Ernennung zur VEFK ?!

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

es geht hier weiter. Allerdings sind wir auf E-Mail umgestiegen, da wir einige Informationen hier nicht einstellen können.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
kurzschluss
Null-Leiter
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 1. September 2019, 18:10

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Beitrag von kurzschluss »

Hallo zusammen,

da mir wahrscheinlich bald ähnliches bevor steht (externe VEFK) wollte ich mal fragen welche Seminare Ihr empfehlen würdet. Lieber beim " Dampfkesselüberwachungsverein" oder bei der Akademie, wo der Autor der VDE-Schriftenreihe 135 Dozent ist?
Standort ist Südbayern.

Das Buch gehört seit einigen Tagen zu meiner Nachtlektüre. Dabei habe ich festgestellt das es ohne Schulung wohl eher schwierig wird da was sinnvolles auf die Beine zu stellen.

Schöne Grüße

Thomas
Corioliskraft
Null-Leiter
Beiträge: 96
Registriert: Mittwoch 27. September 2017, 09:09

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Beitrag von Corioliskraft »

Ich selber war in Offenbach beim VDE und kann das 100% weiterempfehlen. Der Dozent war allerdings kein Buch Autor. Aber der war Weltklasse!
Corioliskraft
Null-Leiter
Beiträge: 96
Registriert: Mittwoch 27. September 2017, 09:09

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Beitrag von Corioliskraft »

Ich selber war in Offenbach beim VDE und kann das 100% weiterempfehlen. Der Dozent war allerdings kein Buch Autor. Aber der war Weltklasse!
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Beitrag von Olaf S-H »

kurzschluss hat geschrieben: Mittwoch 4. September 2019, 21:00 ... da mir wahrscheinlich bald ähnliches bevor steht (externe VEFK) ...
Moin Thomas,

hast Du eine neue Anstellung, bei der Du als externe VEFK eingesetzt wirst?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Flash2k1
Null-Leiter
Beiträge: 11
Registriert: Samstag 16. April 2016, 21:06

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Beitrag von Flash2k1 »

Hallo Olaf!

Nein, eine neue Anstellung habe ich nicht. Ich bin seid ca. 25 Jahren im selben Unternehmen. Ich könnte mir vorstellen, das evt. beim letzten Audit das Unternehmen einen Hinweis bekommen hat. Wie gesagt, ist nur eine Vermutung....


Gruß Thomas
DBY656
Null-Leiter
Beiträge: 954
Registriert: Freitag 28. September 2007, 20:56

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Beitrag von DBY656 »

Hallo zusammen, ein Hallo an beide Thomas (Flash2k1 und kurzschluss)!

Bei der Größe der Elektroabteilung vermute ich mal einen sogenannten "Nebenbetrieb" im Sinne der Elektroversorgungs-Netzbetreiber, wie z.B. die Elektroinstandhaltungsabteilung eines Industriebetriebes. Ab einer gewissen Größe (eigene Trafostation, Mittelspannungskunde) verlangt der Netzbetreiber die Verpflichtung mindestens einer VEFK mit entsprechender Ausbildung. Diese muß der Unternehmer schriftlich beim Netzbetreiber melden. Ist hier ein externer Dienstleister eingetragen, sind die bisherigen Angaben total veraltet oder gibt es noch gar keine Eintragungen?

Wenn ich lese "... Vorgesetzter ..." dann ist das für mich immer klarer Widerspruch zur Position einer VEFK. Der Unternehmer als Person hat per Gesetz auch die elektrotechnische Verantwortung seines Unternehmens. Diese kann er an Andere deligieren, muss deren Tätigkeit aber überwachen. Wie soll das funktionieren wenn "menschliche Filter" dazwischen geschaltet werden?

Gruß Markus
kurzschluss
Null-Leiter
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 1. September 2019, 18:10

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Beitrag von kurzschluss »

Hallo zusammen,

bei mir handelt es sich um einen Lebensmittel produzierenden Betrieb mit ca 200 Angestellten. In der Instandhaltung arbeiten mehrere Mechatroniker aber kein Elektriker.

Die Firma ist im Moment dabei die Arbeitsrechtlichen Forderungen wie Gefährdungsbeurteilungen usw. nach und nach umzusetzen. Dabei wurde Festgestellt das eine Vefk benötigt wird. Eine externe Sifa wurde auch eingestellt.

Da es noch keine Vefk gab wäre die komplette Organisation und Dokumentation neu zu erarbeiten. Die Pläne der elektrischen Anlagen, falls vorhanden, sind auch nicht auf dem aktuellen Stand. Wäre wohl eine ziemliche Herkulesaufgabe.

Gruß Thomas

Edit: habe meinen Job gekündigt und bin ab Oktober selbstständig.
Corioliskraft
Null-Leiter
Beiträge: 96
Registriert: Mittwoch 27. September 2017, 09:09

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Beitrag von Corioliskraft »

War das nun eine Kurzschluss Reaktion? :-)

Oder bist du als Externe VEFK nun ab Oktober für den Betrieb zuständig?
kurzschluss
Null-Leiter
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 1. September 2019, 18:10

Re: Ernennung zur VEFK ?!

Beitrag von kurzschluss »

Hallo,

ich lasse mir jetzt erstmal im November die Schulung beim Tüv bezahlen, danach wird verhandelt.
Antworten