Qualität des PEN

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Olaf S-H
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Re: Qualität des PEN

Beitrag von Olaf S-H »

E-Jens hat geschrieben: Sonntag 28. April 2019, 22:52 ... Mich wundert es nur, dass beim Thema Erdungsanlage seitens der Netzbetreiber nicht mehr informiert wird. ...
Moin Jens,

wenn Du im Autohaus einen Kraftwagen erwirbst, bekommst Du dann auch eine Infomation zu Anforderungen aus der Straßenverkehrsordnung bzw. deren Beiwerk?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
E-Jens
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Re: Qualität des PEN

Beitrag von E-Jens »

Hallo Olaf,

du bekommst meistens ziemlich dicke Bedienungsanleitung dazu und damit du mit deinem gekauften Auto auf die Straße darfst, benötigst du einen Führerschein. Wenn du zu schnell fährst, falsch parkst oder dich anderweitig nicht an die Regeln hältst und erwischt wirst, bekommst du manchmal eine Rechnung vom Ordnungsamt oder der Führerschein wird dir entzogen.

Ich bin mir sicher, jeder hier kennt elektrische Anlagen von denen er glaubt, hier war noch "nie" ein Elektriker. Das wundert mich auch nicht, wenn der Hausbesitzer (meistens Laie) entscheidet ob er den Elektriker ruft, welchen Elektriker er ruft und wie viel Geld er bereit ist auszugeben. Einige Hausbesitzer entscheiden sich sogar für die Eigenbau Variante. Unwissenheit ist keine gute Grundlage für Entscheidungen. Auch werden bestehende Probleme an den elektrischen Anlagen von Laien oftmals nicht erkannt. Ein verrotteter Erder macht keine sichtbaren Probleme. Ein schlechter Isolationswiderstand ist ohne Messungen nicht erkennbar. Du kennt das alles.

Mir ist die rechtliche Verantwortung der Beteiligten für ihr Eigentum schon bewusst. Mir gefällt es nur nicht, dass die meisten Beteiligten sich erst bewegen, wenn "etwas" passiert ist. Beteiligt sind für mich an dieser Stelle nur der Netzbetreiber mit dem Versorgungsnetz und der Hausbesitzer mit der Verbraucheranlage. Der Netzbetreiber stellt sogar eigene Regeln auf (TAB). Die Fachkunde ist meistens auch auf der Seite des Netzbetreibers. Es ist meiner Meinung nach nicht zu viel verlangt, wenn der Netzbetreiber für eine sichere Nutzung des von ihm bereitgestellten Stromes wirbt und er seine Kunden in diese Richtung informiert.
Gruß Jens
Dipol
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Re: Qualität des PEN

Beitrag von Dipol »

E-Jens hat geschrieben: Donnerstag 2. Mai 2019, 07:24 Es ist meiner Meinung nach nicht zu viel verlangt, wenn der Netzbetreiber für eine sichere Nutzung des von ihm bereitgestellten Stromes wirbt und er seine Kunden in diese Richtung informiert.
Hallo Jens!

Nachdem es kein Geheimnis ist, wie die Praxis auf den Baustellen ist, wäre es am einfachsten, wenn alle VNB bei der Zähleranmeldung das Protokoll nach DIN 18014 verlangen würden.

Informiert sein müssten aber schon längst alle EFK, nur zeigt das zu wenig Wirkung. Zahlreiche Forenbeiträge selbsternannter EFK-"Praktiker" sind von Unkenntnis der Änderungen und dem Widerwillen die zu akzeptieren, geprägt. Wer nur normresistent macht, was er schon immer gemacht hat, erklärt gerne auch nie gelesene Regelwerke für "praxisfremd".

Das Unwissen um Fundamenterdernormen hat eine lange Tradition. Ich warte noch immer darauf die erste Anschlussfahne zu sehen, die gemäß VDEW-Richtilinien für das Einbetten der Fundamenterder in Gebäudefundamente und abgelösten DIN 18014 Normnachfolgern in 0,3 m Höhe normkonform aus der Wand austritt.

Wenn sich seit DIN 18014:2007-09 auch nur jede zehnte EFK geweigert hätte nie gesehenene Erdungsanlagen gesundzubeten, wäre der Spuk schon lange vorbei. Als EFK sollte man die Verantwortung nicht auf Architekten, Rohbauer oder die VNB abschieben, sondern selbst wahrnehmen.

