RCM statt RCD und EuP

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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SPS
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Re: RCM statt RCD und EuP

Beitrag von SPS »

Hallo Tobi,
es geht um Anlagen die nach neuerer VDE errichtet werden oder an denen Änderungen durchgeführt werden.
Also die Anlagen für die eine RCD Pflicht erst mal gilt. Dazu gab es früher einige Ausnahmen zum Beispiel wenn nur Fachkräfte Zugang haben.
Es geht nicht um den Bestand nach alten Normen in denen noch keine Pflicht für RCD bestand.. ....

Wenn du heute neu errichtest, gilt eben für Steckdosen bis 32 A ... die RCD Pflicht. Es sei denn deine Gefährdungsbeurteilung kommt zu einem anderen Ergebnis. Das Ergebnis ist Schriftlich festzuhalten ...
Wie diese Gefährdungsbeurteilung aussehen soll würde ich auch gern wissen.
Ein Punkt in der Gefährdungsbeurteilung könnte sein, das sichergestellt ist, das Laien keinen Zugang haben.
Auch der Einsatz von RCM kann ein Punkt sein.
Für mich ist ein RCM kein Ersatz für einen RCD.
Wer die Gefährdungsbeurteilung erstellt und Unterschreibt ist eben in der Haftung.
Passiert doch was, war die Gefährdungsbeurteilung wohl nicht Richtig.

Leider habe ich zur VDE keinen Zugang und muss mir die Infos zusammensuchen.
Hast du die VDE 0100-410?

Erstmal sollte geklärt werden, welche Ausgabe der Norm hier gilt.
Mit freundlichem Gruß sps
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SPS
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Re: RCM statt RCD und EuP

Beitrag von SPS »

Habe einen Beitrag dazu gefunden.
(VDE 0100-410): 2018-10
www.elektro.net Dirk Maske hat geschrieben:Des Weiteren gilt nun nur noch eine einzige Ausnahme auf eine Fehlerstromschutzeinrichtung zu verzichten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung sind Maßnahmen festzulegen, die eine allgemeine Verwendung dieser Steckdose dauerhaft ausschließt.
https://www.elektro.net/96246/schutz-ge ... -schlag-2/

Nach meiner Meinung könnt das sein
- Zugang zu den Steckdosen nur mit Schaltschrankschlüssel durch Fachkräfte und Eup sowie Organisatorische Maßnahmen
- Verwendung von C13 Steckdosenleisten mit Festanschluss.
Beispiel
https://eps-dc.de/wp-content/uploads/20 ... Header.jpg
Mit freundlichem Gruß sps
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SPS
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Re: RCM statt RCD und EuP

Beitrag von SPS »

Habe einen Beitrag dazu gefunden.
(VDE 0100-410): 2018-10
www.elektro.net Dirk Maske hat geschrieben:Des Weiteren gilt nun nur noch eine einzige Ausnahme auf eine Fehlerstromschutzeinrichtung zu verzichten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung sind Maßnahmen festzulegen, die eine allgemeine Verwendung dieser Steckdose dauerhaft ausschließt.
https://www.elektro.net/96246/schutz-ge ... -schlag-2/

Nach meiner Meinung könnt das sein
- Zugang zu den Steckdosen nur mit Schaltschrankschlüssel durch Fachkräfte und Eup sowie Organisatorische Maßnahmen
- Verwendung von C13 Steckdosenleisten mit Festanschluss.
Beispiel
https://eps-dc.de/wp-content/uploads/20 ... Header.jpg


Die erste aufgeführte Lösung ist jedoch abhängig von den Beteiligten Personen.
Wird eine Firma verkauft, Insolvenz ..., kann die Maßnahme aufgehoben werden.
Da andere Personen, die davon nichts wissen, zuständig sein können.
Reichen hier Angebrachte Hinweisschilder?
Zuletzt geändert von SPS am Mittwoch 18. September 2019, 16:34, insgesamt 3-mal geändert.
Mit freundlichem Gruß sps
IH-Elektriker
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Re: RCM statt RCD und EuP

Beitrag von IH-Elektriker »

SPS hat geschrieben: Mittwoch 18. September 2019, 14:08 Wie diese Gefährdungsbeurteilung aussehen soll würde ich auch gern wissen.
Ein Punkt in der Gefährdungsbeurteilung könnte sein, das sichergestellt ist, das Laien keinen Zugang haben.

