mein Chef ist seit Jahren hartnäckig der Meinung, dass beschaffte neue Arbeitsmittel nicht geprüft werden müssen.
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Habt ihr solche Aussagen der Berufsgenossenschaften schon erlebt?
https://www.elektrofachkraft.de/pruefun ... gspruefungElektrofachkraft hat geschrieben:Während der oben bereits erwähnte § 5 Abs. 1 Nr. 1 der DGUV Vorschrift 3 Erstprüfungen verbindlich vorsieht, geht § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung lediglich von einer Überprüfung der Schutzmaßnahmen aus
Passt ja Wörtlich nicht in eine Erstprüfung obwohl die in VDE 0701-0702 Aufgeführten Messungen wohl am besten passen. Oder ist es eine Eingangsprüfung ...VDE 0701-0702 hat geschrieben:Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
Moin E-Jens,E-Jens hat geschrieben: ↑Montag 15. Juni 2020, 20:27 Hallo,
mein Chef ist seit Jahren hartnäckig der Meinung, dass beschaffte neue Arbeitsmittel nicht geprüft werden müssen.Er führt an, dass sei mit dem Berater unserer Berufsgenossenschaft so abgesprochen.
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Habt ihr solche Aussagen der Berufsgenossenschaften schon erlebt?
Moin Jens,