Temperatur des Kabels

In dieses Forum gehört alles, was sich mit dem Titel vereinbaren lässt
E-Jens
Null-Leiter
Beiträge: 710
Registriert: Freitag 16. Dezember 2016, 21:37
Wohnort: im Norden

Temperatur des Kabels

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

im Hauptstromversorgungssystem sind meines Wissens Abschaltzeiten bis zu einer Stunde zulässig. Wie wird in so einem Fall der Leitungsschutz gegen unzulässige Erwärmung nachgewiesen? help1 Meine Rechenmethoden gehen nur bis 5 Sekunden.
Gruß Jens
tm90
Null-Leiter
Beiträge: 906
Registriert: Sonntag 20. Februar 2022, 20:03

Re: Temperatur des Kabels

Beitrag von tm90 »

Moin,

bei 1h Auslösezeit befindet man sich aber nicht mehr im Kurzschlussschutz sondern im Überlastschutz oder?
E-Jens
Null-Leiter
Beiträge: 710
Registriert: Freitag 16. Dezember 2016, 21:37
Wohnort: im Norden

Re: Temperatur des Kabels

Beitrag von E-Jens »

ja so ist es. Aber mehr Strom braucht auch nicht zu kommen.
Gruß Jens
tm90
Null-Leiter
Beiträge: 906
Registriert: Sonntag 20. Februar 2022, 20:03

Re: Temperatur des Kabels

Beitrag von tm90 »

Die Bedingung kann man folgend berechnen:

LSS Typ B, C, D & Schmelzsicherung - Auslösestrom < 1,45 x Bemessungsstrom
Leistungsschalter - Auslösestrom < 1,35 x Bemessungsstrom

Der Bemessungsstrom kann so hoch sein wie der maximale Strombelastbarkeit des Kabels.

Edit: Hier noch eine Quelle: https://www.elektropraktiker.de/nc/fach ... cherungen/
E-Jens
Null-Leiter
Beiträge: 710
Registriert: Freitag 16. Dezember 2016, 21:37
Wohnort: im Norden

Re: Temperatur des Kabels

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

dass ist der minimale Strom, der im Kurzschlussfall zu einer Auslösung nach spätestens einer Stunde führen soll.
Die Frage ist, hält das Kabel den erhöhten Stromfluss bis zur Abschaltung ohne Schaden aus.
Gruß Jens
tm90
Null-Leiter
Beiträge: 906
Registriert: Sonntag 20. Februar 2022, 20:03

Re: Temperatur des Kabels

Beitrag von tm90 »

Moin,

bitte hier nicht Kurzschluss und Überlast durcheinander bringen. Wenn der Kurzschlussstrom so gering ist, würde ich mir Gedanken machen.
Wenn bei einem B16A laut der Berechnung ein Dauerstrom von 24A fließt, würde das Bimetall die Stromzufuhr nach ca. einer Stunde trennen.
Benutzeravatar
Elt-Onkel
Null-Leiter
Beiträge: 7736
Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
Kontaktdaten:

Re: Temperatur des Kabels

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

hier mal die Kennlinien.
(Bitte nicht an dem grünen Strich stören.
das war für eine andere Illustration.)
.
Kennlinien_LS_Schalter_abb.jpg
.


...
tm90
Null-Leiter
Beiträge: 906
Registriert: Sonntag 20. Februar 2022, 20:03

Re: Temperatur des Kabels

Beitrag von tm90 »

Moin,

ABB hat eine Tabelle zum Verhältnis Temperatur und Belastung der Leitung hier veröffentlicht.

https://www.abb-conversations.com/DACH/ ... ionierung/

Wie gesagt, das Bimetall oder eben die Scnmelzsicherung soll dafür sorgen, dass die max. zulässige Leitertemperatur von z.B. 70 Grad nach max. 1h Überlast bei NYM nicht überschritten wird. Die "echte" Kabeltemperatur kann man dann nur messen, zur Berechnung spielen da zu viele Nebenfaktoren mit bei.
igor
Null-Leiter
Beiträge: 18
Registriert: Montag 30. August 2021, 11:32

Re: Temperatur des Kabels

Beitrag von igor »

Genau wird es wie folgendes festgelegt: "im Fehlerfall mindestens der Strom zum Fließen kommt, der einen Auslösung der Schutzeinrichtung unter den in der Gerätenbestimmung für den Überlastbereich festgelegten Bedingungen (großer Prüfstrom) bewirkt".

Für gG ist es, in den meisten Fällen, I2=1,6*In, für Leitungsschutzschalter I2=1,45*In.
Wenn die Schutzeinrichtung richtig gewählt wurde, dann diese I2<1,45*Iz.
Iz - die zulässige Dauerstrombelastbarkeit des Kabels
Hier ist wichtig, dass die Zeiten für I2 und 1,45*Iz gleich sind, sonst muss man sich zu den Herstellerdatenblätter oder Normen für Kabeltyp wenden.
Benutzeravatar
Elektromann
Null-Leiter
Beiträge: 337
Registriert: Mittwoch 15. September 2021, 09:40
Wohnort: 32351 Stemwede

Re: Temperatur des Kabels

Beitrag von Elektromann »

E-Jens hat geschrieben: Dienstag 20. September 2022, 20:14 im Hauptstromversorgungssystem sind meines Wissens Abschaltzeiten bis zu einer Stunde zulässig. Wie wird in so einem Fall der Leitungsschutz gegen unzulässige Erwärmung nachgewiesen?
Nur zum Verständnis, über welche Ströme reden wir den? <20A / <100A / <1kA < 100kA / < 1000kA
die Kollegen haben ja, wie immer, schon viele gute fachlich korrekte Beiträge gebracht, aber bei größeren Leistungen wird häufig auch noch mit Nebenbedingungen gearbeitet...
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis old-man1
Antworten