Steuerung Krankenhausbett Stiegelmeyer

breadley-dr
Beiträge: 290
Registriert: Samstag 9. Februar 2013, 10:07

Re: Steuerung Krankenhausbett Stiegelmeyer

Beitrag von breadley-dr »

IH-Elektriker hat geschrieben: Mittwoch 24. März 2021, 08:29
Anweisung zu Inspektion, Wartung und Service: Für jegliche Reparatur-, Wartungs- und Servicetätigkeiten sowie vorgeschriebene Inspektionen und Prüfungen ist die Serviceabteilung des Herstellers zu beauftragen. Eigenständige Eingriffe jeglicher Art sowie eigenständig ohne den Herstellerservice durchgeführte Wartungs- Reparatur oder Inspektionsarbeiten führen zum Verlust der Garantie sowie der CE-Zulassung.

Würde dieser Passus den Anforderungen der IEC60601-1 gerecht werden? ;)
Da du nicht "Strom" bist, weiß ich nicht woher dieses Zitat kommt.

Ja, es kann der Hersteller so auslegen.

Unter:

EC 60601 (2013 – 7.9.3.1)
- Der Hersteller darf die Mindestqualifikation für das
Instandhaltungspersonal bestimmen.

Wenn der Hersteller sich auf dieses bezieht, kann er es so auslegen. Das ist auch bei etlichen Medizinischen Geräten sinnvoll, bei einem Bettt wahrscheinlich nicht.

bis denne
IH-Elektriker
Null-Leiter
Beiträge: 1840
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18

Re: Steuerung Krankenhausbett Stiegelmeyer

Beitrag von IH-Elektriker »

breadley-dr hat geschrieben: Mittwoch 24. März 2021, 09:44
IH-Elektriker hat geschrieben: Mittwoch 24. März 2021, 08:29
Anweisung zu Inspektion, Wartung und Service: Für jegliche Reparatur-, Wartungs- und Servicetätigkeiten sowie vorgeschriebene Inspektionen und Prüfungen ist die Serviceabteilung des Herstellers zu beauftragen. Eigenständige Eingriffe jeglicher Art sowie eigenständig ohne den Herstellerservice durchgeführte Wartungs- Reparatur oder Inspektionsarbeiten führen zum Verlust der Garantie sowie der CE-Zulassung.

Würde dieser Passus den Anforderungen der IEC60601-1 gerecht werden? ;)
Da du nicht "Strom" bist, weiß ich nicht woher dieses Zitat kommt.
Dieses Zitat entspringt meinem Hirn und sollte nur als Beispiel dafür dienen wie solche Informationen in der Praxis aussehen können....
Strom
Null-Leiter
Beiträge: 183
Registriert: Mittwoch 24. August 2016, 19:37

Re: Steuerung Krankenhausbett Stiegelmeyer

Beitrag von Strom »

Hallo zusammen,

ich dachte die trickse ich jetzt alle aus und habe bei dem Hersteller der Motoren und Steuerungen angerufen.
Nun das hätte ich so nicht erwartet. Eine klare Absage jeglicher Unterlagen ( Firma Linak ) über Motoren oder Steuerungen
der Firma LINAK. Sie können das nicht machen, da die Firma Stiegelmeyer ein sehr guter Großkunde ist.
Bitte wenden Sie sich an die Firma Stiegelmeyer direkt, die können Ihnen helfen.
Ja, nun suche ich bei Google oder im Internet usw. Wer suchet der wird finden sagt man doch.

Also der Satz mit der Garantie tut natürlich weh und überrascht mich doch sehr.
Was habe ich früher alles repariert, Spül- Waschmaschinen, Trockner usw.
Haben die alle nach mir die Garantie verloren oder ist diese auf mich übergegangen. ????
Das ist ja schon heftig.

Auch an meinem Auto habe ich die Bremsbelege und Bremsscheiben erneuert.
Ist auch hier die Garantie auf mich übergegangen ?????

