Prüffrist für die Wiederholungsprüfung von RCDs

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fusebox
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Prüffrist für die Wiederholungsprüfung von RCDs

Beitrag von fusebox »

Es ist schon lange her, dass über die Prüffristen von RCDs hier diskutiert worden ist, allerdings habe ich darüber hinaus noch offene Punkte.
Zum Hintergrund:

- Industrieumgebung (keine Baustelle, keine Werkstatt, kein Büro, keine offenen Geräte, Schutz gegen direktes und indirektes Berühren ist gewährleistet)
- Hier werden elektrische Datenverarbeitungsgeräte in einem Dauerversuch getestet, das heiß sie laufen den ganzen Tag – und sollen das möglichst das ganze Jahr tun
- Der Raum ist klimatisiert, trocken, Zutritt haben nur geschulte Elektrofachkräfte und die Geräte im Raum sind ortsfest angebracht
- Die Geräte sind teilweise über 10 Jahre alt.
- Die Geräte werden laut erstellter Gefährdungsbeurteilung alle 24 Monate nach DGUV Vorschrift 3 geprüft.

Die Stromkreise in diesem Raum sind mit RCDs (ca. 50 Stück) ausgeführt.

- Laut Hersteller ist die Prüftaste monatlich zu betätigen.
- Laut DGUV Vorschrift 3 ist die Prüftaste alle 6 Monate zu betätigen.
- Laut VDE 0105-100 unter 5.3.3.101.3.1 und VDE 0100-600 61.3.6.1 unter 2) sind die RCDs durch Besichtigen und durch Messen zu überprüfen – allerdings habe ich die Prüffrist (noch) nicht gefunden – ggf. kann mir hier jemand weiterhelfen.

Bisher handhaben wir es so, dass jährlich die RCDs messtechnisch überprüft werden.

Da es einen erheblichen Aufwand darstellt, die Datenverarbeitungsgeräte definiert auszuschalten, sind die Betreiber dieses Raumes an mich, als VEFK mit der Bitte herangetreten, die Frist für die RCD-Messungen auf 24 Monate zu erhöhen.
Verschiedene Möglichkeiten habe ich bisher ermittelt:

Twin RCDs wie beispielsweise hier: https://www.doepke.de/de/produkte/schue ... sfuehrung/ --> diese können leider nicht messtechnisch überprüft werden ohne die Spannung zu unterbrechen, aber die Prüftaste kann betätigt werden, ohne den Stromkreis zu unterbrechen. Außerdem ist der Aufwand eines Komplettumbaus nicht unerheblich.

RCM (Differenzstromüberwachung) wie beispielsweise hier: https://www.janitza.de/umg-96-pa.html --> der Aufwand würde sich in Grenzen halten. Laut VDE 0100-410 vom Oktober 2018 dürfen RCM nicht mehr anstelle von RCDs verwendet werden. Wir würden die RCDs drin lassen – aber halt nur die Prüffrist auf 2 Jahre erhöhen.

Wie seht Ihr die Sache? Bin gespannt auf eine rege Diskussion.

Viele Grüße fusebox
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mikmik
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Re: Prüffrist für die Wiederholungsprüfung von RCDs

Beitrag von mikmik »

Ich würde die Umrüstung der elektrischen Anlage auf ein IT-Netz mit Isolationsüberwachung ins Kalkül ziehen.

IT-Netze sind in solchen Umgebungen, wo möglichst unterbrechungsfrei gearbeitet werden soll genau richtig, traditionell schon immer im Krankenhaus, Stahlwerk, Bergbau, auf Schiffen.

Auch lassen sich im IT-Netz nach erfolgreicher Erstprüfung die Wiederholungsprüfungen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung flexibler gestalten.

Nachteilig ist eher, dass das IT-Netz Spezialwissen sowie Schulungen erfordert und bei der Errichtung zunächst höhere Planungs- und Errichtungskosten verursacht.
Funker
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Re: Prüffrist für die Wiederholungsprüfung von RCDs

Beitrag von Funker »

Unabhängig von der Antwort von Mikmik die eine ebenfalls elegante Lösung ist die Antwort auf die Frage Prüffrist.

