Norm für WC - Rufanlage
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- Null-Leiter
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Norm für WC - Rufanlage
Moinsen,
welche Norm oder andere Planungsgrundlage würdet Ihr für die Planung einer WC - Rufanlage für das barrierefreie WC einer Schule (nicht Förderschule) heranziehen?
Ich werfe mal in den Raum:
0834-1 Anwendungsbereich u.a. öffentlich zugängliche Behinderten WC: ist ein barrierefreies WC in einer Schule öffentlich zugänglich?
18040 - 1 barrierefreies Bauen: ganz ehrlich, in Bezug auf WC - Rufanlagen kann man sich das Geld für diese Norm sparen
Ansonsten findet man viel Geschwafel und halbgares, beim AMEV habe ich nichts gefunden, sichere Schule ist genauso wenig aussagekräftig wie die 18040-1...
Besten Dank für die Mühe,
Ocho
welche Norm oder andere Planungsgrundlage würdet Ihr für die Planung einer WC - Rufanlage für das barrierefreie WC einer Schule (nicht Förderschule) heranziehen?
Ich werfe mal in den Raum:
0834-1 Anwendungsbereich u.a. öffentlich zugängliche Behinderten WC: ist ein barrierefreies WC in einer Schule öffentlich zugänglich?
18040 - 1 barrierefreies Bauen: ganz ehrlich, in Bezug auf WC - Rufanlagen kann man sich das Geld für diese Norm sparen
Ansonsten findet man viel Geschwafel und halbgares, beim AMEV habe ich nichts gefunden, sichere Schule ist genauso wenig aussagekräftig wie die 18040-1...
Besten Dank für die Mühe,
Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
- Tobi P.
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Re: Norm für WC - Rufanlage
Moin,
ganz einfach: Handelsübliche Rufanlage (zb Busch Infoline) installieren und im Vorfeld abklären ob Fernsignalisierung zb ins Hausmeisterbüro, Sekretariat etc. erforderlich ist (würde ich allerdings zu raten).
Diese Rufanlagen sind extrem einfach gebaut, die bestehen nur aus Auslösetaster (in welcher Form auch immer), Netzteil, Meldeeinrichtung und Quittiertaster. Plus ggfls. Fernsignalisierung. Dazu ist keine ingenieursmässige Planung notwendig, die Dinger "plane" ich im Normalfall direkt auf der Baustelle.
Gruß Tobi
ganz einfach: Handelsübliche Rufanlage (zb Busch Infoline) installieren und im Vorfeld abklären ob Fernsignalisierung zb ins Hausmeisterbüro, Sekretariat etc. erforderlich ist (würde ich allerdings zu raten).
Diese Rufanlagen sind extrem einfach gebaut, die bestehen nur aus Auslösetaster (in welcher Form auch immer), Netzteil, Meldeeinrichtung und Quittiertaster. Plus ggfls. Fernsignalisierung. Dazu ist keine ingenieursmässige Planung notwendig, die Dinger "plane" ich im Normalfall direkt auf der Baustelle.
Gruß Tobi
- Steffen
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Re: Norm für WC - Rufanlage
Nur musst du je nach Anforderung auch Lichtruffachkraft sein...
- Tobi P.
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Re: Norm für WC - Rufanlage
Moin,
ist immer die Frage von was wir reden. Einzelnes barrierefreies WC mit örtlicher Signalisierung oder busbasierte Anlage mit zig verschiedenen Auslösestellen, zentraler und dezentraler Signalisierung etc. pp in Krankenhäusern/Pflegeheimen/wasweissich. Bei Punkt 2 stimme ich dir zu, da kann sogar eine Herstellerschulung zu Programmierung und Inbetriebnahme notwendig sein. Aber Punkt 1? Das sollte jede einigermassen kompetente Elektrofachkraft hinbekommen.
Gruß Tobi
ist immer die Frage von was wir reden. Einzelnes barrierefreies WC mit örtlicher Signalisierung oder busbasierte Anlage mit zig verschiedenen Auslösestellen, zentraler und dezentraler Signalisierung etc. pp in Krankenhäusern/Pflegeheimen/wasweissich. Bei Punkt 2 stimme ich dir zu, da kann sogar eine Herstellerschulung zu Programmierung und Inbetriebnahme notwendig sein. Aber Punkt 1? Das sollte jede einigermassen kompetente Elektrofachkraft hinbekommen.
Gruß Tobi
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- Null-Leiter
- Beiträge: 905
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Re: Norm für WC - Rufanlage
Moinsen,
@ Steffen: Wo steht das? In der 0834-1 steht das so drin. Das weiß ich. Mir geht es darum, welche Planungsgrundlage ich heranziehen kann. Die genannten kenne ich natürlich, aber wenn das alles ist, dann wären WC-Rufanlagen ohne Anschluss an eine Notstromversorgung (oder eigene Akkupufferung) nicht mehr zulässig.