Mit freundlichen Grüßen


Strom
IH-Elektriker
Null-Leiter
Beiträge: 1840
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18

Re: Steuerung Krankenhausbett Stiegelmeyer

Beitrag von IH-Elektriker »

Strom hat geschrieben: Mittwoch 24. März 2021, 19:04
Auch an meinem Auto habe ich die Bremsbelege und Bremsscheiben erneuert.
Ist auch hier die Garantie auf mich übergegangen ?????
Fürs Auto gibt es meines Wissens nach genaue Angaben wann ein Hersteller die Garantie verweigern kann, Stichwort Reparatur in freien Werkstätten. Genaueres weiß ich da aber nicht, meine Autos sind eigentlich immer zu alt für Garantieleistungen ;)

Ein solchen Satz mit dem Verlust der Garantie habe ich schon des öfteren so oder so ähnlich in Anleitungen und Dokumentationen gelesen. Nicht nur bei Kaffeemaschinen oder der Spülmaschine für zu Hause, auch bei Industriemaschinen.... Die Hersteller wollen sich da vor bastelwütigen Heimwerkern schützen die erst alles kaputt reparieren und dann vom Hersteller Garantie fordern was ja gerade bei Consumer-Ware auch manchmal Sinn macht.
Strom
Null-Leiter
Beiträge: 183
Registriert: Mittwoch 24. August 2016, 19:37

Re: Steuerung Krankenhausbett Stiegelmeyer

Beitrag von Strom »

Hallo zusammen,


nun ist eben jeder seines Glückes Schmied. Also sollte ich lieber nichts tun. Aber eben das ist wohl eine der Künste die wir wahrscheinlich
am wenigsten beherrschen?
Aber ich habe die Reparaturen an allen Geräten und Maschinen gerne gemacht und werde das auch weiter so tun.


MfG

Strom
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Steuerung Krankenhausbett Stiegelmeyer

Beitrag von Olaf S-H »

Strom hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 18:17 ... wir prüfen gemäß DIN EN IEC 62353. ...
Moin Strom,

hast Du dem Hersteller denn mal die Abschnitte 4.1 und 5.1 vorgelesen?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Strom
Null-Leiter
Beiträge: 183
Registriert: Mittwoch 24. August 2016, 19:37

Re: Steuerung Krankenhausbett Stiegelmeyer

Beitrag von Strom »

Halo Olaf,

das habe ich nicht, man wird da so ein bisschen für dumm verkauft.
Soll ich da einmal eine Mail hinschicken und auf ein Antwort warten.
Wie lange ??

Diese sitzen auf einem hohen Ross und fühlen sich da gut.
Gerne erwarte ich deinen Rat.

Ich habe natürlich direkt beim Lieferanten der Motoren schon Daten
zur Prüfung der Motoren und einiges was im Krankenhausbetten verbaut ist
gefunden. Aber der Lieferant ist auch nicht gerade kooperativ hinsichtlich
der Unterlagen zur Prüfung.

MfG

Norbert
breadley-dr
Beiträge: 290
Registriert: Samstag 9. Februar 2013, 10:07

Re: Steuerung Krankenhausbett Stiegelmeyer

Beitrag von breadley-dr »

Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 28. März 2021, 15:03
Strom hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 18:17 ... wir prüfen gemäß DIN EN IEC 62353. ...
Moin Strom,

hast Du dem Hersteller denn mal die Abschnitte 4.1 und 5.1 vorgelesen?

Gruß Olaf
Das wird ihm nichts bringen. Diese Norm beschreibt die Anforderungen an den Prüfenden, nicht an den Hersteller.

Bis denne
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Steuerung Krankenhausbett Stiegelmeyer

Beitrag von Olaf S-H »

Moin breadley-dr,

die Norm beschreibt aber auch die Prüfung und dass der Hersteller Infos liefern muss.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Steuerung Krankenhausbett Stiegelmeyer

Beitrag von Olaf S-H »

Strom hat geschrieben: Sonntag 28. März 2021, 16:28 ... Gerne erwarte ich deinen Rat. ...
Moin Strom,

eine Möglichkeit wäre, dass Du Dich an den Auftraggeber wendest und um seine Unterstützung bittest.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten