Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen
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- Null-Leiter
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Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen
Hallo,
soweit ich weiß muss die Verbindung Trafo -> NSHV kurzschlusssicher hergestellt werden, z.B. mit NSGAFÖU.
Kann mir jemand sagen, wo genau das gefordert ist? Gibt es da noch weitere Anforderungen? Ich meine mich z.B. zu erinner, dass diese Leitungen nicht beliebig lang sein dürfen..
Danke schonmal!
soweit ich weiß muss die Verbindung Trafo -> NSHV kurzschlusssicher hergestellt werden, z.B. mit NSGAFÖU.
Kann mir jemand sagen, wo genau das gefordert ist? Gibt es da noch weitere Anforderungen? Ich meine mich z.B. zu erinner, dass diese Leitungen nicht beliebig lang sein dürfen..
Danke schonmal!
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- Null-Leiter
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Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen
Eine derartige Forderung kann es nicht geben. Üblicherweise wird dafür NYY verwendet.
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
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Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen
Hallo,
ob nun Gummi oder PVC, aber hinreichend Kupfer wäre gut.
Auf dem Typenschild vom Trafo steht die Kurzschlußdauer.
Da wäre es sinnvoll, wenn die Kabel zwischen Trafo und NSHV das vertragen.
Ich füge ein Foto bei.
Dort in NYY-Einzeladern ausgeführt.
…
.
ob nun Gummi oder PVC, aber hinreichend Kupfer wäre gut.
Auf dem Typenschild vom Trafo steht die Kurzschlußdauer.
Da wäre es sinnvoll, wenn die Kabel zwischen Trafo und NSHV das vertragen.
Ich füge ein Foto bei.
Dort in NYY-Einzeladern ausgeführt.
…
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- Wulff
- Null-Leiter
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Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen
Hallo Froebel88,
aus den bisherigen Anlagen kennen ich es auch nur als NYY-Einzelader oder als mehradriges Kabel, sowie es bei dem Foto von Elt-Onkel gezeigt ist.
Wenn wir es mal fachlich aufdröseln:
Was kann dort passieren:
Sowie Elt-Onkel es angedeutet hat: Das Kabel muß den Kurzschluß tragen können, üblicherweise wird der volle Kurzschlußstrom des speisenden Trafos anstehen, d. h. die Kurzschlußleistung wird nur durch die OS-Sicherung begrenzt.
Warum sollte ich kurzschlußfest verlegen: VIelleicht, wenn durch die räumliche Konstellation der Trafo und die NSHV nicht unmittelbar nebeneinander liegen? Die Kabel eventuell durch weitere Räume verlegt werden? Kurzschlußfeste Verlegung heißt ja im übrigen nicht unbedingt NSGA, kann auch z. B. in mechanischer fester (metallischer) Umhüllung bedeuten...
Sollte es einen normativen Verweis geben: Wäre ich auch dankbar, wenn einer einen solchen hat!
aus den bisherigen Anlagen kennen ich es auch nur als NYY-Einzelader oder als mehradriges Kabel, sowie es bei dem Foto von Elt-Onkel gezeigt ist.
Wenn wir es mal fachlich aufdröseln:
Was kann dort passieren:
Sowie Elt-Onkel es angedeutet hat: Das Kabel muß den Kurzschluß tragen können, üblicherweise wird der volle Kurzschlußstrom des speisenden Trafos anstehen, d. h. die Kurzschlußleistung wird nur durch die OS-Sicherung begrenzt.
Warum sollte ich kurzschlußfest verlegen: VIelleicht, wenn durch die räumliche Konstellation der Trafo und die NSHV nicht unmittelbar nebeneinander liegen? Die Kabel eventuell durch weitere Räume verlegt werden? Kurzschlußfeste Verlegung heißt ja im übrigen nicht unbedingt NSGA, kann auch z. B. in mechanischer fester (metallischer) Umhüllung bedeuten...
Sollte es einen normativen Verweis geben: Wäre ich auch dankbar, wenn einer einen solchen hat!
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- Null-Leiter
- Beiträge: 514
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Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen
Danke, dann hatte ich das falsch in Erinnerung ..
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen
Moin zusammen,
die Leitung zwischen US-Wicklung und erste Schutzeinrichtung in der NSHV wird über die OS-Sicherung geschützt. Auch hier gilt neben der VDE 0100-410 die VDE 0100-430.
Zur Leitungsverlegung als solches: Diese leitung sollte "geschützt" verlegt sein und möglichst kurz sein. Warum? Weil Störungen hierbei zum Totalausfall (zumindest bei einem Trafo) führen können. Normativ gibt es nach meinem Wissen dort weder eine Begrenzung der Länge noch eine Vorgabe der Leitungsbauart. N2XH kann aber höher belastet werden als NYY.
Gruß Olaf
die Leitung zwischen US-Wicklung und erste Schutzeinrichtung in der NSHV wird über die OS-Sicherung geschützt. Auch hier gilt neben der VDE 0100-410 die VDE 0100-430.
Zur Leitungsverlegung als solches: Diese leitung sollte "geschützt" verlegt sein und möglichst kurz sein. Warum? Weil Störungen hierbei zum Totalausfall (zumindest bei einem Trafo) führen können. Normativ gibt es nach meinem Wissen dort weder eine Begrenzung der Länge noch eine Vorgabe der Leitungsbauart. N2XH kann aber höher belastet werden als NYY.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- AWS
- Null-Leiter
- Beiträge: 344
- Registriert: Mittwoch 7. Dezember 2005, 18:15
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Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen
Moin,
VDE 0100-430:2010-10
434.3 Verzicht auf Einrichtungen zum Schutz bei Kurzschluss
Sinngemäß:
Wenn beide Anforderungen erfüllt sind:
- Kabel so verleg sind, dass das Risiko eines Kurzschlusses auf ein Minimum reduziert ist (Verweis auf 434.2.1 b) => erd- und kurzschlusssichere Verlegung) und
- nicht in der Nähe von brennbaren Materialien,
dann brauchen keine Einrichtungen zum Schutz bei Kurzschluss verwendet werden, bei z. B. Transformatoren.
VDE 0100-520:2013-06
521.11 Kurzschluss- und erdschlusssicheres Verlegen
Hier werden diverse Verlegearten aufgeführt, die als erd- und kurzschlusssicher gelten.
- Unter anderem auch die erwähnte NSGAFÖU und einige anderen "Sonderbauarten".
- Einadrige Kabeln (NYY) oder Mantelleitungen (NYM) oder Gummischlauchleitungen (H07) sind auch erlaubt.
- Einzelleiter blank oder isoliert (keine weiteren Angaben zur Art der Isolation, theoretisch einfache Isolation?) bei denen die gegenseitige Berührung und die Berührung der geerdeten Teile verhindert ist. Zusätzlich erhöhte Anforderungen an den Schutz gegen äußere Einflüsse.
- zugängliche und nicht in der Nähe brennbarer Stoffe verlegte Kabel oder Mantelleitungen (Bild von Elt-Onkel), bei denen die Gefahr einer mechanischen Beschädigung verhindert ist.
Insofern ergeben sich für unterschiedliche Leitungsbauarten mal mehr mal weniger scharfe Anforderungen an den Schutz gegen äußere Einflüsse und unterschiedliche Montagearten.
Vorkehrungen in Bezug auf elektromagnetische Kräfte in Folge eines Kurzschlusses sind zu berücksichtigen (findet man auch in der VDE 0100-520).
Angaben zur Länge der Leitungen sind mir auch nicht bekannt.
Gruß AWS
VDE 0100-430:2010-10
434.3 Verzicht auf Einrichtungen zum Schutz bei Kurzschluss
Sinngemäß:
Wenn beide Anforderungen erfüllt sind:
- Kabel so verleg sind, dass das Risiko eines Kurzschlusses auf ein Minimum reduziert ist (Verweis auf 434.2.1 b) => erd- und kurzschlusssichere Verlegung) und
- nicht in der Nähe von brennbaren Materialien,
dann brauchen keine Einrichtungen zum Schutz bei Kurzschluss verwendet werden, bei z. B. Transformatoren.
VDE 0100-520:2013-06
521.11 Kurzschluss- und erdschlusssicheres Verlegen
Hier werden diverse Verlegearten aufgeführt, die als erd- und kurzschlusssicher gelten.
- Unter anderem auch die erwähnte NSGAFÖU und einige anderen "Sonderbauarten".
