Jungs, erst mal wieder ein bisschen durch die Hose atmen....
Die Anfrage von Lagerregal bezieht sich sicherlich auf die DGUV-Regel 110-003, mir ist die jedenfalls vor kurzem auch gerade mit gleicher Problemstellung untergekommen.
Wer mag, kann sich diese ja nochmmals durchlesen.
https://publikationen.dguv.de/regelwerk ... enbetriebe, siehe Seite 17.
Hier ist nun die Rede einer Netztrenneinrichtung, und nicht von "Not-Aus", obwohl der abgebildete Betätiger die Aufschrift trägt. Na toll, danke DGUV.
Ich denke dann auch eher im Sinne von Lagerregal, hier nicht zu viel Overengineering zu betreiben, denn es geht nicht primär um z. B. drehende Maschinen, sondern um den Zustand, dass z. B. beim zitierten Friteusenbrand keine weitere Energiezufuhr stattfindet... (lassen wir mal beiseite, dass ein Fettbrand eh' eine exotherme Reaktion ist).
Bei unserem Projekt wurde dann in Zuammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft beschieden, dass die "sollte"-Forderung so umgesetzt wird, ein Schütz einzusetzen. Dieses ergibt eine Erhöhung des Schutzziels, weil durch die Abschaltung der Stromkreisgruppen die Stromversorgung abgeschaltet wird; die umfangreichere Absicherung der Stromkreise wird nicht gefordert, da hier keine Maschinenrichtlinie greift, auf die z. B. ein SIL_Level angewendet werden müßte.
Und wir haben einen Taster in rot-gelb ohne Bedruckung "Not-Aus" eingesetzt, Zuschaltung erst wieder durch Schlüsselschalter möglich (gut, er steckt immer, aber das Problem können wir nicht lösen....)