Die Prüffrist wird nach TRBS 1201 ermittelt.

(2) Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung und den Maßgaben des Abschnitts 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber bzw. der Betreiber die im Hinblick auf Prüfungen zutreffenden

- Informationen des Herstellers des Arbeitsmittels bzw. der überwachungs-bedürftigen Anlage,
- Regelwerke und weitere Erkenntnisse der gesetzlichen Unfallversicherungsträger,
- Erkenntnisse der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen (z. B. Veröffentlichungen des LASI),
- frei zugänglichen Erkenntnisse der zugelassenen Überwachungsstellen oder von notifizierten Stellen,
- betrieblichen Erfahrungen,

relevanten Informationen zu den einzuhaltenden Anforderungen dem Stand der Technik entsprechend
zu berücksichtigen.

Ich persönlich halte dabei die angegeben Reihenfolge für relevant.

Wenn der Hersteller halbjährliche Prüfung, Test mit Prüftaste,vorgibt, muß man sich daran halten oder Hersteller mit anderen Vorgaben wählen,
z.B. solche die nur Prüfung nach DGUV V3 oder gelegentlich vorgeben.
TRBS 1201 enthält zwar als Beispiel auch die Angabe Test der Prüftaste monatlich.
Es gibt aber eine schriftliche Aussage des Ausschusses für Betriebssicherheit, die erläutert, daß diese Angabe nur ein Beispiel ist und jder
Anwender eigene Prüffristen festlegen kann und soll.
Also bliebe DGUV V3 mit der Vorgabe Test mit Prüftaste halbjährlich.
Der Test mit Prüftaste ist nach DGUV V3 und TRBS 1201 Aufgabe des Nutzers.
Das muß man diesem schriftlich übergeben.

Also bliebe für die EFK vierjährlich die Messung nach DGUV V3 bzw. DGUV I 203-072,
einmal eine Messung mit 1 x idn mit dem Ziel der Erreichung einer Abschaltzeit unter 50 ms.
Nur bei RCD wo das nicht funktioniert müßte dann anders geprüft werden, 2 x idn oder 5 x idn.
Probator
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Re: Prüffrist für die Wiederholungsprüfung von RCDs

Beitrag von Probator »

Der Hersteller schreibt eine Empfehlung drauf und die Berufgsgenossenschaft gibt auch wohlgemeinte Vorschläge für die Prüffrist.

Die maßgebliche Instanz ist aber der Unternehmer selbst, der für seine Firma mittels einer GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG die Fristen selbst festlegt.
https://www.gesetze-im-internet.de/betr ... 5/__3.html

Was du oben unter "Zum Hintergrund" aufgelistet hast, ist quasi schon eine quasi fertige Gefährdungsbeurteilung.
Anhand eurer bisherigen Erfahrungen (ihr habt ja sicher schön öfter geprüft - was ist eure Ausfallquote?), könnt ihr selbst festlegen, was für euch sinnvoll ist. Hier ist dann auch wieder die BG mit ihrer Aussage aus der DGUV Vorschrift 3 dabei: Ist die Quote unter 2%, dürft ihr bei euren 24 Monaten bleiben. Liegt die Quote höher, müsstet ihr verkürzen.
Bei ein paar hundert RCDs kann man ja schon Statistik machen.
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SPS
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Re: Prüffrist für die Wiederholungsprüfung von RCDs

Beitrag von SPS »

Hallo
Neu ist nun mit Einführung der neuen FI-Generation 5SV3, dass die bereits heute außergewöhnlich lange Prüffrist von 24 Monaten auf 48 Monate verdoppelt werden kann.
https://www.linkedin.com/pulse/nochmals ... 5sv3-pirkl
Mit freundlichem Gruß sps
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Re: Prüffrist für die Wiederholungsprüfung von RCDs

Beitrag von Probator »

@SPS:
Die kann man ja verwenden, wenn wirklich mal einer ausfällt und sowieso getauscht werden muss.

