ThomasR hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Juni 2019, 10:33
"Kurzschlussfest verlegt": Interessante Argumentation, die tatsächlich von den Amis auch so vertreten wird. "Wenn der Schaltschrank verschlossen ist, kann es nicht zu Kurzschlüssen kommen".
Und ein LS kann/darf nicht blockieren, das ist auch in Deutschland so. Falls irgendetwas davon versagen sollte, wird tatsächlich das 1,5mm² als "Sicherung" verwendet. Nur bleibt das innerhalb des verschlossenen Stahlschrankes.
Dies ist wohl eine Abwägung von (hohem) bautechnischem Aufwand bei stufenweiser Absicherung gegenüber der (geringen) Wahrscheinlichkeit eines Kurzschlusses innerhalb eines unberührten Schrankes.
Wir haben das aber grundsätzlich in Frage gestellt, weil wir an den anderen Prüfständen (von anderen Herstellern) des öfteren im laufenden Betrieb in der Schaltung messen müssen (weil z.B. der Verdacht besteht, daß ein Bauteil einen Schaden hat = Strommessung etc.). Das würde aber die Sicherheit des Elektrikers gefährden, denn dieser würde ja dann genau die Wahrscheinlichkeit eines Kurzschlusses erst hervorrufen (Prüfspitzen rutschen ab etc.)
Alos wollen wir ein Konzept analog der VDE Empfehlungen zur stufenweisen Absicherung.
Unser ganzes Netz ist TN-C-S, also 5-adrige Zuleitung.
Die Anforderungen an eine kurzschlusssichere Verlegung sind in der EN 61439-1 Tabelle 4 vermerkt.
Ein LSS benötigt immer einen Backupschutz, wenn die Anschlusswerte am Aufstellort das Bemessungsausschaltvermögen überschreiten. Ansonsten wird keine 2 Fehlerbetrachtung gemacht, Kurzschluss wäre Fehler 1, blockieren des LSS Fehler 2, das kann per Definition so nicht passieren, bzw. wird die Wahrscheinlichkeit so gering sein, dass man die sehr aufwendige technische/finanzielle Realisierung nicht fordert.
Wenn hier durch sehr häufiges messen ein zusätzliches Gefahrenpotential besteht, muss man darauf reagieren, dies sollte dann aber dem Anlagenhersteller bekannt sein, auch die technische Lösung, die diese ja vom Anwender über eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt wird.
Gruß
Josupei