https://www.wissenschaft-shop.de/out/me ... be.jpg.pdf
11.4 Trockene Räume
.Weiterhin können hierzu gehören: Geschäftsräume, Verkaufsräume, Dachböden, Treppenhäu-
ser, beheizte und belüftete Keller (fehlt eine der Bedingungen, dann gelten Keller als feuchte
Räume)
11.6 Feuchte und nasse Räume (DIN VDE 0100 Teil 737 und Teil 470
QuelleDie Betriebsmittel müssen mindestens tropfwassergeschützt in der Schutzart IP X1 nach EN 60 529 (DIN VDE 0470) ausgeführt sein
Boy/Dunkhase, Elektro-Installationstechnik: Vogel Buchverlag: ISBN 978-3-8343-3079-6
In anderen Beiträge finde ich für Keller
Hier steht ein "und" statt ein oder. Also würde ein belüfteter, aber unbeheizter Keller in feuchte und nasse Räume eingeordnet werden, wie im 1. Link deutlich oder muss nur eine Bedingung erfüllt werden.spelsberg hat geschrieben:Beispiele: Großküchen, unbeheizte und unbelüftete Keller, Waschküchen, Kühlräume, Bier- und Weinkeller, Gewächshäuser, Waschsalons
https://www.spelsberg.de/service/techni ... sbereiche/