Gruß Roland
ThomasR
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Re: Qualität des PEN

Beitrag von ThomasR »

Dipol hat geschrieben: Donnerstag 2. Mai 2019, 10:03
Das Unwissen um Fundamenterdernormen hat eine lange Tradition. Ich warte noch immer darauf die erste Anschlussfahne zu sehen, die gemäß VDEW-Richtlinien für das Einbetten der Fundamenterder in Gebäudefundamente und abgelösten DIN 18014 Normnachfolgern in 0,3 m Höhe normkonform aus der Wand austritt.
Und das ist doch praxisfremd :D In meinem eigenen EFH aus Holz tritt der Fundamenterder ganz bestimmt nicht aus der HOLZwand aus, sondern aus dem einzig dauerhaft feuerbeständigen Teil, der Betonplatte in der Garage. Alle sonstigen Anlagenteile mit gewisser Gefährdung (z.B. HAK) sind auf einer zusätzlichen Zementfaserplatte darüber montiert.
ego11
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Re: Qualität des PEN

Beitrag von ego11 »

Meine persönliche Meinung:
Diese ganze Erdergeschichte wird wesentlich überbewertet!
Dipol
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Re: Qualität des PEN

Beitrag von Dipol »

ThomasR hat geschrieben: Donnerstag 2. Mai 2019, 12:43 Und das ist doch praxisfremd :D In meinem eigenen EFH aus Holz tritt der Fundamenterder ganz bestimmt nicht aus der HOLZwand aus, sondern aus dem einzig dauerhaft feuerbeständigen Teil, der Betonplatte in der Garage. Alle sonstigen Anlagenteile mit gewisser Gefährdung (z.B. HAK) sind auf einer zusätzlichen Zementfaserplatte darüber montiert.
Anschlussfahnen die 0,3 vor der Wand aus der Bodenplatte austreten, wo sie schon im Rohbau vor sich hinrosten, gibt es genug. Wenn deine Anschlussfahne aus NIRO oder wenigstens St/tZn mit Kunststoffmantel bestehen würde und es bei Fertigstellung nach 2007-09 eine normkonforme Messdoku erstellt worden wäre, hättest du das vermutlich schon verraten.

Dass man Anschlussfahnen in Holzwänden aus der Wand austreten lässt, wäre Erdungs- und Blitzschutzsatire. :)
Funker
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Re: Qualität des PEN

Beitrag von Funker »

Vielleicht vor dem diskutieren der heißen Luft einmal in der nächsten Zeit auch das DIN - Entwurfsportal beobachten.

Es wird wohl an einer neuen DIN 18014 gearbeitet, die dann nach Verlangen der Bundesnetzagentur einen Technologie offenen Namen haben wird, siehe schon meine Einlassungen auf Seite 2 dieser Diskussion.

In der neuen DIN 18015 - 1 wird dieses Word mit hoher Wahrscheinlichkeit so nicht mehr auftauchen.

siehe auch hier

viewtopic.php?f=28&t=17128
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Wulff
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Re: Qualität des PEN

Beitrag von Wulff »

In der neuen TAB NS Nord 2019 wird der Fundamenterder nach 18014 für Neubauten übrigens explizit gefordert.
Auszug TAB NS Nord 2019
Auszug TAB NS Nord 2019
Funker
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Re: Qualität des PEN

Beitrag von Funker »

TAB ist ein Teil des privatrechtlichen Vertrages im Sinne von AGB zwischen EVU und Kunde.
Da das offensichtlich auch aus irgend einem Musterwortlaut übernommen worden ist, kann man sehen wie beschränkt in Ihrer Gedankenwelt
diejenigen sind, die so einen engen Begriff "Fundamenterder" = per Definition "leitfähiges Teil in einem Stahlbetonfundament" aufnehmen und was daraus geschlußfolgert die TAB wert ist.
Was soll das Teil in wasserundurchlässigem WU, in Faserbeton, Textilbeton oder was machen wir dort wo eine Erzeugeranlage ohne Fundament in der Gegend steht.
Der Verweis auf VDE ARN 4100 und VDE 0100- 540 macht das auch nicht besser. Wie im o.g. Einwurf beschrieben hat die Bundesnetzagentur da nun offensichtlich ein Stop gesetzt und einen technologieoffenen Begriff verlangt, Folge alle Vorschriften die das Wort Fundamenterder sowie
in der TAB beschrieben müssen wohl wieder geändert werden.
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Wulff
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Re: Qualität des PEN

Beitrag von Wulff »

Ja, die TAB-Nord ist aus dem Bundesmusterwortlaut der TAB abgeleitet, welcher im Bundestag abgestimmt wurde ( wenn ich richtig informiert bin...)

Da sitzen ja auch lauter Fachleute mit Fach- und Sachkompetenz...😴
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