Messgeätestrom R-Iso /Messgeräte haben zu keinen Messstrom

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SPS
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Re: Messgeätestrom R-Iso /Messgeräte haben zu keinen Messstrom

Beitrag von SPS »

Olaf S-H hat geschrieben: Samstag 27. Juni 2020, 20:41 VDE 0413-2:2008-02, Abschnitte 4.3 und 4.4.
Hallo Olaf, hilft mir begrenzt für die Suche im Netz.Ich habe ja die Normen nicht.
In der Auswahl fürs Handwerk wird das auch nicht enthalten sein.
Mit freundlichem Gruß sps
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SPS
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Re: Messgeätestrom R-Iso /Messgeräte haben zu keinen Messstrom

Beitrag von SPS »

Hallo,
DGUV Information 203-072 hat geschrieben: Anforderungen an Geräte zum Messen des Isolationswiderstandes:
•Der Prüfstrom muss mindestens 1 mA betragen und darf als Scheitelwert 15 mA nicht überschreiten.
•Hieraus resultiert, dass bei einem Fehler bzw. einer Belastung mit 0,5 MΩ die Prüfspannung noch mindestens 500 V betragen muss
https://publikationen.dguv.de/regelwerk ... -fachwisse

Ich verstehe den Nachsatz noch nicht richtig. Gibt nur das Ohmsache Gesetz wieder.
Mit freundlichem Gruß sps
breadley-dr
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Re: Messgeätestrom R-Iso /Messgeräte haben zu keinen Messstrom

Beitrag von breadley-dr »

SPS hat geschrieben: Samstag 27. Juni 2020, 23:04 Hallo,
DGUV Information 203-072 hat geschrieben: Anforderungen an Geräte zum Messen des Isolationswiderstandes:
•Der Prüfstrom muss mindestens 1 mA betragen und darf als Scheitelwert 15 mA nicht überschreiten.
•Hieraus resultiert, dass bei einem Fehler bzw. einer Belastung mit 0,5 MΩ die Prüfspannung noch mindestens 500 V betragen muss
Hallo, diese DGUV Information ist Unsinn. Es müsste heißen:

Der maximale Prüfstrom muss mindestens 1 mA betragen und darf als Scheitelwert 15 mA nicht überschreiten.

Der zweite Satz bedeutet, das bei 500 kOhm die Spannung noch 500 V betragen muss.

Das mit den Messbedingungen muss man immer in Kontext zur Prüfaufgabe sehen. Allgemein kann man sagen, das die Prüfspannung von 500 V im Wertebereich der min und max Grenzwerte der Prüfaufgabe gewährleistet sein muss.

Weiterhin ist darauf zu achten, das der Rippel auf der Gleichspannung nicht die zulassigen Toleranzen überschreitet, das führt oft zu Messfehlern.

bis denne
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SPS
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Re: Messgeätestrom R-Iso /Messgeräte haben zu keinen Messstrom

Beitrag von SPS »

dank1
breadley-dr hat geschrieben: Sonntag 28. Juni 2020, 11:31 Der maximale Prüfstrom muss mindestens 1 mA betragen und darf als Scheitelwert 15 mA nicht überschreiten.
Da komme ich nicht mehr mit max und min. in der gleichen Bedinnung.
Meine Vorstellung
Der mögliche Prüfstrom des Geräts muss mindestens 1 mA betragen und darf als Scheitelwert 15 mA nicht überschreiten.

breadley-dr hat geschrieben: Sonntag 28. Juni 2020, 11:31 Der zweite Satz bedeutet, das bei 500 kOhm die Spannung noch 500 V betragen muss.
Soweit auch Verstanden. Nur erkärt das den ersten Satz nicht hilfreich bei allen anderen möglichen Messungen.
breadley-dr hat geschrieben: Sonntag 28. Juni 2020, 11:31 Rippel auf der Gleichspannung nicht die zulassigen Toleranzen überschreitet, das führt oft zu Messfehlern.
Rippel?
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
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Re: Messgeätestrom R-Iso /Messgeräte haben zu keinen Messstrom

Beitrag von Olaf S-H »

Moin SPS,
VDE 0413-2:2008-02 hat geschrieben: 4.3 Der Bemessungsstrom muss mindestens 1 mA betragen.
4.4 Der Messstrom darf 15 mA Scheitelwert nicht überschreiten. Ein vorhandener Wechselsztromanteil darf 1,5 mA Scheitelwert nicht überschreiten.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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SPS
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Re: Messgeätestrom R-Iso /Messgeräte haben zu keinen Messstrom

Beitrag von SPS »

dank1 Olaf für die genaue Info.

Das wichtige Wort ist "Bemessungsstrom" was wohl nicht gleich mit verwendeten Messstrom oder Prüfstrom ist. Die genaue Definition erklärt mir auch Wiki in dem Zusammenhang nicht ausreichend. Ich lege es so aus, das das Messgerät min. 1 mA Liefern können muss.
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
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Re: Messgeätestrom R-Iso /Messgeräte haben zu keinen Messstrom

Beitrag von Olaf S-H »

Moin SPS,

richtig. Den einen mA muss es bringen können. Wenn weniger fließt, ist auch alles in Ordnung.

Gruß Olaf
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SPS
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Re: Messgeätestrom R-Iso /Messgeräte haben zu keinen Messstrom

Beitrag von SPS »

Hallo Olaf,
dank1 für die Rückmeldung.

PS. Ich habe für die Iso-Prüfung ganz normale 1/4 Watt Widerstände verwendet.
Wenn ich das öfter mache, wären eigentlich Widerstände nötig die 500V oder mehr aushalten. Auch mehr Leistung wäre nicht schlecht? Der recht keine Strom, liegt ja nur kurz an. Was macht ihr hier
Mit freundlichem Gruß sps
Probator
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Re: Messgeätestrom R-Iso /Messgeräte haben zu keinen Messstrom

Beitrag von Probator »

SPS hat geschrieben: Sonntag 28. Juni 2020, 13:18Ich lege es so aus, das das Messgerät min. 1 mA Liefern können muss.
Richtig. Das ist wie bei einem Labornetzteil.
Da steht drauf, dass es z.B. 3A liefern könnte.
Wenn du aber einen sehr hohen Widerstand anschließt, kommen diese 3A halt nicht zum fließen.



Für die Isolationsmessung wäre es theoretisch egal, welcher Strom da fließt.
Wenn deutlich über 15mA fließen könnten, dann würdest du den Prüfer grillen, wenn er mal versehentlich an die Spitzen fasst. essen1



Wenn deutlich weniger als 1mA fließen, dann wartest du ewig, bis sich die Leitungskapazität mal auf 500V aufgeladen hat. Niemand will 5 Minuten für eine Isomessung warten, aber technisch wäre das auch mit viel weniger Strom möglich. Dauert halt... zeit1
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