Aaaaalsooooo:
Einst war geplant, dass Eli1 ALLES erledigt (KEIN VOB Vertrag!), lediglich die Erdungsmessung und den Zählerantrag sollte Eli2 machen.
Der Anschluss und der Zähler (ja, wegen der Leistung (Aussenanlagen, 3x Ladestationen, angeschlossene Ferien-Wohnung,
Partykeller, etc..) mit Wandler), wurden bereits vor der Fertigstellung gestellt, da während der Bauphase
der dringende Einzug erfolgen musste (Kundenwunsch). Da war die Anlage nur zu 80-90% "fertig", da Eli1 noch am Schrank
aufgelegt hat, und Eli2 nun wegen des besseren Preises gegenüber Eli1 an der Feininstallation werkelte. Dann verließ Eli1 die Baustelle, weil er "den Papp auf" hatte,
da das Objekt nicht fertig wurde, die Vorarbeiten (Tastervrdrahtung, Anschluss BWM, etc...) durch den Eli2
"wurden und wurden" nicht fertig, wichtige andere Anlegenteile der Feinisntallation waren nicht fertig gestellt (Kaminüberwachung, Lüftung, Leuchtenmontage, etc..) und Eli1 wurde immer weiter in die Verantwortung für die Arbeiten von Eli2 gezogen (Kunde suchte den Stärksten in der Kette um überhaupt weiter zu kommen). So konnte Eli1, der auch die Programmierung der Automation in seinem Auftrag hat, nicht fertig werden und unterbrach seine Arbeiten und meldete Annahmeverzug. Nun ist die Feininstallation immer noch nicht ganz fertig, der Kunde drängt aber darauf das Eli1 nun weiter macht (Einigung hier möglich). Die Feininstallation wurde von einem befreundeten Elektromeister des Endkunden weiter betrieben, der aber keine Messung vornehmen will (wie gesagt noch nicht ganz fertig). Eli2 ist mittlerweile insolvent. Es geht m.E. hauptsächlich nun noch um zwei Dinge:
- Kostenverteilung der noch zu erfolgenden Erstemssung (Feininstallation ist nun geklärt, liegt beim Kunden) am Ende aller Arbeiten
Hier müsste eventuell geschätzt werden, mit welchem Anteil die Rohinstallationsmessung zu bewerten war, allerdings auch unter der Berücksichtigung, dass danach jemand "weiter" gemacht hat und die Verantwortung grundsätzlich erst einmal trägt, Eli2 sogar unterschrieben hat, dass die Anlage einwandfrei ist. Möglicherweise ist Eli1 "raus"....
- Verantwortung für die (erkennbaren/vermuteten/und dann gefundenen Mängel (der Feininstallation) mit erneutem Messaufwand nsch deren Beseitigung (wohl der Messende)
Da Eli2 nichts mehr tun wird, fremde nicht an die Anlage wollen nur um Verantwortung zu tragen, bleibt es bei Eli1 sich um die Messung zu kümmern.
Der will natürlich nicht die Mängel beseitigen und auch nicht umsonst arbeiten. Der Kunde und sein Elektromeister meinen,d ass die Kosten nun
Eli1 tragen muss, da er ja bereits in der Rohbauphase hätte anteilig messen müssen.
Wegen der Involvierung von mehreren Beteiligten auf die zu schließen ist wenn ich hier öffentlich auftrete, ich deren Firma, Familie,etc.. nicht nennen möchte/darf/kann, möchte ich euch höflich bitten die Frage zu meiner Person zurück zu stellen. Gerne kannd er Admin mich anschreiben und mich dazu befragen.
Und noch Fragen:
Muss vor dem weiteren Arbeiten bereits zur "Sicherheit" auch noch gemessen werden, ja der Kunde dort wohnt? Was mit den bekannten Mängeln?
Wie "schlimm" ist z.B. eine Steckdose in Holz eingebaut zu bewerten? Muss der Stromkreis bis zur Beseitigung unterbrochen werden?
Sollen wir das mal in einem Buch veröffentlichen ;-), bestimmt ein Beststeller...