Hallo Markus
es geht hier um einen Industriebetrieb und nicht um einen Haushalt ...
In dem Sinne war auch meine erste Antwort. Gerade hier gilt im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes mit Arbeitsstättenverordnung bzw. Richtlinien
für die ortsfeste Anlage oder BetriebsSichVO für die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, daß eben nicht nur auf VDE oder DIN Normen Bezug genommen werden muß, sondern wie in den angegebenen Paragraphen alle weiteren relevanten Erkenntnisse wie das auch in TRBS 1201
ausführlich erläutert wird.
Ausgabe: März 2019 GMBl 2019 S. 229 [Nr. 13–16]
3 Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen
3.1 Allgemeines
(1) Bei der Festlegung von erforderlichen Prüfungen und Kontrollen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu berücksichtigen:
…
Informationen des Herstellers des Arbeitsmittel, z B. die Betriebsanleitung des Herstellers;
Regeln und Empfehlungen des Ausschusses für Betriebssicherheit (TRBS und EmpfBS).
Als weitere Erkenntnisquellen können dienen:
Regelwerke und weitere Erkenntnisse der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, der Länder sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA);
Maßnahmen, die sich in der Praxis bewährt haben (Veröffentlichungen von z. B. Industrieverbänden und Branchenstandards).
So steht hier z.B. Erkenntnisse der gesetzlichen Unfallversicherungsträger noch vor Maßnahmen die sich in der Praxis bewährt haben (mit in Klammern gesetzten Branchenstandards [= z.B. VDE Normen].
Bezogen z.B. auf die Abschaltzeiten von RCD ist daher eine Verschärfung geboten , wenn man sich an DGUV I 203 - 072 hält und den in der Ausgabe 2021 auf S. 54 gegebenen "Praxistip" hält
"In der Praxis wird erst die Abschaltzeit mit einem Strom von 1 ⋅ IΔn überprüft. Hierbei ergeben sich Üblichkeitswerte zwischen 20 und 50 ms. Sollten die Üblichkeitswerte überschritten werden, muss noch einmal mit 5 ⋅ IΔn geprüft werden."
Das 5 x idn stammt aus der VDE 0105 -100 bereits seit 2009
So kann man das Gebot aus der VDE 0100 - 100 zur Selektivität von Schutzorganen z.B. einhalten wenn man nicht nur bei geforderten RCD =< 30 mA
nur RCD 30 mA einsetzt, sondern dann in der nächsten Schutzstufe mobile RCD welche mit wirklich =< 30 mA nämlich 10 mA, was in der Anwendung am Endgerät durchaus die Sicherheit erhöht und zumindestens eine bessere Teilselektivität bringt.
So gibt es noch viele Beispiele wie man mehr Sicherheit in das Leben bringt, die eben in leider in derzeit vielen verkaufsorientiert besetzten Normengremien so keine Mehrheiten findet.
Der Abschweif zur Wohnung war nur dem Einwurf von SPS geschuldet und dessen Hinweis auf die kurzzeitverzögerten RCD, die eben gesehen
auf die Aussage der DGUV I 203 - 072, hinter der ich voll stehe, in vielen Gefährdungsbereichen eher kontraproduktiv sind.
Dafür war das Bad ein gar kein schlechtes Beispiel, mit den benannten Schwierigkeiten, wie Mietwohnungen aussehen.
Einen schönen Gruß