Gefährdungsbeurteilung - Bitteschön:

a) Zugang nur für unterwiesenes Personal, ansonsten EDV-Schränke unter Verschluss
(die "Putze" steckt nich "mnal schnell" ihren Staubsauger an...);

b) Beschaffung der genutzten Komponenten (bspw. Kaltgeräteleitungen) über vorgegebene Lieferanten und Anwenden eines QM-Systems
(kein "Chinamüll" kommt ins Haus);

c) nur entsprechend ausgewählte und qualitativ hochwertige Komponenten dürfen verwendet werden
(keine Mehrfachsteckdose aus der Baumarkt-Grabbelkiste...);

d) Komponenten werden vor der ersten Benutzung durch EFK überprüft;

e) Komponenten werden vor jedem Einsatz bzw. bei jeder Änderung einer Sichtprüfung durch unterwiesenes Personal auf offensichtliche Schäden unterzogen (gequetschte Leitungen, beschädigte Isolation...);

f) Regelmäßige Prüfung der Komponenten durch EFK;

g) Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter;

....und schon kann ich mir mit solchen Methoden einen "Schutz" zusammenbasteln der erst mal nicht grob fahrlässig ist und somit sicherlich nicht ideal, aber eben sehr Anwenderfreundlich ist ;)

Das so eine Vorgehensweise von der Sicherheitsseite her nicht optimal ist weil das STOP-Prinzip nicht angewendet wurde, sondern sich das ganze eher nur auf organistaorische Maßnahmen stützt ist auch klar. Aber niemand verlang das immer optimale Lösungen verwendet werden müssen, man darf in seinem Job auch schlecht sein - weil man vielleicht eben wirtschaftliche Punkte (kein Ausfall) vor sicherheitstechnische Punkte stellt....
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SPS
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Re: RCM statt RCD und EuP

Beitrag von SPS »

dank1 IH-Elektriker ».
das sind schon einige Sinnvolle Punkte
Mit freundlichem Gruß sps
IH-Elektriker
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Re: RCM statt RCD und EuP

Beitrag von IH-Elektriker »

SPS hat geschrieben: Mittwoch 18. September 2019, 22:56 dank1 IH-Elektriker ».
das sind schon einige Sinnvolle Punkte
Man muss halt bei einer Gefährdungsbeurteilung als auch einer Risikoanalyse aufpassen das man nicht anfängt sich reale Gefährdungen schön zu reden bzw. schön zu schreiben.

Wobei ich jetzt je nach Personal und dessen Sachverstand und Zuverlässigkeit sowie Standort des Serverschrankes keine Probleme hätte hier ggf. auf einen RCD zu verzichten - es gibt Firmen da funktioniert das sicherlich problemlos, es wird aber auch Bereiche und Firmen geben wo dann doch der neue Server "ganz fix" an's Netz muss und eben die vorherige Überprüfung dann aus Zeitgründen entfällt, der Serverschrank aus Schludrigkeit einfach offen stehen gelassen wird und aus Kostengründen dann doch die Mehrfachsteckdose Typ "Baumarkt-Grabbelkiste" für 1,99€ zur Verwendung kommt weil die Serversteckdosenleiste zum 19"-Einbau vom namhaften Hersteller halt eben 60 oder 70€ kostet - und genauso "nur" Strom verteilt wie die Grabbelkistenvariante ;)
froebel88
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Re: RCM statt RCD und EuP

Beitrag von froebel88 »

Kann man die Personen, die Zugang zu den Racks haben, nicht zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten qualifizieren? z.B. mit ner 2-Tages-Schulung oder so?
Olaf S-H
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Re: RCM statt RCD und EuP

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

die Lösung ist doch recht einfach:
- Geräte wie von chris_hh beschrieben (A- und B-Versorgung) - dies sollte einem der Wunsch nach versorgungssicherheit schon Wert sein
- RCBOs - also Einzel-FI/LS - einsetzen
- ggf. mit RCM den Fehlerstrom betrachten und rechtzeitig nach fehlern suchen

Aus ELT-Sicht kann man dann den ELT-Laien an die Anlagen lassen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Re: RCM statt RCD und EuP

Beitrag von Olaf S-H »

froebel88 hat geschrieben: Freitag 20. September 2019, 13:01 ... zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten qualifizieren? z.B. mit ner 2-Tages-Schulung oder so?
Moin froebel,

guck mal in den DGUV Grundsatz 303-001. Die Mindestschulungsdauer für eine EFKffT beträgt 2 Wochen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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froebel88
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Re: RCM statt RCD und EuP

Beitrag von froebel88 »

Olaf S-H hat geschrieben: Freitag 20. September 2019, 20:23
froebel88 hat geschrieben: Freitag 20. September 2019, 13:01 ... zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten qualifizieren? z.B. mit ner 2-Tages-Schulung oder so?
Moin froebel,

guck mal in den DGUV Grundsatz 303-001. Die Mindestschulungsdauer für eine EFKffT beträgt 2 Wochen.

Gruß Olaf
Danke für den Hinweis. Wie würde es sich denn verhalten, wenn die Personen im Rahmen Ihrer Ausbildung auch elektrotechnisch geschult wurden, z.B. als Fachinformatiker?
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