@ Tobi: Ich muss die nicht einbauen, ich muss die einplanen. Letzteres ist nicht immer einfacher. Hier geht es gerade um die Akkupufferung der Anlage. Anzeige vor Ort sowie an ständig besetzter Stelle, 2 Auslösungen an WC und Waschbecken in je 2 Höhen etc. ist schon klar und berücksichtigt. Hier geht es nicht um das wie, sondern um das warum.
Einige Hersteller weisen bei den Komplettkisten auch schon auf die Pflicht zum Anschluss aus eine Notstromversorgung hin, mit Nennung der 0834-1. Die Frage ist hier, gilt diese an einer Schule, und warum, oder eben warum nicht.
Trotzdem Dank schon mal Eure Hinweise.
Ocho
@ Steffen: Wo steht das? In der 0834-1 steht das so drin. Das weiß ich. Mir geht es darum, welche Planungsgrundlage ich heranziehen kann. Die genannten kenne ich natürlich, aber wenn das alles ist, dann wären WC-Rufanlagen ohne Anschluss an eine Notstromversorgung (oder eigene Akkupufferung) nicht mehr zulässig.
@ Tobi: Ich muss die nicht einbauen, ich muss die einplanen. Letzteres ist nicht immer einfacher. Hier geht es gerade um die Akkupufferung der Anlage. Anzeige vor Ort sowie an ständig besetzter Stelle, 2 Auslösungen an WC und Waschbecken in je 2 Höhen etc. ist schon klar und berücksichtigt. Hier geht es nicht um das wie, sondern um das warum.
Einige Hersteller weisen bei den Komplettkisten auch schon auf die Pflicht zum Anschluss aus eine Notstromversorgung hin, mit Nennung der 0834-1. Die Frage ist hier, gilt diese an einer Schule, und warum, oder eben warum nicht.
Trotzdem Dank schon mal Eure Hinweise.
Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
- Wulff
- Null-Leiter
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- Registriert: Freitag 2. Mai 2014, 17:34
Re: Norm für WC - Rufanlage
Es ist -wie du auch schon festgestellt hast- mal wieder das Thema der Auslegung der Begrifflichkeiten.
Wie du geschrieben hats, "Schul-WC = öffentliche Einrichtung... Ja/nein"
Der Text in der 834 sagt ja aus, "...und in allen vergleichbaren Einrichtungen"...
Was hindert dich denn jetzt, die Schule als eine solche gemäß deinem Planerwissen "als vergleichbar" einzustufen? Eigentlich keiner. Wenn du es so einstufst und der Bauherr will es nicht, begründest du es, warum du es so siehst. Ich denke, ein Szenario der Notwendigkeit einer Rufanlage ist einfach zu entwerfen.
Wenn er es dann nicht will, bist du aus dem Schneider.
btw: Im Hager/Berker-Manual einer WC-Rufanlage findet sich folgender Satz:
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Notrufset eignet sich für alle Anwendungen, in denen die Installation eines Notrufsystems
nach DIN VDE 0834 nicht ausdrücklich vorgegeben, dessen Einsatz wegen ausreichendem
Gefährdungspotenzial aber unbedingt zu empfehlen ist.
Dies trifft insbesondere zu für WC-Räume in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Ämtern,
Restaurants und Kaufhäusern oder in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen und
Pflegeheimen aber auch für öffentliche Toilettenräume in Schwimmbädern. Überall dort, wo
Personen ohne visuellen oder akustischen Kontakt zur Umwelt in Notsituationen geraten
können, ist die Installation des Notrufsets anzuraten.
– Unterputz-Montage in Gerätedose nach DIN 49073, für Lichtsignal und Netzteil ist eine
tiefe Gerätedose zu empfehlen
– Notrufsystem für behindertengerechte WC-Räume in öffentlichen Gebäuden nach DIN VDE
0834
(Quelle:https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... FtAY2Wczx5 )
Ich hoffe, du kommst damit weiter.
Wie du geschrieben hats, "Schul-WC = öffentliche Einrichtung... Ja/nein"
Der Text in der 834 sagt ja aus, "...und in allen vergleichbaren Einrichtungen"...
Was hindert dich denn jetzt, die Schule als eine solche gemäß deinem Planerwissen "als vergleichbar" einzustufen? Eigentlich keiner. Wenn du es so einstufst und der Bauherr will es nicht, begründest du es, warum du es so siehst. Ich denke, ein Szenario der Notwendigkeit einer Rufanlage ist einfach zu entwerfen.
