vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
m4rvin
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Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Beitrag von m4rvin »

Hui, danke für die lange Antwort!

Vielleicht sollte meine Firma dich mal buchen? Wie läuft das dann ab? Du analysierst die Notwendigkeiten bzw die Tätigkeiten eines Unternehmens und kannst dann sagen was eine vEFK alles tun kann, um den Laden sicher(er) zu machen?

Du hast ja jetzt schon mit einigen Gesetzten und Normen um dich geschmissen, die kann ich mir ja mal bei Gelegenheit anschauen.
HwO, § 3 (3) Nr. 2 c: gefühlt trifft das schon zu, aber wie wo was genau liegt wohl eher bei der Geschäftsleitung?
DGUV Vorschrift 70: Die ist ja unfassbar lang! Wie haben einen „Fuhrparkverantwortlichen“ der sich um alles kümmert. Oder ist irgendwo ein Punkt aufgeführt der von der vEFK übernommen werden muss?
VDE 0701-0702: Wir haben einige (abgelaufene) von Gossen Metrawatt. Die werden aktuell von niemanden benutzt!

Ich bin ja bzgl der Bestellung skeptisch, weswegen ich die als einziger von uns vieren nicht unterschrieben habe!
Olaf S-H
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Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Marvin,

zum Fahrzeug: Du leitest dann einen Betriebsteil der Arbeitsmittel nutzt. Hier stehst Du dann mit in der Haftung, wenn DU DEINE Elektriker mit ungeprüften Arbeitsmitteln vom Hof läst.

Unkalibrierte Messgeräte: Die kann man zum Schätzen, nicht aber zum Prüfen verwenden.

Die VEFK übernimmt Unternehmerpflichten. Damit bist Du "Quasi-GF" für Deinen Bereich.

Mein Arbeitgeber bietet gerne an, einen Workshop zum Thema der Organisation und einen Betriebsrundgang durchzuführen. Danach wird dann gerne ein sehr umfangreicher Gesprächsleitfaden zu den ELT-Themen durchgearbeitet. Einige Wochen später erhältst Du dann eine gutachtliche Stellungnahme mit den Erfordernissen, Mängeln und Belobigungen (es muss ja nicht alles schlecht sein). Das Ergebnis kann dann auch eine VEFK-Beratung oder eine zeitlich begrenzte VEFK-Übernahme sein.

Dies (die gutachtliche Stellungnahme) ist einer der möglichen Wege, wie man hier ans Ziel kommen kann. Es kommt hierbei aber auch immer auf Deine GF an. Besteht dort ein echter Wille oder will man nur jemanden finden, der den Kopf hinhält?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
IH-Elektriker
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Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Beitrag von IH-Elektriker »

Olaf S-H hat geschrieben: Mittwoch 6. Mai 2020, 21:19 zum Fahrzeug: Du leitest dann einen Betriebsteil der Arbeitsmittel nutzt. Hier stehst Du dann mit in der Haftung, wenn DU DEINE Elektriker mit ungeprüften Arbeitsmitteln vom Hof läst.
Wenn es einen Fuhrparkmanager gibt der sich übergreifend für alle Betriebsteile um Beschaffung, Wartung und Service der Firmenfahrzeuge gibt - kann man dem dann nicht die fachliche und einen Teil der organisatorischen Verantwortung übertragen so das die einzelnen Leiter der Bereiche nur noch organisatorisch für die regelmäßige Unterweisungen und die regelmäßige Führerscheinkontrolle sowie disziplinarisch für das Einhalten der vereinbarten Regularien verantwortlich sind ?
E-Jens
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Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Beitrag von E-Jens »

Hallo m4rvin,

vorweg respekt1 dafür, dass du nicht wie deine Kollegen unwissend unterschrieben hast.

Wir machen hier gerade die Arbeit deines Chefs. Das jedoch ohne die Firma zu kennen. Daher ist das alles eher sehr allgemein gehalten.
Worum geht es eigentlich.
Geht es nur um die von euch genutzten Arbeitsmittel? Das kann extern vergeben werden. Sollte jedoch qualifiziert geprüft werden ob das i.O. ist.
Was ist eure Aufgabe an den Geräten und Maschinen die ihr betreut?
1. Die betreuten Geräte oder Maschinen sind rein mechanisch und sind völlig ohne Strom? Dann ist alles gut. Jedoch kenne ich solche Geräte oder Maschinen nicht.
2. Oder ist doch Strom drin? Dann sollte das beim Arbeitsschutz berücksichtigt werden.
3. Und wechselt ihr gelegentlich doch ein Bauteil in denen gelegentlich Strom fließt. Dann müsst ihr auch die Funktion der Schutzmaßnahmen prüfen. Das müsst ihr dann auch können.
Gruß Jens
Olaf S-H
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Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Beitrag von Olaf S-H »

Moin IH-Elektriker,

ja, regeln kann man vieles. Es muss nur klar und deutlich sein. Die Hinweispflicht bei abgelaufenen DGUV Vorschrift 70-Prüfplaketten bleibt aber weiterhin.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

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Fabi aus Berlin
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Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Beitrag von Fabi aus Berlin »

Hallo,
mein Tipp bitte überlegen, ob man VEFK sein möchte. Auch das Gehalt sollt in dieser Position angemessen sein. Die Stelle hat es in sich. Bitte darauf aufpassen, dass bei der Bestellung auch die disziplinarische Leitung im E-Bereich übertragen wird. Sehr oft erspart das viel Ärger, wenn man den Elektrofachkräfte Anweisungen geben darf.

Ich habe da schon einiges mitbekommen, wie die VEFKs im Unternehmen gegen die Wand fahren und dann ausgebrannt werden. Das klappt nur gut, wenn die Geschäftsführung hinter einem steht und das auch möchte.

Viele Grüße

Fabi
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