Ist schon heute so: Nicht jeder, der an Autos rumschraubt, darf auch selbst ne HU-Plakette draufkleben ..Elt-Onkel hat geschrieben: ↑Samstag 5. Dezember 2020, 13:12 Wenn der Betrieb Mitarbeiter beschäftigt, die sachkundig sind, spricht nichts dagegen,
die eigenen Spannungsprüfer selbst zu prüfen.
Es gibt kein nationales, oder kommunales Register für Spannungsprüfer.
Das gibt es noch nichtmal für Autos.
Wird aber kommen.
Lebensdauer Spannungsprüfer
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Re: Lebensdauer Spannungsprüfer
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Re: Lebensdauer Spannungsprüfer
Hallo,
aber bei Spannungsprüfern darf jeder eine Plakette aufkleben:
Herbert, Otto, Guido, Rojani, Igor, Govanni, Ali, Rosemarie, ...
Ob die Prüfung erschöpfend war, merkt der Nutzer ja dann.
Deswegen prüfe ich mein Zeugs selbst.
Bei meinem 380 kV - Spannungsprüfer gibt es nichtmal mehr den Hersteller.
1989 untergegangen.
...
aber bei Spannungsprüfern darf jeder eine Plakette aufkleben:
Herbert, Otto, Guido, Rojani, Igor, Govanni, Ali, Rosemarie, ...
Ob die Prüfung erschöpfend war, merkt der Nutzer ja dann.
Deswegen prüfe ich mein Zeugs selbst.
Bei meinem 380 kV - Spannungsprüfer gibt es nichtmal mehr den Hersteller.
1989 untergegangen.
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Re: Lebensdauer Spannungsprüfer
Kann man so sehen. Dann sollte man im Fehlerfalle nur hoffen, dass keine Dritten verletzt werden und der Staatsanwalt dann den Prüfnachweis inkl. Befähigungsnachweis des Prüfenden sehen möchte.
Im Bereich Niederspannung kann ich eine gewisse "Laxheit" ja in Teilen nachvollziehen. Mein privates Schutzmaßnahmen Messgerät ist auch nicht herstellerkalibriert. Aber Mittspannung ist in meinen Augen ein anderes Thema und wesentlich schneller potentiell tödlich.. Daher kann ich nicht nachvollziehen, dass man sich die paar € für eine Herstellerprüfung spart. Insb. wenn man das ganze gewerblich macht und sowas sicherlich steuerlich absetzen kann.
Aber da hat wahrscheinlich jeder seine eigenen Ansichten. Ich muss dazu sagen, dass ich bisher auch noch nie direkten Kontakt mit Mittelspannung hatte.. (Glücklicherweise).
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Re: Lebensdauer Spannungsprüfer
Moin,
VDE 0682-401:2015-08
Arbeiten unter Spannung – Spannungsprüfer –
Teil 3: Zweipoliger Spannungsprüfer für Niederspannungsnetze
Anhang F
F.3.2 Periodische Instandhaltung
Es wird empfohlen die periodische Instandhaltung beim Hersteller oder autorisierter Werkstatt durchzuführen.
Für den Zeitplan ist der Anwender verantwortlich.
Intervall sollte 6 Jahre nicht überschreiten.
Sonst sollten sie nicht verwendet werden.
F.3.3 Wiederholungsprüfung
In der Tabelle F.1 sind die Prüfschritte aufgelistet,
Einige Hersteller schreiben die Wartung/Prüfung in der Bed.Anleitung vor.
Frühere Recherchen haben ergeben, dass es günstiger ist neuen zweipoligen Spannungsprüfer anzuschaffen, als sie bei dem Herstellen prüfen zu lassen.
Gruß
VDE 0682-401:2015-08
Arbeiten unter Spannung – Spannungsprüfer –
Teil 3: Zweipoliger Spannungsprüfer für Niederspannungsnetze
Anhang F
F.3.2 Periodische Instandhaltung
Es wird empfohlen die periodische Instandhaltung beim Hersteller oder autorisierter Werkstatt durchzuführen.
Für den Zeitplan ist der Anwender verantwortlich.
Intervall sollte 6 Jahre nicht überschreiten.
Sonst sollten sie nicht verwendet werden.
F.3.3 Wiederholungsprüfung
In der Tabelle F.1 sind die Prüfschritte aufgelistet,
Einige Hersteller schreiben die Wartung/Prüfung in der Bed.Anleitung vor.
Frühere Recherchen haben ergeben, dass es günstiger ist neuen zweipoligen Spannungsprüfer anzuschaffen, als sie bei dem Herstellen prüfen zu lassen.
Gruß
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Re: Lebensdauer Spannungsprüfer
DIN EN 61243-3 VDE 0682-401:2015-08
Arbeiten unter Spannung – Spannungsprüfer
Teil 3: Zweipoliger Spannungsprüfer für Niederspannungsnetze
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Re: Lebensdauer Spannungsprüfer
Hallo,
also ist auch die Analogie nicht gewünscht.
Mit anderen Worten:
Für Spannungsprüfer im Bereich Mittelspannung und Hochspannung gibt es für mich GAR KEINE Vorgaben.
Man legt die Prüfintervalle nach eigenem Ermessen fest.
Man legt den Prüfumfang nach eigenem Ermessen fest.
...
also ist auch die Analogie nicht gewünscht.
Mit anderen Worten:
Für Spannungsprüfer im Bereich Mittelspannung und Hochspannung gibt es für mich GAR KEINE Vorgaben.
Man legt die Prüfintervalle nach eigenem Ermessen fest.
Man legt den Prüfumfang nach eigenem Ermessen fest.
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Re: Lebensdauer Spannungsprüfer
Die Prüffrist (6 Jahre) geht aus der DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1C hervor.
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher
und Spannungsprüf-
systeme (kapazitive Anzeige-
systeme) für Nennspannungen
über 1 kV: 6 Jahre
Der Prüfumfang ist in VDE 0682 Teil 411 beschrieben:
Sichtprüfung, Isolationsprüfung, Funktionsprüfung, Prüfung der mechanischen Festigkeit, Prüfung der eindeutigen Anzeige und Messung des Ableitstromes.
Wenn man das selber machen kann... Fein
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher
und Spannungsprüf-
systeme (kapazitive Anzeige-
systeme) für Nennspannungen
über 1 kV: 6 Jahre
Der Prüfumfang ist in VDE 0682 Teil 411 beschrieben:
Sichtprüfung, Isolationsprüfung, Funktionsprüfung, Prüfung der mechanischen Festigkeit, Prüfung der eindeutigen Anzeige und Messung des Ableitstromes.
Wenn man das selber machen kann... Fein
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Re: Lebensdauer Spannungsprüfer
Hallo,
die DGUV gilt aber nur für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer.
...
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Re: Lebensdauer Spannungsprüfer
Hallo,
ganz so einfach ist es nicht. Die DGUV dienst dem Schutz und der Versicherung von Arbeitnehmern. Z.B. auch wenn der Arbeitnehmer aus einem anderem Grund in der Nähe ist. Geschäftsführer sind Arbeitnehmer. Auch Selbständige sind manchmal mitversichert. Frag doch mal deine BG, wie die das sehen.
ganz so einfach ist es nicht. Die DGUV dienst dem Schutz und der Versicherung von Arbeitnehmern. Z.B. auch wenn der Arbeitnehmer aus einem anderem Grund in der Nähe ist. Geschäftsführer sind Arbeitnehmer. Auch Selbständige sind manchmal mitversichert. Frag doch mal deine BG, wie die das sehen.
Gruß Jens