Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???
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- Null-Leiter
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???
Hallo zusammen,
die begrenzte Leitungslänge an handgeführten elektrischen Betriebsmitteln ist nicht immer ohne Grund.
Bei vielen Geräten gilt der Schukostecker als Hauptschalter und ist somit eine Sicherheitseinrichtung. Durch die begrenzte Leitungslänge kann dieser nicht allzu weit vom Betriebsmittel und dessen Anwender entfernt sein.
Eine lange Leitung kann die Benutzung beeinträchtigen, jeder unnötige Meter Leitung mehr am Boden erhöht die Unfallgefahr.
Das bei einer Änderung am Betriebsmittel die CE-Konformitätsbsscheinigung seine Wirkung verliert sollte bekannt sein ...
Gruß Markus
die begrenzte Leitungslänge an handgeführten elektrischen Betriebsmitteln ist nicht immer ohne Grund.
Bei vielen Geräten gilt der Schukostecker als Hauptschalter und ist somit eine Sicherheitseinrichtung. Durch die begrenzte Leitungslänge kann dieser nicht allzu weit vom Betriebsmittel und dessen Anwender entfernt sein.
Eine lange Leitung kann die Benutzung beeinträchtigen, jeder unnötige Meter Leitung mehr am Boden erhöht die Unfallgefahr.
Das bei einer Änderung am Betriebsmittel die CE-Konformitätsbsscheinigung seine Wirkung verliert sollte bekannt sein ...
Gruß Markus
- Tobi P.
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???
Moin,
Gruß Tobi
und jede zusätzliche Steckvorrichtung den Übergangswiderstand Ich hab mittlerweile an allen Werkstattgeräten die nicht mit Akkus betrieben werden mind. 10m Anschlussleitung dran, seitdem brauche ich keine Verlängerungen mehr. Unfälle seitdem ungefähr genau Null. Hilti nervt allerdings ein bisschen, jedesmal wenn ich da was zum Service schicke kommt es mit einer neuen Hilti-Anschlussleitung zurück und meine 10m-Strippe liegt lose dabei
Gruß Tobi
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???
Moin Elektromann,Elektromann hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. Dezember 2022, 07:59 ... hier mit 5m Kabel {H05RN-F2x1,0 mm²}. Es ist dem Hersteller möglich von den Normen abzuweichen! Das ist anders als in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik - hier hatten die TGL rechtlichen Charakter. ...
die H07-Thematik aus der DGUV Information ist eine Vorgabe der Unfallversicherungsträger. Es ist eine INFORMATION - also keine Vorschrift sondern zusammengetragene Informationen aus Erkenntnissen oder anderen Regelwerken. Wenn Du nicht bei einer UK oder BG versichert bist (z. B. einige Einzelkämpfer), dann gilt der DGUV-Kram für Dich (erstmal) nicht. Durch Beauftragungen kann der Auftraggeber dies jedoch einfordern.
Dann stellt sich auch immer die Frage, ob für die CE-Kennzeichnung des Gerätes die Anwendung einer "privaten" VDE-Produktnorm ins Spiel kommt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Elektromann
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???
Hallo Olaf,
nein für die CE sind die DGUV Dokumente nicht relevant, da sie nur - da hast es ja auch schon gesagt, für die bei der DGUV Versicherten relevant sind. Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass sie in DE vor Gericht nun doch wieder einen gewissen Wert haben, als "anerkannter technischer Standard". Wie in meinem letzten Post zum Thema ausgeführt, man kann/darf abweichen - es sollte aber Gründe haben und man sollte ausreichend Kompetenz auf den Tisch legen...Olaf S-H hat geschrieben: ↑Freitag 23. Dezember 2022, 00:32Dann stellt sich auch immer die Frage, ob für die CE-Kennzeichnung des Gerätes die Anwendung einer "privaten" VDE-Produktnorm ins Spiel kommt.Elektromann hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. Dezember 2022, 07:59 ... hier mit 5m Kabel {H05RN-F2x1,0 mm²}. Es ist dem Hersteller möglich von den Normen abzuweichen! Das ist anders als in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik - hier hatten die TGL rechtlichen Charakter. ...
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???
Ich habe einmal fleißig mitgelesen.
Ergo gibt es keine Vorgabe die die Länge vom Kabel beschränkt.
Wieso auch? Ob ich jetzt ein Verlängerungskabel anschließe oder direkt eine 5m Anschlussleitung habe.
Ja, die Trenneinrichtung (Stecker/Kupplung) wäre Theoretisch weiter vom Bediener weg. Da dies aber keinerlei Schutz/Sicherheitsfunktion hat, ist dies irrelevant.
Vermutlich wird in einer Betriebsanleitung einer Bohrmaschine oder Winkelschleifer stehen, das bei jedem Werkzeugwechsel der Netzstecker zu ziehen ist.
Viel schlimmer, wo ich als EU auch einmal eingreifen würde, sind die Werkzeugkoffer. Hier fummelt man dich meist einen ab um das Kabel rein zu bekommen und hat es nachher dich irgendwo gequetscht.
Soweit nur mal meine Gedanken.
Ergo gibt es keine Vorgabe die die Länge vom Kabel beschränkt.
Wieso auch? Ob ich jetzt ein Verlängerungskabel anschließe oder direkt eine 5m Anschlussleitung habe.
Ja, die Trenneinrichtung (Stecker/Kupplung) wäre Theoretisch weiter vom Bediener weg. Da dies aber keinerlei Schutz/Sicherheitsfunktion hat, ist dies irrelevant.
Vermutlich wird in einer Betriebsanleitung einer Bohrmaschine oder Winkelschleifer stehen, das bei jedem Werkzeugwechsel der Netzstecker zu ziehen ist.
Viel schlimmer, wo ich als EU auch einmal eingreifen würde, sind die Werkzeugkoffer. Hier fummelt man dich meist einen ab um das Kabel rein zu bekommen und hat es nachher dich irgendwo gequetscht.
Soweit nur mal meine Gedanken.
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- Null-Leiter
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???
Hallo,
es gibt doch bestimmt eine Aussage in den Vorschriften und Normen, wie weit die Not-Aus oder Not-Stopp Vorrichtung vom Bediener weg sein darf.
es gibt doch bestimmt eine Aussage in den Vorschriften und Normen, wie weit die Not-Aus oder Not-Stopp Vorrichtung vom Bediener weg sein darf.
Gruß Jens
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- Null-Leiter
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???
Hi,
ja, die gibt es.
grob gesagt, außerhalb des Gefahrenbereich und der Not-Aus/Halt muss dort sitzen wo man das abzuschaltende Organ einsehen kann. (Alternativ über Kamera).
Ansonsten kommt die Thematik auf die Maschine und die Gefährdungsbeurteilung an.....
Hat aber doch nichts mit dieser Thematik zu tun.
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???
Moin troete,
das stimmt so nicht ganz. Z. B. gibt die VDE 0411 für einige Geräte die Länge vor. Wenn diese VDE-Norm nun als anzuwendende Norm für die Maschinenerichtlinie bzw. die Nierderspannungsrichtlinie gesetzt ist, dann hast Du CE nur bei Einhaltung der Länge.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Elt-Onkel
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???
Hallo,
so eine ähnliche Diskussion gab es schon einmal im Forum.
So wie damals hier nochmal die Erfahrungen der DB-Schienenschweißer.
Es ist niemandem zu vermitteln, nachts bei Scheinwerferlicht irgendwelche
Kabelroller auf einer Gleisbaustelle umherzutragen.
Also bauen die Schweißfirmen an die 230er Flex, und an die
Schlagschrauber 15 Meter H07BQ-f 3G2,5.
Meine Bohrmaschinen und Winkelschleifer haben alle Anschlußleitungen
mit 6 bis 8 Meter. Im Wesentlichen PUR.
Weil das Zuleitungskabel an der 230er Flex ewig unter Kabelbruch am
Gehäuseende litt, baue ich da seit Jahren eine 4G1,5 Gummileitung an.
Das hat sich bewährt.
Als SK2_Gerät sind dann immer zwei Adern zusammengeklemmt.
...
so eine ähnliche Diskussion gab es schon einmal im Forum.
So wie damals hier nochmal die Erfahrungen der DB-Schienenschweißer.
Es ist niemandem zu vermitteln, nachts bei Scheinwerferlicht irgendwelche
Kabelroller auf einer Gleisbaustelle umherzutragen.
Also bauen die Schweißfirmen an die 230er Flex, und an die
Schlagschrauber 15 Meter H07BQ-f 3G2,5.
Meine Bohrmaschinen und Winkelschleifer haben alle Anschlußleitungen
mit 6 bis 8 Meter. Im Wesentlichen PUR.
Weil das Zuleitungskabel an der 230er Flex ewig unter Kabelbruch am
Gehäuseende litt, baue ich da seit Jahren eine 4G1,5 Gummileitung an.
Das hat sich bewährt.
Als SK2_Gerät sind dann immer zwei Adern zusammengeklemmt.
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