Verantwortung beim Weihnachtsmarkt
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt
Hallo,
wenn ich euch recht verstehe:
Runde 1:
Erstmal steht jeder für sein Tun gerade - Aber:
Runde 2:
Wenn ich was sehe was elektrotechnisch "unvorteilhaft" ist muss ich einscheiten (mindestens Meldung an Veranstalter).
Und dass ich mich mittels Messprotokoll/Fotos vom Zustand meiner Arbeit absicher, sorgt für meine "Sicherheit" egal ob gewerblich oder nicht (hier ehrenamtlich ohne Rechnung).
Gruße und Dank
Martin
wenn ich euch recht verstehe:
Runde 1:
Erstmal steht jeder für sein Tun gerade - Aber:
Runde 2:
Wenn ich was sehe was elektrotechnisch "unvorteilhaft" ist muss ich einscheiten (mindestens Meldung an Veranstalter).
Und dass ich mich mittels Messprotokoll/Fotos vom Zustand meiner Arbeit absicher, sorgt für meine "Sicherheit" egal ob gewerblich oder nicht (hier ehrenamtlich ohne Rechnung).
Gruße und Dank
Martin
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt
Moin Uiffi,
wenn es ehrenamtlich war, dann betrifft es Dich als Privatperson. Also haftet Deine Betriebshaftpflicht nicht. Deine Privathaftpflicht wird es auch nicht tun, da es eine gewerbliche Tätigkeit war. Und dann nennt man es auch noch Schwarzarbeit, weil es die Leistung des stehenden Gewerbes betrifft.
Streiche also "ehrenamtlich" aus diesem Gedanken und lass es über Deine Firma laufen. Die Rechnung kann ja auf 0,- € lauten bzw. die Leistung wird nicht berechnet.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- Elt-Onkel
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt
Hallo,
Dann sind die (Material)Kosten sogar auch noch in der Buchhaltung ansetzbar.
Der Heimatverein müsste bei einer solchen Werbemaßnahme dann nur den 'geldwerten Vorteil' versteuern.
…
Kann man als Werbung buchen.
Dann sind die (Material)Kosten sogar auch noch in der Buchhaltung ansetzbar.
Der Heimatverein müsste bei einer solchen Werbemaßnahme dann nur den 'geldwerten Vorteil' versteuern.
…
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- Null-Leiter
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt
Hallo,
danke für den Input.
Jetzt muss ich nur noch gucken, was ich da draus machen kann...
Eigentlich nur Kästen Aufstellen, messen, Foto und dann schnell weg....
danke für den Input.
Jetzt muss ich nur noch gucken, was ich da draus machen kann...
Eigentlich nur Kästen Aufstellen, messen, Foto und dann schnell weg....
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt
Moin Uiffi,
oder in kurzer Zeit ganz viel Glühwein lenzen, sodass Du nach dem Wiederfinden der Muttersprache glaubhaft versichern kannst, dass Elend nicht gesehen zu haben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt
Hallo zusammen,
wir veranstalten auch bei uns im Ort solch einen Weihnachtsmarkt, allerdings mit ca. 25 Buden und reichlich Großverbrauchern. Ich stelle hier auch die ganze Verstromung, bin allerdings auch der Veranstalter selbst.
Bei uns ist es so, daß sich jeder Aussteller schriftlich anmelden muß. Auch muß er angeben, was er an Gerätschaften mit welchen Anschlußwerten mitzubringen gedenkt. Das geht alles ausschliesslich über mich. Dann erstelle ich einen Anschlußplan, welche Bude mit welchen Geräten wie auf die Endverteiler/Phasen aufgeteilt werden.
Viele FI-Wege sind von Vorteil, damit nicht der halbe Platz dunkel ist, wenn mal einer auslöst. Die Ursachenfindung im Dunkeln braucht ja dann auch etwas Zeit...
Die Endverteiler werden gemessen und fotografiert. In den Anmeldebögen haben wir einen Passus drin, daß der Stromübergabepunkt der von uns gestellte Verteiler ist und alles danach ist sache des Ausstellers. Das unterschreibt der auch.
Wenn die dann alle aufbauen, stecke ICH die von denen mitgebrachten Verlängerungen, Trommeln etc. auf und messe bei denen in der Bude nochmals. Defekte Kabel etc. werden nicht verwendet. Das hat bisher immer gut und problemlos funktioniert.
