Geräteprüfungen in Großküchen

Strom
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Re: Geräteprüfungen in Großküchen

Beitrag von Strom »

Hallo OLaf,

ich habe vor etwa 2 Jahren eine Großküche geprüft und werde
diese Woche eine Gewerbliche Küche mit etwa 25 Geräten prüfen, (Maschinen ?)
Mittwoch oder Donnerstag dieser Woche.
Ich hatte die Prüffrist auf 6 Monate festgelegt und mein Nachfolger jedoch wieder auf zwei Jahre.
Und das war ein Großküche. Cirka 15o Geräte und Maschinen.
Viele Warmhaltebehälter, fast alle mit falschen KGL's.
Später habe ich in dem Unternehmen eine interesante Spülmaschine entdeckt.
Ich öffne die Maschine und bin verwirrt, tatsächlich waren da keine Teller sondern
ca. 60 KGL frisch gereinigt darin gelegen. Ich glaube ich habe noch irgendwo das das Foto.
Die Maschine habe ich gesperrt, war noch aus dem Projekt Sammer von Bosch Siemens.



Mit freundlichen Grüßen

Strom Tel.01728513359
IH-Elektriker
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Re: Geräteprüfungen in Großküchen

Beitrag von IH-Elektriker »

Strom hat geschrieben: Montag 15. April 2019, 21:15 …diese Woche eine Gewerbliche Küche mit etwa 25 Geräten prüfen, (Maschinen ?)
Ob da Maschinen dabei sind sollte ggf. ein Blick in die hoffentlich vorhandenen CE-Erklärungen bzw. Doku der einzelnen Geräte ergeben.
Dort sollte vermerkt sein auf welche Richtlinien sich der Hersteller bezieht….
Strom hat geschrieben: Montag 15. April 2019, 21:15 Ich hatte die Prüffrist auf 6 Monate festgelegt und mein Nachfolger jedoch wieder auf zwei Jahre.
So eine Prüffrist wird doch normalerweise anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Und an dieser sollte der Betreiber zumindest
beteiligt sein, ggf. unter Hinzuziehung von Experten (wie einem Prüfer). Was sagt der Betreiber zu einer solchen Fristenänderung, wie
ist das in der GeBe begründet…?

Oder war da einfach der Wunsch nach Sparmöglichkeiten Mutter der Fristenverlängerung ? 😉
Olaf S-H
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Re: Geräteprüfungen in Großküchen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Strom,

magst Du denn mal berichten - insbesondere hinsichtlich K1 und K2 nach DGUV Information 203-005.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Strom
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Re: Geräteprüfungen in Großküchen

Beitrag von Strom »

Hallo Olaf,


ich habe also vor etwa zwei Jahren eine Großküche geprüft mit dem Secutest und dem Zusatzkoffer von MWG.
Das war eine gute Sache bei Geräten mit CEE-Stecker. Bei Festanschluß habe ich nur den RLO-Wert gemessen und wenn
erforderlich den IB-Wert. Natürlich dann mit dem Etikett gemäß VDE 0701 u. 702 geprüft.
Da man mich angemeldet hatte, waren natürlich die normalen Steckerleisten alle verschwunden.
Also K1 und K2 Steckdosen gab es hier keine.
Ich hatte Probleme erkannt im Bereich KGL für Warmhaltebehälter. Viele KGL Kabel sind durchgefallen, ca 40 %.

Fehleinkäufe und schlechter Schutzleiter Wert. Ebenso hingen viele KGL , wenn die Wärmebehälter zum Transport
verladen wurden, auf den Edelstahl Tischen. Da man die Kabel allerdings nicht aus den Steckdosen heraus zog,
gab es gelgentlich erhebliche Probleme. ( Waserpfützen auf den Tischen )

Sicherlich ist in Großküchen eine Prüffrist für 6 Monate angebracht, aber hier hat man wieder 2 Jahre als
ausreichend erklärt. Kaufmann gegen Sicherheitsbeauftragten .

Steckdosenleisten fand ich in einer Tüte in der Abstellkammer, sollten aber laut Aussage nur im Büro
Verwendung finden.



Mit freundlichen Grüßen

Strom

Ps.:Nächste Prüfung Gewerbeküche in der kommenden Woche.
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