Mindestinhalt eines Prüfberichts

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SPS
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Mindestinhalt eines Prüfberichts

Beitrag von SPS »

Mindestinhalt eines Prüfberichts

https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/cor ... efberichts

Da gab es auch einen Beitrag in der Fachzeitschrift EP.
Leider noch keinen Zugang
https://www.elektropraktiker.de/nc/fach ... mentation/

Meinungen?
Also reicht der kleinste R-Iso, anstelle von 10 Werten in der Doku?
Oder was ist mit "Gesamtergebnis" gemeint?
Auch steht beim DKE, das ohne Verbrauchsmittel gemessen wird.
Bedeutet das, dass eine nach der Messung montierte Leuchte nicht gemessen werden muss?
Mit freundlichem Gruß sps
Probator
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Re: Mindestinhalt eines Prüfberichts

Beitrag von Probator »

SPS hat geschrieben: Mittwoch 5. Februar 2020, 19:17Also reicht der kleinste R-Iso, anstelle von 10 Werten in der Doku?
Warum sollte das nicht reichen?
Oder was ist mit "Gesamtergebnis" gemeint?
Ich habe Iso an einer Unterverteilung gemessen. Ich schreibe dir in den Prüfbericht, dass ich 24 Stromkreise gemessen habe (alle Aussenleiter gegen PE) und der schlimmste Wert bei diesen Messungen war 14 MegaOhm.
Brauchst du mehr?
SPS hat geschrieben: Mittwoch 5. Februar 2020, 19:17Auch steht beim DKE, das ohne Verbrauchsmittel gemessen wird.
Bedeutet das, dass eine nach der Messung montierte Leuchte nicht gemessen werden muss?
Nö. Das heißt, dass die Hausinstallation an sich nicht schlechter als 1 MegaOhm sein darf. Messe ich einen schlechteren Wert, müsste ich den Fehler suchen und dazu ggf. die Verbraucher abklemmen.
Zum Beispiel dürfte ein Backofen (Verbraucher mit Heizelementen) den Wert auf 0,3 MOhm herunterziehen, aber die Hausinstallation darf nicht so schlecht sein.
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SPS
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Re: Mindestinhalt eines Prüfberichts

Beitrag von SPS »

Hallo Probator dank1 für die Antwort.

Ich habe das neue Protokoll vom ZVEH gefunden.
https://wfe-shop.de/media/catalog/produ ... 8111_1.jpg
Da sind alle 10 Werte für den R-Iso möglich (oder nötig).
Nur mit einem Eintrag für alle 10 Messungen habe ich Vergleichswerte für spätere Mesungen die Aussagekräftig sind.
Zum Beispiel dürfte ein Backofen (Verbraucher mit Heizelementen) den Wert auf 0,3 MOhm herunterziehen
Das sind jedoch Werte für die Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 bzw. Geräteprüfung nach VDE 0701-0702 .
Die VDE 0100-600 Erstprüfung kennt die Werte nicht.
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
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Re: Mindestinhalt eines Prüfberichts

Beitrag von Olaf S-H »

Moin SPS,

ich neige dazu, die Messwerte in den Installationsplan einzutragen. Dann kann ich den "schlechtesten" Wert ins Protokoll übernehmen und kann bei Rückfragen vieles erläutern.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Funker
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Re: Mindestinhalt eines Prüfberichts

Beitrag von Funker »

Hinsichtlich Riso Messung in Anlagen gibt es grundsätzlich zwei Abläufe.

Riso nach VDE 0100 - 600

https://www.voltimum.de/content/isolati ... smessung-1

6.4.3.3. Isolationswiderstand ganz wichtig

"Der Isolationswiderstand muß .... gemessen werden.

Wenn zweckdienlich,z.B. wenn Betriebsmittel die Messung Beeinflussen können oder beschädit werden können, dürfen bei dieser Prüfung

dieaktiven Leiter "(d.h. L1,L2,L3, N - so vorhanden)" miteinander verbunden werden.

In der Praxis kann es erforderlich sein, diese Messung während der Errichung der elektrischen Anlage vor dem Anschluß der elekrischen Verbrauchsmittel durchzuführen.

Nach dieser Methode müßten alle verlegten Leiter unmittelbar nach dem Kabelzug gemessen werden.


Die Messung der gesamten Anlage kann dann in einer Messung unter der Bedingung, daß die Anlage vom Netz getrennt ist aber alle anderen Schalter geschlossen sind mit der unter gleicher Ziffer benannten Vereinfachung erfolgen.

Für das um Erfolg ist das ausreichend. Für das nicht zum Erfolg kann die Messung unter Abschaltung von Teilbereichen wiederholt werden.
Diese Teilbereiche müssen dann getrennt gemessen werden.

Das wäre dann Norm gerecht und ausreichend.
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SPS
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Re: Mindestinhalt eines Prüfberichts

Beitrag von SPS »

Hallo zusammen,
dank1 für die antworten Olaf und Funker.
Die Lösung von Olaf mit dem Plan finde ich sehr gut. Das ist Aussagekräftig.
Leider gibt es im Wohnungsbau selten diese Pläne. Extra erstellen, treibt die Kosten in die höhe.

