Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
ego11 hat geschrieben: ↑Sonntag 7. April 2019, 08:52
Wenn bei einem Kleinverteiler "bis 63A" steht, dann muß ich davon ausgehen, das auch die verbauten Klemmen diesen Strom tragen können!
Moin ego,
da bin ich bei Dir.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Tobi P. hat geschrieben: ↑Sonntag 7. April 2019, 12:33
... Also Butter bei die Fische, ansonsten betrachte ich das als unnötige Herbeikonstruierung nicht existenter Probleme um irgendwelchen mir unbekannten bürokratischen Abläufen zu genügen ...
Moin Tobi,
was wart an der Angabe "Ich suche mal, ob ich dazu noch etwas habe. Kann aber etwas dauern." missverständlich?
Gruß Olaf
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Mail Mayer hat geschrieben: ↑Sonntag 7. April 2019, 16:13
... Wenn ich die Klemme für den maximalen Strom auslege ist die Verlegeart doch uninteressant.
Moin Mail Mayer,
welches ist denn der maximale Strom einer Ader, wenn man die Verlegebedinungen außer Acht lässt? Der Hersteller der Klemme gibt Dir den zulässigen Strom an. Hierzu muss man nur mal ins Datenblatt gucken. Sollte eigentlich nicht so schwer sein.
Gruß Olaf
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absolut gar nichts, nimm's bitte nicht persönlich. Aber ich bin mittlerweile an einem Punkt angelangt an dem ich mehr damit beschäftigt bin nichtexistente Probleme zu lösen als wirklich produktiv zu arbeiten und das nervt ungemein! Beim letzten Projekt war ich 3 (in Worten "drei") Tage lang damit beschäftigt mich um eine "normgemäße Beschriftung" von Reihenklemmen zu kümmern - Streitpunkt war die Schriftart auf den Beschriftungsschildchen! Beim Projekt davor war es mein Beschriftungsschema im Schaltschrank und die Farbe der Isolierkragen der Aderendhülsen!
Aktuell die ausgewählten Klemmen - die können doch tatsächlich einen höheren Querschnitt aufnehmen als notwendig und haben auch noch die Frechheit eine höhere Strombelastung abzukönnen als gefordert!
Mit sowas muss man sich heutzutage herumschlagen! Und aus diesem Grund fordere ich mittlerweile zeitgleich zur Behauptung den Nachweis um nicht sinnlos Gespenstern hinterherzujagen. In 95% der Streitfälle blieb der Nachweis bisher übrigens aus.
Eine E-Mail von der Firma Weidmüller vom 17.02.2016: "... Die Blockklemme WPD ist nicht für PEN-Anwendungen vorgesehen ...".
Gruß Olaf
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Na denn.
Ein weiterer Hersteller dessen Produkte man meiden sollte. (Ist ja ähnlich wie bei den 40A FI die auf der anderen Seite der Grenze nur 25A aushalten, hier ist ers nicht die Grenze, sondern die Farbe des Deckels).
Jetzt könnte man natürlich eine graue Klemme bestellen,den Deckel der grün/gelben abpopeln und gegen den Deckel der grauen tauschen, dann müsste es ja wieder funktionieren, oder?
Desweiteren:
Interresant ist, das zum bsp. das Modell WPD 501 angeblich für 152A ausgelegt ist, bei einem Querschnitt von 25mm², der grüne Deckel dann aber scheinbar die Stromtragfähigkeit dieses teiles drastich quasi gegen Null reduzieren soll?
Ich bleib dabei:
Du bist an den Praktikant, die Putzfrau oder den Chef geraten!
Weidmüller gibt also ein Produkt nicht für die Verwendung als PEN-Klemme frei. Ok, das kann man ja für dieses eine Produkt dann so gelten lassen.
Aber du folgerst dann aufgrund dieses einen Produkts dass PE-Klemmen "aus gutem Grund nicht als PEN zugelassen sind"? Scheint mir irgendwie nicht schlüssig zu sein. Zumal ich mittlerweile eine Information von Hager habe nach der die in den Hager-Verteilern installierten PE-Klemmen "natürlich auch als PEN-Klemme genutzt werden dürfen da abgesehen von der Farbe technisch kein Unterschied zu den blauen Neutralleiterklemmblöcken besteht". Dieselbe Info habe ich von Phoenix-Contact zu den USLKG-Klemmen, nur halt mit der Einschränkung dass als PEN-Brücke nicht die Hutschiene sondern eine Leitungsverbindung zur Neutralleiterklemme verwendet werden muss. Beide Infos jeweils gesichert von entsprechend kompetenten Mitarbeitern.
Mich würde also weiterhin interessieren wie du zu der anscheinend pauschalen Einschätzung kommst dass Schutzleiterklemmen nicht als PEN-Klemmen verwendet werden dürfen - und jetzt bitte nicht mit dem fehlenden blauen Streifen begründen