Hallo Dani_CEE
deine Aussage verkehrt die Inhalte der 410.3.9 aber gerade ins verkehrte.
- 0100-410: 2018-10 Absatz 410.3.9
Vorkehrungen für den Fehlerschutz dürfen bei den folgenden Betriebsmitteln entfallen :
...
– Körper, die auf Grund ihrer kleinen Abmessungen (ungefähr 50 mm 50 mm) oder ihrer Anordnung
nicht umfasst werden oder in bedeutenden Kontakt mit einem Teil des menschlichen Körpers kommen
können, vorausgesetzt, die Verbindung mit einem Schutzleiter könnte nur mit Schwierigkeit hergestellt
werden oder sie wäre unzuverlässig;
ANMERKUNG Diese Ausnahme gilt zum Beispiel für Bolzen, Nieten, Typschilder und Kabelbefestigungen.
Die Anwendung die Elt-Onkel meint -so würde ich es interpretieren- bezieht sich jedoch auf 412 in der Norm,
- 412 Schutzmaßnahme: Doppelte oder verstärkte Isolierung
BTW: Respekt an Elt-Onkel, der immer mal wieder seine uralten Threads rausholt, um nochmals irgendwas nachzufragen...
Der Eröffnungsthread war von 2016, da war die 0100-410 noch in der Vorgängerversion draußen (was aber inhaltlich am Punkt "doppelte oder verstärkte Isolierung" nicht viel verändert hat....)