mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Josupei
Null-Leiter
Beiträge: 209
Registriert: Donnerstag 12. Januar 2017, 10:07
Wohnort: Niedersachsen

mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Josupei »

Moin,

man hat mir das Thema mobile Stromerzeuger aufs Auge gedrückt.

Also ich habe mich entsprechend eingearbeitet in Die VDEs und die DGUVs (Schutztrennung/ Übergabepunkt) Tpy A,B,C,D.

Und es bleiben im Moment 2 Fragen offen.

1.Während die VDE 0100-551 eine isolierte Aufstellung der Typ A Stromerzeuger fordert ist die Forderung in der DGUV aufgeweicht auf "muss keine
Erdverbindung haben". Eine zufällige Erdverbindung von Erzeuger und SK1 Betriebsmittel bzw. bei 2 SK1 Betriebsmitteln kann aber beim ersten
Fehler zur Körperdurchströmung führen ohne das der FI den Fehler sieht bzw. abschaltet, einen Isowächter ist ja unter gewissen Umständen
optional. Welche Forderung ist hier denn führend VDE oder DGUV?
Bzw. warum weicht die DGUV ab und zwar niedrigeres Schutzniveau als die VDE obwohl die VDE ja die Grundlage ist.

2.Wenn diese mobilen Stromerzeuger an der einen Seite mehrere Steckdosen und LS/FI verbaut haben, ist der Teil dann als Baustromverteiler gemäß
EN61439-4 zu betrachten oder nicht? Oder sind Baustromverteiler sinngemäß der Norm immer eigenständige Schaltschränke? (mobil im Sinne von 100-
150KVA)

Gruß
Josupei
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Josupei,

zu 1: Mache bitte eine Gefährdungsbeurteilung. Wenn das Ergebnis der GeBe ist, dass das eine oder andere Regelwerk im konkreten Anwendungsfall zu besonderen Gefährdungen führt, dann muss eine geeignete Maßnahme ergriffen werden.

zu 2: Was steht denn auf dem Typenschild des Erzeugers? Wohl kaum DIN 61439-4. Warum soll der Erzeuger ein "Baustromverteiler" sein?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Probator
Null-Leiter
Beiträge: 729
Registriert: Montag 19. September 2016, 15:15

Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Probator »

Frage 1:
Josupei hat geschrieben: Montag 30. August 2021, 16:39Eine zufällige Erdverbindung von Erzeuger und SK1 Betriebsmittel bzw. bei 2 SK1 Betriebsmitteln kann aber beim ersten Fehler zur Körperdurchströmung führen
Das ist nicht korrekt. Ein Stromerzeuger "Ausführung A" zeichnet sich dadurch aus, dass er keine Sternpunktverbindung hat.
Anmerkung: Viele sagen dazu "IT-Netz", was aber nicht korrekt ist, denn er hat ja oft keine Erdung. Man könnte es "I-Netz" nennen.
Ob du ihn erdest oder nicht, ist für den ersten Fehler völlig egal. Der erste Fehler führt niemals zu einer Gefährdung, genau wie im IT-Netz.
Daher braucht man für den ersten Fehler im Prinzip keinerlei Schutzeinrichtung. Im Prinzip ist das das gleiche bei einem Trenntrafo.

Erst wenn zwei Fehler zusammenkommen, wird es gefährlich. Daher hat man die Wahl zwischen:
- Iso-Wächter einsetzen und schon beim ersten Fehler abschalten (auf Baustellen OK, nicht bei der Feuerwehr!)
- RCD vor die zweite (und jede weitere) Steckdose. Beispiel: 4 Steckdosen bedeutet: 3 RCDs, heute meist FI/LS.

Ob diese RCDs innerhalb des Stromerzeugers oder in einem danach angeschlossenen Verteiler sitzen, ist für die Wirkung nicht relevant.

Zu Frage 2:
Was ist der Hintergrund der Frage?
Josupei
Null-Leiter
Beiträge: 209
Registriert: Donnerstag 12. Januar 2017, 10:07
Wohnort: Niedersachsen

Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Josupei »

Olaf S-H hat geschrieben: Samstag 4. September 2021, 00:45 Moin Josupei,

zu 1: Mache bitte eine Gefährdungsbeurteilung. Wenn das Ergebnis der GeBe ist, dass das eine oder andere Regelwerk im konkreten Anwendungsfall zu besonderen Gefährdungen führt, dann muss eine geeignete Maßnahme ergriffen werden.

zu 2: Was steht denn auf dem Typenschild des Erzeugers? Wohl kaum DIN 61439-4. Warum soll der Erzeuger ein "Baustromverteiler" sein?

