Vertrag externe vEFK
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- Null-Leiter
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- Registriert: Mittwoch 18. November 2020, 13:01
Vertrag externe vEFK
Hallo und guten Abend zusammen;
Mich würde Eure Meinung bzw Hilfestellung zum folgendem Sachverhalt interessieren; Wenn ein Unternehmen eine externe vEFK bestellt bzw. sich ein Dienstleister darauf einlässt eine solche zu stellen gehe ich von einem relativ komplexen Vertrag aus, welcher die Rechte und Pflichten, besonders den Bereich Haftung, regelt;
Konkret würde ich gern als selbständiger Elektroingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit ein oder zwei Unternehmen als vEFK ggf. mit eingeschränktem Verantwortungsbereich unterstützten scheue jedoch die möglichen Haftungsrisiken als Selbstständiger (kein Enthaftungsprivileg bei einfacher Fahrlässigkeit wie bei Angestellten);
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit einer solchen Vertragsgestalltung bzw. vielleicht sogar eine (eingeschwärzten) Beispielvertrag?
Viele Grüße!
Mich würde Eure Meinung bzw Hilfestellung zum folgendem Sachverhalt interessieren; Wenn ein Unternehmen eine externe vEFK bestellt bzw. sich ein Dienstleister darauf einlässt eine solche zu stellen gehe ich von einem relativ komplexen Vertrag aus, welcher die Rechte und Pflichten, besonders den Bereich Haftung, regelt;
Konkret würde ich gern als selbständiger Elektroingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit ein oder zwei Unternehmen als vEFK ggf. mit eingeschränktem Verantwortungsbereich unterstützten scheue jedoch die möglichen Haftungsrisiken als Selbstständiger (kein Enthaftungsprivileg bei einfacher Fahrlässigkeit wie bei Angestellten);
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit einer solchen Vertragsgestalltung bzw. vielleicht sogar eine (eingeschwärzten) Beispielvertrag?
Viele Grüße!
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Re: Vertrag externe vEFK
Moin sustanon,
so ist es. Aufgaben, Verantwortungen, Zuständigkeiten, ... Da kommt sehr viel zusammen. Dann kommt da noch der Abgleich mit den Kundenwünschen und ggf. seiner Rechtsabteilung. Mein zuletzt abgeschlossener Vertrag umfasst 43 Seiten.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Vertrag externe vEFK
Hallo Olaf,
danke für die Einschätzung; Ich sehe das ähnlich; Verantwortungen, Zuständigkeiten und Schnittstellen kann ich, denke ich jedenfalls, schon einigermaßen einschätzen; Was für mich interessant wäre sind die Reglungen zur Haftung bzw Haftungsbeschränkung; Wäre es möglich das ich per PN da was an Infos bekommen könnte;
Viele Grüße aus RLP
danke für die Einschätzung; Ich sehe das ähnlich; Verantwortungen, Zuständigkeiten und Schnittstellen kann ich, denke ich jedenfalls, schon einigermaßen einschätzen; Was für mich interessant wäre sind die Reglungen zur Haftung bzw Haftungsbeschränkung; Wäre es möglich das ich per PN da was an Infos bekommen könnte;
Viele Grüße aus RLP
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Vertrag externe vEFK
Moin sustanon,
diese Firmeninternas kann ich leider nicht weitergeben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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- Registriert: Samstag 26. Januar 2019, 11:57
Re: Vertrag externe vEFK
Hallo,
wie wärs denn da nen Anwalt dazu zu nehmen?
wie wärs denn da nen Anwalt dazu zu nehmen?
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- Null-Leiter
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- Registriert: Freitag 28. September 2007, 20:56
Re: Vertrag externe vEFK
Als verantwortliche Elektrofrachkraft wird man quasi zum Unternehmer für den Bereich Elektrotechnik.
Ein Gericht wird wenn eine Straftat vorliegt jegliche Ausschlußklausel ignorieren.
Gruß Markus
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- Null-Leiter
- Beiträge: 3
- Registriert: Mittwoch 18. November 2020, 13:01
Re: Vertrag externe vEFK
Danke für Eure Gedanken zum Thema; Ich denke, dass ohne eine tatsächliche Teamstruktur die einer externen vEFK (weisungsgebunden) zur Verfügung steht die ganze Sache eine haftungsrechtlich untragbare Situation ist; Im Gegensatz zur beratenden FaSi muss die vEFK meines Erachtens doch deutlich mehr Stunden im Unternehmen sein um ihrer Aufgabe wenigstens ansatzweise gerecht zu werden; Ich werden dem Interessenten empfehlen eine entsprechend qualifizierte Person einzustellen um dem Thema gerecht zu werden; Wenn gewünscht kann die Neueinstellung noch bei dem Aufbau einer rechtsicheren Organisation unterstützt und ggf. in einzelen Punkten noch von mir nachgeschult werden. Alles andere erscheint mir bei näherer Betrachtungsweise als Auftrag mit schlechtem Rendite/Risikoprofil...für beide Seiten;
Viele Grüße aus RLP
Viele Grüße aus RLP