Mir ging es auch um das Problem der Geräte.
Die Anlage darf oder Kann nur vor Einbau der Geräte nach VDE 0100-600 gemessen werden.
Da nach Einbau der Leuchten ,eigendlich auch Fehler entstehen können, sollte auch das noch mal gemessen werden. Nach welcher Norm sind die Betrebsmittel dann zu Prüfen?
Probator hat die möglichen geringeren Werte mit Betriebsmittel bei der Wiederhohlungsprüfung schon angegeben.
Bei Errichtung ist das jedoch keine Wiederhohlungsprüfung sondern eine Erstprüfung.
Mit freundlichem Gruß sps
Funker
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Re: Mindestinhalt eines Prüfberichts

Beitrag von Funker »

Bei der Wiederholungsprüfung nach VDE 0105 - 100 A1 prinzipiell gleicher Ablauf.

Einzelmessung von vorn herein ist sehr aufwendig und nicht erforderlich.

Messung in der NSHV einmal eigentlich auch nicht möglich.
Alternative Messung der Abgänge der NSHV mit verminderter Spannung, Zusammenfassung der Leiter,
abgetrennten SPD durch Schaltung des Abzweiges in der UV, alles andere ein,

setzt voraus, daß die SPD der UV leicht trennbar sind z.B. Schalter im SK, oder herausgezogen werden können,
! vorausschauend Aufgabe für den Erstplaner der Anlage ! oder Anlage umrüsten,
um Prüfforderungen gerecht werden können, VDE 0100 - 100 Punkt 34

durch Schütze, Relais getrennte Abgänge in den UV werden getrennt gemessen, nach dem Schütz,
damit sind alle BM z.B. Leuchten dran erfaßt,
bei ausreichendem Gesamtergebnis ist der Riso der einzelnen Leuchte eines Systems nicht relevant,
ansonsten Messung des Stranges einer Phase mit Intervallschachtelung

gegebenenfalls auch Ersatz der Riso Messung durch Differenzstrommessung,
gegebenenfalls dort auch Intervallschachtelung der Messung,
Riso wird dann dort gemessen wo Ableitströme aus Differenzstrommessung auffällig sind.
Kriterium 0,3 x idn Brandschutz = 300 mA x 0,3 = 100 mA.

Es werden die Riso Werte nur dort angegeben, wo diese wirklich gemessen wurden,
Rest bleibt im Protokoll frei, es muß nicht in jeder Zeile R iso > Wert X stehen,

Die Messung bei der Errichtung beim oder nach dem Kabelzug hat vorrangig auch,
wirtschaftliche Gesichtspunkte,
für bezeichnete und im Gebäude laut Ausschreibung verlegte Kabel und Leitungen,
kann dann ein Abnahmeverlangen gestellt und abgerechnet werden.
Spätere Beschädigungen des Betriebsmittels durch andere Gewerke gehen dann zu Lasten
des Bauherrn und sind Sonder- und Regiekosten.
Man muß das nur einmal durchziehen und sich trauen.
klevere Installateure machen das,

Endabnahme ist unter Hinzuziehung von Teilabnahmen möglich
Probator
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Re: Mindestinhalt eines Prüfberichts

Beitrag von Probator »

Funker hat geschrieben: Donnerstag 6. Februar 2020, 18:09Die Messung bei der Errichtung beim oder nach dem Kabelzug hat vorrangig auch,
wirtschaftliche Gesichtspunkte,
für bezeichnete und im Gebäude laut Ausschreibung verlegte Kabel und Leitungen,
kann dann ein Abnahmeverlangen gestellt und abgerechnet werden.
Spätere Beschädigungen des Betriebsmittels durch andere Gewerke gehen dann zu Lasten
des Bauherrn und sind Sonder- und Regiekosten.
Man muß das nur einmal durchziehen und sich trauen.
klevere Installateure machen das,
Nach meiner bescheidenen Erfahrung machen das hauptsächlich die "gebrannten Kinder", die schon einmal so viel Geld durch (Gerichts-)Streitigkeiten verloren haben, dass es teurer wurde, als jedem Monteur ein Iso-Messgerät aufs Auto zu legen. :D
ego11
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Re: Mindestinhalt eines Prüfberichts

Beitrag von ego11 »

Was soll denn damit bewiesen werde?
Das vor dem beplanken der GK-Wand noch keine Schraube im Kabel steckte? Das kann ich dir auch blanko von hier aus bestätigen!
Olaf S-H
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Re: Mindestinhalt eines Prüfberichts

Beitrag von Olaf S-H »

Moin ego,

wie Funker und Probator schon schrieben, ist es eher ein juristisches Thema. Der Errichter haftet bis zur Übergabe und muss seine Leistung schützen. Manchmal ist es schwierig. Vor 20 Jahren wollte ein Bauherr die montierten MVEs und Leuchten nicht abnehmen und meinte, dass wir die Leistung bis zur Übergabe schützen müssen. Ich sagte dann sehr deutlich zu einem meiner Monteure, dass er bitte Schließzylinder aus der Firma abholen solle, da wir die Baustelle nun abschließen werden. Dummer Gesichtsausdruck vom Bauherrn. Als ich ihm verdeutlichte, dass dies die einzige Schutzmaßnahme sei, die mir einfiele, gab es nun doch eine Teilabnahme. Funktionierte mit den Fernsehern genauso gut. :D

Gruß Olaf, der hinterher für den Bauherrn weiterhin arbeiten durfte
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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