Grundsätzlich gilt hier: Der Veranstalter haftet erstmal grundsätzlich für seine Veranstaltung. Es gibt ja noch viele viele andere Punkte wie Hygienevorschriften, brennbare Stoffe, Rettungswege, Abstände der Stände, Stolperfallen, Jugendscutz etc. Diese Auflagen bekommst Du aber normalerweise von der stadt/Gemeinde, wenn Du die Sondernutzung der Veranstaltungsfläche beantragst.
Eine Veranstaltungsversicherung ist ein ein MUSS. Da wir ein Verein sind, haben wir diese Veranstaltungsversicherung mit in unser Versicherungspaket reingenommen.
In diesem Sinne einen schönen Weihnachtsmarkt und viel Erfolg mit guter Vorbereitung!
VG,
Holger
wir veranstalten auch bei uns im Ort solch einen Weihnachtsmarkt, allerdings mit ca. 25 Buden und reichlich Großverbrauchern. Ich stelle hier auch die ganze Verstromung, bin allerdings auch der Veranstalter selbst.
Bei uns ist es so, daß sich jeder Aussteller schriftlich anmelden muß. Auch muß er angeben, was er an Gerätschaften mit welchen Anschlußwerten mitzubringen gedenkt. Das geht alles ausschliesslich über mich. Dann erstelle ich einen Anschlußplan, welche Bude mit welchen Geräten wie auf die Endverteiler/Phasen aufgeteilt werden.
Viele FI-Wege sind von Vorteil, damit nicht der halbe Platz dunkel ist, wenn mal einer auslöst. Die Ursachenfindung im Dunkeln braucht ja dann auch etwas Zeit...
Die Endverteiler werden gemessen und fotografiert. In den Anmeldebögen haben wir einen Passus drin, daß der Stromübergabepunkt der von uns gestellte Verteiler ist und alles danach ist sache des Ausstellers. Das unterschreibt der auch.
Wenn die dann alle aufbauen, stecke ICH die von denen mitgebrachten Verlängerungen, Trommeln etc. auf und messe bei denen in der Bude nochmals. Defekte Kabel etc. werden nicht verwendet. Das hat bisher immer gut und problemlos funktioniert.
Grundsätzlich gilt hier: Der Veranstalter haftet erstmal grundsätzlich für seine Veranstaltung. Es gibt ja noch viele viele andere Punkte wie Hygienevorschriften, brennbare Stoffe, Rettungswege, Abstände der Stände, Stolperfallen, Jugendscutz etc. Diese Auflagen bekommst Du aber normalerweise von der stadt/Gemeinde, wenn Du die Sondernutzung der Veranstaltungsfläche beantragst.
Eine Veranstaltungsversicherung ist ein ein MUSS. Da wir ein Verein sind, haben wir diese Veranstaltungsversicherung mit in unser Versicherungspaket reingenommen.
In diesem Sinne einen schönen Weihnachtsmarkt und viel Erfolg mit guter Vorbereitung!
VG,
Holger
- Wulff
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt
Hallo Holger,
das hörst sich soweit erstmal durchdacht an.
Ich gehe davon aus, dass du eine EFK bist?
das hörst sich soweit erstmal durchdacht an.
Ich gehe davon aus, dass du eine EFK bist?
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- Null-Leiter
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- Registriert: Samstag 1. Juli 2017, 23:19
Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt
Hallo Wulff,
ja, genau so ist es. Wenn man es nicht ist, sieht man es halt gerne, wenn man so etwas mit einer Fachfirma zusammen macht, dann stellt sie aber auch meist das Material.
VG,
Holger
ja, genau so ist es. Wenn man es nicht ist, sieht man es halt gerne, wenn man so etwas mit einer Fachfirma zusammen macht, dann stellt sie aber auch meist das Material.
VG,
Holger
- Elt-Onkel
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt
Hallo,
Da werden (ohne Finanzamt) wacker offene Lebensmittel (Pommes, Bratwurst, Majonaise, Kakaogetränke, usw.) verkauft.
Gegen alle Widerstände habe ich dann Hygienebelehrungen organisiert.
…
Das habe ich mal versucht bei unserer Feuerwehr einzuführen.
Da werden (ohne Finanzamt) wacker offene Lebensmittel (Pommes, Bratwurst, Majonaise, Kakaogetränke, usw.) verkauft.
Gegen alle Widerstände habe ich dann Hygienebelehrungen organisiert.
…
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- Null-Leiter
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt
das Retten von Leben ist doch schon immer das Kerngeschäft der Feuerwehren. Wenn einer Hunger verspürt, ist das eine ernst zunehmende Bedrohung. Das rechtfertigt alles. Dann muss man tätig werden. Bevor es zu spät ist und einer ganz plötzlich verhungert.
Gruß Jens