- Einadrige Kabeln (NYY) oder Mantelleitungen (NYM) oder Gummischlauchleitungen (H07) sind auch erlaubt.
- Einzelleiter blank oder isoliert (keine weiteren Angaben zur Art der Isolation, theoretisch einfache Isolation?) bei denen die gegenseitige Berührung und die Berührung der geerdeten Teile verhindert ist. Zusätzlich erhöhte Anforderungen an den Schutz gegen äußere Einflüsse.
- zugängliche und nicht in der Nähe brennbarer Stoffe verlegte Kabel oder Mantelleitungen (Bild von Elt-Onkel), bei denen die Gefahr einer mechanischen Beschädigung verhindert ist.
Insofern ergeben sich für unterschiedliche Leitungsbauarten mal mehr mal weniger scharfe Anforderungen an den Schutz gegen äußere Einflüsse und unterschiedliche Montagearten.
Vorkehrungen in Bezug auf elektromagnetische Kräfte in Folge eines Kurzschlusses sind zu berücksichtigen (findet man auch in der VDE 0100-520).
Angaben zur Länge der Leitungen sind mir auch nicht bekannt.
Gruß AWS
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- Null-Leiter
- Beiträge: 514
- Registriert: Samstag 26. Januar 2019, 11:57
Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen
Danke AWS für die fundierte Antwort
- mikmik
- Null-Leiter
- Beiträge: 273
- Registriert: Samstag 18. Februar 2006, 23:08
- Wohnort: Offenbach am Main
Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen
Hallo,
ich kenne NSGAFöu bei Messwandlern, aber tatsächlich gibt es in "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Transformatoren" des Flughafen Köln/Bonn folgende Forderung:
"Der mittelspannungsseitige Anschluss erfolgt über eine Kupferlasche mit Einleiterkabel N2XSY. Die Niederspannungsverkabelung ist mit einem Kupferschienengestell mit Dehnungsbändern oder Stromschienenanschluss anzuschließen. Zwischen den Aluminium-Anschlusslaschen des Trafos und den Kupferschienen sind Cupal-Bleche (ab 1000 kVA) vorzusehen. Die Niederspannungsverkabelung ist mit kurzschlussfester eindrahtiger Sonder-Gummiaderleitung NSGAFÖU auszuführen."
Anmerkung: Eindrahtig ist ein Widerspruch, da das "F" für "feindrähtig" steht - gemeint ist einadrig .
Deswegen, immer im Hinterkopf behalten: Es gibt Situationen, bei denen rechtsstaatliche Verordnungen, ergänzende TAB oder Betriebsnormen des Anlagenbetreibers mehr als das VDE-Vorschriftenwerk fordern. Solche Verordnungen sind zu allem Überfluss noch bundeslandspezifisch, z. B. die Versammlungsstättenverordnung.
Viele Grüße
Michael
ich kenne NSGAFöu bei Messwandlern, aber tatsächlich gibt es in "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Transformatoren" des Flughafen Köln/Bonn folgende Forderung:
"Der mittelspannungsseitige Anschluss erfolgt über eine Kupferlasche mit Einleiterkabel N2XSY. Die Niederspannungsverkabelung ist mit einem Kupferschienengestell mit Dehnungsbändern oder Stromschienenanschluss anzuschließen. Zwischen den Aluminium-Anschlusslaschen des Trafos und den Kupferschienen sind Cupal-Bleche (ab 1000 kVA) vorzusehen. Die Niederspannungsverkabelung ist mit kurzschlussfester eindrahtiger Sonder-Gummiaderleitung NSGAFÖU auszuführen."
Anmerkung: Eindrahtig ist ein Widerspruch, da das "F" für "feindrähtig" steht - gemeint ist einadrig .
Deswegen, immer im Hinterkopf behalten: Es gibt Situationen, bei denen rechtsstaatliche Verordnungen, ergänzende TAB oder Betriebsnormen des Anlagenbetreibers mehr als das VDE-Vorschriftenwerk fordern. Solche Verordnungen sind zu allem Überfluss noch bundeslandspezifisch, z. B. die Versammlungsstättenverordnung.
Viele Grüße
Michael
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- Null-Leiter
- Beiträge: 2229
- Registriert: Sonntag 12. November 2006, 21:40
- Wohnort: Köln
Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen
Hast du die Flughafen TAB online gefunden?