Gruß Olaf
Moin Olaf,

zu 1. ich habe eine konkrete Anwendung, die meisten Geräte werden Verleihgeräte sein. Gefährdungsbeurteilung muss der Betreiber machen.

zu 2. Das ist die Frage, was ich auf das Typenschild schreibe. Der Erzeuger selbst ist sicherlich keine Baustromverteiler, das ist klar. Aber Wie sieht es mit den Steckdosen und der dazu gehörigen Unterverteilung im gleichen Gehäuse aus?
Josupei
Null-Leiter
Beiträge: 209
Registriert: Donnerstag 12. Januar 2017, 10:07
Wohnort: Niedersachsen

Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Josupei »

Probator hat geschrieben: Sonntag 5. September 2021, 10:09 Frage 1:
Josupei hat geschrieben: Montag 30. August 2021, 16:39Eine zufällige Erdverbindung von Erzeuger und SK1 Betriebsmittel bzw. bei 2 SK1 Betriebsmitteln kann aber beim ersten Fehler zur Körperdurchströmung führen
Das ist nicht korrekt. Ein Stromerzeuger "Ausführung A" zeichnet sich dadurch aus, dass er keine Sternpunktverbindung hat.
Anmerkung: Viele sagen dazu "IT-Netz", was aber nicht korrekt ist, denn er hat ja oft keine Erdung. Man könnte es "I-Netz" nennen.
Ob du ihn erdest oder nicht, ist für den ersten Fehler völlig egal. Der erste Fehler führt niemals zu einer Gefährdung, genau wie im IT-Netz.
Daher braucht man für den ersten Fehler im Prinzip keinerlei Schutzeinrichtung. Im Prinzip ist das das gleiche bei einem Trenntrafo.

Erst wenn zwei Fehler zusammenkommen, wird es gefährlich. Daher hat man die Wahl zwischen:
- Iso-Wächter einsetzen und schon beim ersten Fehler abschalten (auf Baustellen OK, nicht bei der Feuerwehr!)
- RCD vor die zweite (und jede weitere) Steckdose. Beispiel: 4 Steckdosen bedeutet: 3 RCDs, heute meist FI/LS.

Ob diese RCDs innerhalb des Stromerzeugers oder in einem danach angeschlossenen Verteiler sitzen, ist für die Wirkung nicht relevant.

Zu Frage 2:
Was ist der Hintergrund der Frage?
Moin Probator,

Zu 1.
du hast Recht ich habe das Falsch ausgeführt bzw. gelesen, da in der Norm immer sehr deutlich ungeerdeter Potentialausgleich steht und die DGUV quasi nicht verbietet einen Typ A zu erden.
Es müssen immer zwei Fehler vorhanden sein, die unter Umständen aber dann von einem FI nicht gesehen werden und zur Gefährdung führen können. Wobei ich mit einem Isowächter es gar nicht soweit kommen lassen würde, da der ja beim ersten Fehler trennt. (In NOTLagen wie Feuerwehr noch vertretbar, aber auf der Baustelle...?)
Problem, Isowächter kostet Geld und DVGU fordert diesen nicht explizit ein. Also wollen die meisten Kunden ihn nicht haben.

Zu 2.

Die technische Betrachtung der Ausführung des Verteilers und evtl. notwendige Bauartnachweise nach EN 61439-1/-4. Ich mache bisher nur Industrie also EN61439-1/-2. Ich kenne Teil 4 nicht, bin mir daher nicht sicher ob ich Ihn benötige. Irgendwo habe ich aufgeschnappt (glaube EP) das z.B. der Hauptschalter eines Baustromverteilers in AUS Stellung abschließbar sein muss.

Gruß
Josupei
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Josupei,

ich bin mir nicht sicher, ob ich Dich jetzt richtig verstehe. Bist Du der Hersteller der Geräte, der Vertreiber, der Importeur, der Verleiher oder der Anwender?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Josupei
Null-Leiter
Beiträge: 209
Registriert: Donnerstag 12. Januar 2017, 10:07
Wohnort: Niedersachsen

Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Josupei »

Wir Importieren, bauen um und verkaufen dann weiter (also Hersteller zumindest der elektrischen Seite). I.d.R. wird an an Maschinenverleiher vertrieben, d.h. die Geräte haben keinen festen Verwendungszweck.

Gruß
Josupei
E-Jens
Null-Leiter
Beiträge: 710
Registriert: Freitag 16. Dezember 2016, 21:37
Wohnort: im Norden

Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

dann seit ihr Hersteller der halben Maschine verd1
habt ihr dafür auch eine halbe Bedienungsanleitung oder zu "neudeutsch" Nutzungsinformation?
und eine halbe Konformitätserklärung mit einem halben CE Zeichen. hair1
Gruß Jens
Benutzeravatar
Wulff
Null-Leiter
Beiträge: 980
Registriert: Freitag 2. Mai 2014, 17:34

Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Wulff »

Dann wird Josupei der "Inverkehrbringer" sein. Und der muß dann nicht nur ein halbes CE erbringen, sondern ein ganzes CE-Zeichen (und den Rest natürlich auch...)
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Josupei,

nach welcher Norm produziert Ihr denn den "Umbau"? Derzeit ist ja ein kleines Vakuum in den Produktnormen vorhanden, wenn ich richtig recherchiert habe.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten