Beratung Installationsprüfgerät für Laie (mich)
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Re: Beratung Installationsprüfgerät für Laie (mich)
Moin mopedmichl,
hier kommt der angekündigte Zeigefinger.
Beachte bitte, dass Du gem. § 13 NAV keine Anlagenerweiterungen vornehmen darfst.
Dann wäre da noch das Thema EuP oder EFK. Dies kommt sicherlich immer auf die Betrachtung an.
Prüfmittel müssen kalibriert sein. Bedenke dies bitte beim Schnäppchen. Falls das Gerät so ungenau ist, dass jemand es angeben möchte, dann bekommt man es beim Kalibrierdienst nicht unbedingt wirde hin.
Gruß Olaf
hier kommt der angekündigte Zeigefinger.
Beachte bitte, dass Du gem. § 13 NAV keine Anlagenerweiterungen vornehmen darfst.
Dann wäre da noch das Thema EuP oder EFK. Dies kommt sicherlich immer auf die Betrachtung an.
Prüfmittel müssen kalibriert sein. Bedenke dies bitte beim Schnäppchen. Falls das Gerät so ungenau ist, dass jemand es angeben möchte, dann bekommt man es beim Kalibrierdienst nicht unbedingt wirde hin.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Beratung Installationsprüfgerät für Laie (mich)
Hi Olaf,
danke, den §13 kannte ich noch nicht, da muss man aber schon mal im Sinne unseres Grundgesetzes - von wegen - Eigentum nachdenken.
Der Übergabepunkt kann heute auch so ausgeführt werden, dass keine "unzulässige Rückwirkung" auftritt!
Insbesondere sind dafür in aller Regel Verbraucher verantwortliche und nicht die Installation - diese Rückwirkungen wird sich spätestens mit den letzten Leistungsschutzschaltern im Haus in "Wohlgefallen" auflösen...
Sei es drum - ich hab noch keine Branche wie die Elektriker gesehen, die sich so massiv gegen den Wettbewerb abschotten. Zurecht oder zu unrecht möchte ich nicht bewerten.
Ich habe den Hinweis zu Kenntnis genommen - im Beruf bin ich für deutlich mehr Menschenleben verwantwortlich und schlafe gut dabei... man muss sich nur sicher sein, dass man alles verstanden hat und richtig berechnet und ausgeführt hat!
Grüße,
Michael
danke, den §13 kannte ich noch nicht, da muss man aber schon mal im Sinne unseres Grundgesetzes - von wegen - Eigentum nachdenken.
Der Übergabepunkt kann heute auch so ausgeführt werden, dass keine "unzulässige Rückwirkung" auftritt!
Insbesondere sind dafür in aller Regel Verbraucher verantwortliche und nicht die Installation - diese Rückwirkungen wird sich spätestens mit den letzten Leistungsschutzschaltern im Haus in "Wohlgefallen" auflösen...
Sei es drum - ich hab noch keine Branche wie die Elektriker gesehen, die sich so massiv gegen den Wettbewerb abschotten. Zurecht oder zu unrecht möchte ich nicht bewerten.
Ich habe den Hinweis zu Kenntnis genommen - im Beruf bin ich für deutlich mehr Menschenleben verwantwortlich und schlafe gut dabei... man muss sich nur sicher sein, dass man alles verstanden hat und richtig berechnet und ausgeführt hat!
Grüße,
Michael
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- Null-Leiter
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Re: Beratung Installationsprüfgerät für Laie (mich)
Hallo,
deine Rechtfertigungen sind schon sehr interessant.
Bitte im Grundgesetz vorne anfangen. Die körperliche Unversehrtheit wird dort auch auch behandelt. Zum Abwägen der beiden Rechtsgüter gibt es eine eindeutige Meinung.
deine Rechtfertigungen sind schon sehr interessant.
Bitte im Grundgesetz vorne anfangen. Die körperliche Unversehrtheit wird dort auch auch behandelt. Zum Abwägen der beiden Rechtsgüter gibt es eine eindeutige Meinung.
Gruß Jens
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- Null-Leiter
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Re: Beratung Installationsprüfgerät für Laie (mich)
Hi Jens,
bitte den 13er genau lesen, hier geht es um die Rückwirkung ins Netz des EVUs!
Es gibt kein Gesetz, dass mir privat verbietet an meiner Installation zu arbeiten - ausgenommen der 13er wegen Rückwirkung.
Grüße,
Michael
bitte den 13er genau lesen, hier geht es um die Rückwirkung ins Netz des EVUs!
Es gibt kein Gesetz, dass mir privat verbietet an meiner Installation zu arbeiten - ausgenommen der 13er wegen Rückwirkung.
Grüße,
Michael
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- Null-Leiter
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Re: Beratung Installationsprüfgerät für Laie (mich)
Ist das beim Gasnetz anders?mopedmichl hat geschrieben: ↑Montag 5. April 2021, 17:25 Sei es drum - ich hab noch keine Branche wie die Elektriker gesehen, die sich so massiv gegen den Wettbewerb abschotten. Zurecht oder zu unrecht möchte ich nicht bewerten.
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- Null-Leiter
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Re: Beratung Installationsprüfgerät für Laie (mich)
Hallo Michael,
es wird auch keiner kommen und Dich vom Arbeiten an deiner elektrischen Anlage abhalten.
Du bist für dein Handeln selber verantwortlich und nur im Schadensfall wirst du als Eigentümer und „Installateur“ eventuell einiges mehr erklären müssen. Du bist nicht der Erste, der glaubt Elektroinstallation sind nur „ein paar Strippen“. Personen und Sachschutz sind bei Elektroinstallationen ganz interessante Themen. Einige Bastler machen damit eine Bauchlandung.
es wird auch keiner kommen und Dich vom Arbeiten an deiner elektrischen Anlage abhalten.
Du bist für dein Handeln selber verantwortlich und nur im Schadensfall wirst du als Eigentümer und „Installateur“ eventuell einiges mehr erklären müssen. Du bist nicht der Erste, der glaubt Elektroinstallation sind nur „ein paar Strippen“. Personen und Sachschutz sind bei Elektroinstallationen ganz interessante Themen. Einige Bastler machen damit eine Bauchlandung.
Gruß Jens
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- Null-Leiter
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Re: Beratung Installationsprüfgerät für Laie (mich)
Ok,
hab alles verstanden.
Ich bitte meine Beiträge aus diesem Forum zu löschen, ebenso meinen Benutzer an sich.
Schade, habe ich doch auf eine konstruktive Diskussion gehofft
Michael
hab alles verstanden.
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Schade, habe ich doch auf eine konstruktive Diskussion gehofft
Michael
- SPS
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Re: Beratung Installationsprüfgerät für Laie (mich)
Mit freundlichem Gruß sps
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Re: Beratung Installationsprüfgerät für Laie (mich)
Moin zusammen,
warum entgleisen solche Themen immer? Der mopedmichl scheint eine EFK in seinem Fachbereich zu sein. Insofern ist die "Aufklärung", auch hinsichtlich NAV, gut und erforderlich, aber es sollte nicht übertrieben werden. Andererseits sollte man auch mit Kritik auf seine Anfrage klarkommen.
In einem Forum, wir haben hier eine Aneinanderkettung von Monologen und keinen Dialog, ist die Kommunikation immer schwierig. Ich bitte dies immer zu berücksichtigen.
Gruß Olaf
warum entgleisen solche Themen immer? Der mopedmichl scheint eine EFK in seinem Fachbereich zu sein. Insofern ist die "Aufklärung", auch hinsichtlich NAV, gut und erforderlich, aber es sollte nicht übertrieben werden. Andererseits sollte man auch mit Kritik auf seine Anfrage klarkommen.
In einem Forum, wir haben hier eine Aneinanderkettung von Monologen und keinen Dialog, ist die Kommunikation immer schwierig. Ich bitte dies immer zu berücksichtigen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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