Hallo zusammen,
bei uns werden zur Zeit El. Betriebsmittel durch unabhängige Institute Geprüft um die Zulassung für die BGI 608 zu bekommen.
Geprüft werden Kunststoffkabeltrommeln mit Schukosteckdose sowie Kunststoffstaubsauger mit Schukosteckdose.
Institut 1 stellt uns ein Zertifikat aus, und schreibt ins Protokoll Schutzklasse 1 , was ja nicht zulässig ist für die BGI
Institut 2 stellt kein Zertifikat aus wegen Schutzklasse 1
beide hatten die gleiche Kabeltrommel.
Wie ist das zu verstehen mit DIN VDE 0100-4100 412.2.2.4 Ich habe verschiedene Bemerkungen im Netz gefunden. Sind diese Betriebsmittel als SK2 eingestuft wegen doppelter Isolierung?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
mfg Uwe
BGI 608
- Uwe E.
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Re: BGI 608
Offensichtlich verwechseln die Prüfinstitute aus Unkenntnis die SK bei normalen Betriebsmitteln und Kabeln und Leitungen sowie vorkonfektionierten
Kabeln- und Leitungen und Steckern.
Zur Abklärung der Differenzen würde ich die Frage unabhängig von der Diskussion hier direkt an das zuständige K 221 der DKE stellen.
https://www.dke.de/de/ueber-uns/dke-org ... %7Cgremium
Ansprechpartner dort benannt, deshalb hier gleich life
DKE, Dirk Barthel
Tel. +49 69 6308-278
dirk.barthel@vde.com
Stresemannallee
60596 Frankfurt am Main
Ich freue mich auf die Diskussion im UK.
Das Ergebnis bitte dann hier veröffentlichen.
Kabeln- und Leitungen und Steckern.
Zur Abklärung der Differenzen würde ich die Frage unabhängig von der Diskussion hier direkt an das zuständige K 221 der DKE stellen.
https://www.dke.de/de/ueber-uns/dke-org ... %7Cgremium
Ansprechpartner dort benannt, deshalb hier gleich life
DKE, Dirk Barthel
Tel. +49 69 6308-278
dirk.barthel@vde.com
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Re: BGI 608
Hallo,
das ist ja wundersam, schreibt doch das nationale Arbeitsgremium K211 in der VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 im (Anhang D) Erläuterungen zu 5.1. - ja jener ist "informativ" -:
Im Gegensatz zu den bisherigen Ausgaben dieser Norm …. wird beim Festlegen der Prüfgänge … nicht mehr von der Schutzklasse des zu prüfenden Gerätes, sondern von der Schutzmaßnahme ausgegangen, deren Wirksamkeit an dem jeweiligen berührbaren Leitfähigen Teil nachzuweisen ist.
Es wird dabei unterschieden zwischen den berührbaren leitfähigen Teilen, die
- an den Schutzleiter angeschlossen sind und in eine Schutzleiterschutzmaßnahme des Versorgernetzes einbezogen werden können (Prinzip der
Schutzklasse 1)
und denen die
- nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind und durch verstärkte/doppelte Isolierung (Schutzisolierung) von den inneren aktiven Teilen des Gerätes
getrennt sind.
Diese informative Erläuterung ist sowohl zeitgemäß als auch sinnvoll, da bei den aktuell auf dem Markt befindlichen ortsveränderlichen Betriebsmitteln (oder heißt es schon Arbeitsmitteln) tatsächlich kaum noch eine Einordnung nach den Schutzklassen machbar ist.
Hier werden die BGs ihre Information zur "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" wohl diesbezüglich anpassen müssen.
Natürlich bin ich mal gespannt wie sich die DKE dazu positioniert.
Gruß, Tommi
das ist ja wundersam, schreibt doch das nationale Arbeitsgremium K211 in der VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 im (Anhang D) Erläuterungen zu 5.1. - ja jener ist "informativ" -:
Im Gegensatz zu den bisherigen Ausgaben dieser Norm …. wird beim Festlegen der Prüfgänge … nicht mehr von der Schutzklasse des zu prüfenden Gerätes, sondern von der Schutzmaßnahme ausgegangen, deren Wirksamkeit an dem jeweiligen berührbaren Leitfähigen Teil nachzuweisen ist.
Es wird dabei unterschieden zwischen den berührbaren leitfähigen Teilen, die
- an den Schutzleiter angeschlossen sind und in eine Schutzleiterschutzmaßnahme des Versorgernetzes einbezogen werden können (Prinzip der
Schutzklasse 1)
und denen die
- nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind und durch verstärkte/doppelte Isolierung (Schutzisolierung) von den inneren aktiven Teilen des Gerätes
getrennt sind.
Diese informative Erläuterung ist sowohl zeitgemäß als auch sinnvoll, da bei den aktuell auf dem Markt befindlichen ortsveränderlichen Betriebsmitteln (oder heißt es schon Arbeitsmitteln) tatsächlich kaum noch eine Einordnung nach den Schutzklassen machbar ist.
Hier werden die BGs ihre Information zur "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" wohl diesbezüglich anpassen müssen.
Natürlich bin ich mal gespannt wie sich die DKE dazu positioniert.
Gruß, Tommi
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- Null-Leiter
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- Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13
Re: BGI 608
Bei solchen konkreten Fällen sollte man drei Wege beschreiten.
1. Konkret Prüfbericht zurückweisen und nicht bezahlen, wegen nicht fachkompetenter Ausführung mit gegebenenfalls Rechtsweg über mehrerer
Instanzen, um den Berichtersteller zum Nachdenken anzuregen.
2. Weiteres Prüfinstitut beauftragen, bis das Ergebnis paßt.
3. Wie angegeben offizielle Anfrage an das zuständige Gremium der DKE oder auch direkt der BG mit der Bitte um Aufklärung und
Erteilung von Vorgaben an die Prüfinstitute.
1. Konkret Prüfbericht zurückweisen und nicht bezahlen, wegen nicht fachkompetenter Ausführung mit gegebenenfalls Rechtsweg über mehrerer
Instanzen, um den Berichtersteller zum Nachdenken anzuregen.
2. Weiteres Prüfinstitut beauftragen, bis das Ergebnis paßt.
3. Wie angegeben offizielle Anfrage an das zuständige Gremium der DKE oder auch direkt der BG mit der Bitte um Aufklärung und
Erteilung von Vorgaben an die Prüfinstitute.