Hof-Elektriker" eines Kunden fragte nach einer teilweisen Prüfung an. Leider konnte er für die zu betrachtenden Anlagenteile keine Erstprüfprotokolle vorlegen (Errichtung 2014). Danach wurde auch nie wieder geprüft. Wie soll man hier eine teilweise Prüfung begründen? Leider liegen die betrachteten Leuchten im Gleisbereich oberhalb der 15 kV-Fahrleitung. Der Aufwand wird nun ein wenig größer. Der Elektriker ist aber ein guter. Man hat die Fehler der Vergangenheit erkannt, ist sehr lernwillig und kümmert sich um die Defizitaufarbeitung.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794