Wenn er es dann nicht will, bist du aus dem Schneider.
btw: Im Hager/Berker-Manual einer WC-Rufanlage findet sich folgender Satz:
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Notrufset eignet sich für alle Anwendungen, in denen die Installation eines Notrufsystems
nach DIN VDE 0834 nicht ausdrücklich vorgegeben, dessen Einsatz wegen ausreichendem
Gefährdungspotenzial aber unbedingt zu empfehlen ist.
Dies trifft insbesondere zu für WC-Räume in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Ämtern,
Restaurants und Kaufhäusern oder in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen und
Pflegeheimen aber auch für öffentliche Toilettenräume in Schwimmbädern. Überall dort, wo
Personen ohne visuellen oder akustischen Kontakt zur Umwelt in Notsituationen geraten
können, ist die Installation des Notrufsets anzuraten.
– Unterputz-Montage in Gerätedose nach DIN 49073, für Lichtsignal und Netzteil ist eine
tiefe Gerätedose zu empfehlen
– Notrufsystem für behindertengerechte WC-Räume in öffentlichen Gebäuden nach DIN VDE
0834
(Quelle:https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... FtAY2Wczx5 )
Ich hoffe, du kommst damit weiter.
- Wulff
- Null-Leiter
- Beiträge: 985
- Registriert: Freitag 2. Mai 2014, 17:34
Re: Norm für WC - Rufanlage
hab noch das gefunden... https://www.elektropraktiker.de/ep-2009 ... a8722561ef
Da sind diverse sicherlich hilfreiche Verweise drin!
Für de-LSer gibt es noch das hier https://www.elektro.net/praxisprobleme/ ... ehinderte/
Da sind diverse sicherlich hilfreiche Verweise drin!
Für de-LSer gibt es noch das hier https://www.elektro.net/praxisprobleme/ ... ehinderte/
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- Null-Leiter
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- Registriert: Mittwoch 16. Juli 2014, 14:27
- Wohnort: Münsterland
Re: Norm für WC - Rufanlage
Moinsen,
jo, ich sehe dass so, dass die 0834-1 hier zieht.
Es wäre für mich ok gewesen, wenn jetzt einer mit der DIN ISO EN 1234-55:2019-04 oder so gekommen wäre, in der Schulen eindeutig anders eingestuft werden, oder einer Einschätzung des AMEV, DGVU bzw. einer anderen Organisation. Schließlich kann keiner alle Normen kennen, auch wenn das erwartet wird...
Besten Dank an Euch,
Ocho
jo, ich sehe dass so, dass die 0834-1 hier zieht.
Es wäre für mich ok gewesen, wenn jetzt einer mit der DIN ISO EN 1234-55:2019-04 oder so gekommen wäre, in der Schulen eindeutig anders eingestuft werden, oder einer Einschätzung des AMEV, DGVU bzw. einer anderen Organisation. Schließlich kann keiner alle Normen kennen, auch wenn das erwartet wird...
Besten Dank an Euch,
Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
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- Null-Leiter
- Beiträge: 459
- Registriert: Montag 31. März 2014, 11:26
- Wohnort: Sachsen/Erzgebirge
Re: Norm für WC - Rufanlage
Sehe ich nicht so. Hier fehlt irgendein schlüssiger Verweis, warum man diese Norm anwenden sollte. Nur weil sie existiert?
Baurechtlich wuerde ich die MVV TB heranziehen. (Ich weiß allerdings nicht, ob die in deinen Bundesland schon umgesetzt/eingeführt ist). Dort ist auf die 18040-1 verwiesen. Und in der steht:Elo-Ocho hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. April 2019, 22:57 Es wäre für mich ok gewesen, wenn jetzt einer mit der DIN ISO EN 1234-55:2019-04 oder so gekommen wäre, in der Schulen eindeutig anders eingestuft werden, oder einer Einschätzung des AMEV, DGVU bzw. einer anderen Organisation. Schließlich kann keiner alle Normen kennen, auch wenn das erwartet wird...
"Für Toiletten muss in der Nähe des WC-Beckens eine Notrufanlage vorgesehen werden. Sie muss visuell
kontrastierend gestaltet, taktil erfassbar und auffindbar und hinsichtlich ihrer Funktion auch für blinde
Menschen eindeutig gekennzeichnet sein. Ein Notruf muss vom WC-Becken aus sitzend und vom Boden aus
liegend ausgelöst werden können."
Eigentlich eindeutig und umfassend beschrieben.
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Norm für WC - Rufanlage
Moin Ocho,
bist Du vor oder nach der Baugenehmigung? Über welches Land unterhalten wir uns - Niedersachsen oder NRW?
Gruß Olaf
bist Du vor oder nach der Baugenehmigung? Über welches Land unterhalten wir uns - Niedersachsen oder NRW?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794