Kein Mensch mit kaufmännischem Verstand würde dutzende tadellos funktionierende RCDs wegwerfen, weil Siemens eine neue Werbestrategie eingefallen ist.
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SPS
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Re: Prüffrist für die Wiederholungsprüfung von RCDs

Beitrag von SPS »

Hallo Probator

Da vom Fragesteller schon die teueren Twin RCDs angesprochen wurden, wird Siemens dazu günstiger sein.
Ist nur eine weitere Lösung. Endscheiden wird der Kunde.

So wie ich es kenne, soll die Prüftaste betätigt werden, damit die Schaltmechanik gängig bleibt.
Das kann bei noch so günstig Bedingungen nicht anderes gelöst werden als wie vom Hersteller angegeben.
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
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Re: Prüffrist für die Wiederholungsprüfung von RCDs

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

bei den RCD von Siemens mit den langen Testintervallen beachtet bitte die Einbaubedingungen. Werden die dort aufgeführten Umgebungsbedingungen nicht eingehalten, dann gelten die langen Intervalle nicht.

Gedanke zum Auslösetest:
Man beschalte den Stromkreis mit zwei parallel liegenden RCDs. Hinter beiden befindet sich ein Hauptschalter. Wird nun immer nur ein Hauptschalter eingeschaltet, so kann der abgeschaltete RCD geprüft werden. Für einen sehr kurzen Umschaltzeitraum befinden sich dann zwei RCD parallel - also Auslösung ab theoretischen 60 mA. Dies könnte man mit einer Gefährdungsbeurteilung betrachten. Hierbei müssen auch die Einbaubedingungen betrachtet werden. Ggf. kann man statt der zwei Hauptschalter auch einen unterbrechungsfreien Umschalter nutzen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Re: Prüffrist für die Wiederholungsprüfung von RCDs

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

noch ein Produkt mit doppeltem RCD: Der Autotest-RCD von Gewiss. Achtung: Dieser muss überwacht werden. Dies kann man aber über eine GLT-Aufschaltung realisieren.

An einer messtechnischen Prüfung kommt man bei allen Geräten, auch nicht beim RCD, umrum.

Gruß Olaf
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Probator
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Re: Prüffrist für die Wiederholungsprüfung von RCDs

Beitrag von Probator »

Wenn das hier ein Autoforum wäre:

[*]Fragesteller: Ich bin fahre 4000 km im Jahr und wollte wissen, wie oft ich bei meinem kleinen Auto die Bremsen kontrollieren sollte.

[*]Teilnehmer 1: Auf jeden Fall halbjährlich ab auf die Bühne damit!

[*]Teilnehmer 2: Genügt nicht, mindestens einmal im Monat!

[*]Fragesteller: Muss ich dazu die Reifen demontieren? Ich hab auch keine Hebebühne, das wär ein ziemlicher Aufwand.

[*]Teilnehmer 3: Du hast keine Hebebühne zur regelmäßigen Bremsenkontrolle, aber willst mit fast 100 km/h durch die Welt fahren? Bist du wahnsinnig? Lass umgehend das Fahrzeug auf Keramik-Sportbremsscheiben umbauen, die haben längere Wartungsintervalle!

[*]Teilnehmer 4: Keramikbremsen bringen ja nichts ohne 4-Punkt-Gurt! Der muss auch noch mit rein!

[*]Teilnehmer 1: Alles Unsinn, lass dir gleich einen Überrollkäfig einschweißen! Die Bremsen können ja mit Temperatursensoren automatisch überwacht werden.

[*]Fragesteller: Seid ihr sicher? Ist doch nur ein Stadtauto!

[*]Teilnehmer 2: Wenn du das nicht selber kannst, lass das den TÜV machen. Aber bitte nicht nur alle 2 Jahre, sondern spätestens alle 2 Monate. Noch besser: TÜV und Dekra im Wechsel anfahren, vertraue niemandem!
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