bei uns werden zur Zeit El. Betriebsmittel durch unabhängige Institute Geprüft um die Zulassung für die BGI 608 zu bekommen.
Geprüft werden Kunststoffkabeltrommeln mit Schukosteckdose sowie Kunststoffstaubsauger mit Schukosteckdose.
Institut 1 stellt uns ein Zertifikat aus, und schreibt ins Protokoll Schutzklasse 1 , was ja nicht zulässig ist für die BGI
Institut 2 stellt kein Zertifikat aus wegen Schutzklasse 1
beide hatten die gleiche Kabeltrommel.
Wie ist das zu verstehen mit DIN VDE 0100-4100 412.2.2.4 Ich habe verschiedene Bemerkungen im Netz gefunden. Sind diese Betriebsmittel als SK2 eingestuft wegen doppelter Isolierung?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
![VDE vde1](./images/smilies/smilie_vde.gif)
mfg Uwe