Garten umbauen

In dieses Forum gehört alles, was sich mit dem Titel vereinbaren lässt
Antworten
Mail Mayer
Null-Leiter
Beiträge: 109
Registriert: Donnerstag 14. Februar 2019, 20:33

Re: Garten umbauen

Beitrag von Mail Mayer »

In dem Moment wo man den N auftrennt heißt die PE Klemme doch nicht mehr PEN. Auch wenn der PEN auf die PE Klemme auf gelegt wird. Die Klemmen für die Schutzleiter bleiben vom Strom des Neutralleiters doch unberührt sofern man es richtig installiert. Der PEN kommt lt. Norm zuerst auf die PE Klemme. Der PEN hat doch die Farbgebung gelb/grün wieso sollte da eine blaue Klemme ins Spiel kommen? Die Farbe gelb grün signalisiert ja auch diese Ader nicht zu unterbrechen.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Garten umbauen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

der Hersteller gibt vor, wofür sein Produkt geeignet ist. Wenn er nun der Auffassung ist, dass seine grün-gelbe Klemme keinen Dauerstrom (Betriebsstrom) wohl aber einen Stoßstrom (Kurzschlussstrom) führen kann, dann ist es eben so. Die "Hutschiene" aus Stahl darf ja auch nicht als PEN verwendet werden.

Wie soll den die CE-Konformität erklärt werden, wenn schon die Herstellervorgaben nicht eingehalten werden?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
ego11
Null-Leiter
Beiträge: 2220
Registriert: Sonntag 12. November 2006, 21:40
Wohnort: Köln

Re: Garten umbauen

Beitrag von ego11 »

Also ich kenne keinen Hersteller, der in Verteilern für seine grün/gelben Klemmleisten/Blöcke einen anderen Nennstrom als für die baugleichen blauen angibt. Hast du da mal Beispiele?
Mail Mayer
Null-Leiter
Beiträge: 109
Registriert: Donnerstag 14. Februar 2019, 20:33

Re: Garten umbauen

Beitrag von Mail Mayer »

Ich habe davon auch noch nie was gehört.
Ich glaube der Nennstrom wird überhaupt nicht angegeben, weil der sich ja über den zugelassenen Anschlussquerschnitt selber definiert.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Garten umbauen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin ego,

ich hatte dies mal mit einem Klemmblock in einem Kleinverteiler. Ich suche mal, ob ich dazu noch etwas habe. Kann aber etwas dauern.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Garten umbauen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Mail Mayer,

nein, der zulässige Nennstrom definiert sich nie über die Anschlussklemme. Die Strombelastbarkeit einer Ader ist immer von den Verlegebedingungen abhängig. Ansonsten könnte man eine Schuko-Steckdose auch mit 25 A belasten - 2,5 mm² und entsprechende Verlegebedingenungen.

Guck mal in die Datenblätter der Klemmen. Da stehen auch die Betriebsströme.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
ego11
Null-Leiter
Beiträge: 2220
Registriert: Sonntag 12. November 2006, 21:40
Wohnort: Köln

Re: Garten umbauen

Beitrag von ego11 »

Wenn bei einem Kleinverteiler "bis 63A" steht, dann muß ich davon ausgehen, das auch die verbauten Klemmen diesen Strom tragen können!
ego11
Null-Leiter
Beiträge: 2220
Registriert: Sonntag 12. November 2006, 21:40
Wohnort: Köln

Re: Garten umbauen

Beitrag von ego11 »

Mal ein Beispiel eines seriösen Herstellers, bei dem man im Gegensatz zu seinem größten Wettbewerber auch vernünftige Daten/Anleitungen zu den Produkten etc. auf der Webseite findet:

https://www.striebelundjohn.com/produkte/zk113g
Benutzeravatar
Tobi P.
Beiträge: 1906
Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
Wohnort: 41516 Grevenbroich

Re: Garten umbauen

Beitrag von Tobi P. »

Moin Olaf,
Olaf S-H hat geschrieben: Dienstag 26. März 2019, 05:22 Ich kenne keinen Hersteller, der grün-gelbe Klemmen für den Einsatz als PEN freigibt.
das wird auch kein Hersteller tun. Das wäre ja so als würde ich eine Durchgangsklemme für den Einsatz als L1 freigeben und den Einsatz als L2 oder eine beliebige andere Funktion damit faktisch ausschliessen weil nicht explizit freigegeben.
Was bei einer Klemme interessiert sind Querschnittsbereich, Nennspannung, Nennstrom, Farbe und ggfls. explizit ausgewiesene Einschränkungen zum Einsatzbereich. Also Butter bei die Fische, ansonsten betrachte ich das als unnötige Herbeikonstruierung nicht existenter Probleme um irgendwelchen mir unbekannten bürokratischen Abläufen zu genügen :confused:


Gruß Tobi
Mail Mayer
Null-Leiter
Beiträge: 109
Registriert: Donnerstag 14. Februar 2019, 20:33

Re: Garten umbauen

Beitrag von Mail Mayer »

Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 7. April 2019, 06:50 Moin Mail Mayer,

nein, der zulässige Nennstrom definiert sich nie über die Anschlussklemme. Die Strombelastbarkeit einer Ader ist immer von den Verlegebedingungen abhängig.
Es geht doch um die Klemme und nicht um die Ader. Ein Adernquerschnitt x hat doch eine maximale Strombelastbarkeit. Verlegearten reduzieren diese doch. Wenn ich die Klemme für den maximalen Strom auslege ist die Verlegeart doch uninteressant.
Antworten