Hallo,
eine bestehende Kindertagesstätte wird um einen Büroraum und einen Betreuungsraum erweitert. An den Schlafräumen ändert sich nichts.
Nach DIN VDE 0100-420 muss für den Betrauungsraum ein AFDD eingesetzt werden.
Besteht für die vorhandenen Gruppen- und Schlafräume noch "Bestandsschutz" oder müssen diese nun im zuge dieser Erweiterung auch auf aktuellen Stand gebracht werden und mit AFDDs ausgestattest werden?
Grüße
tarcom
AFDD Brandschutzschalter bei Kita Erweiterung pflicht?
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Re: AFDD Brandschutzschalter bei Kita Erweiterung pflicht?
Hallo Tarcom,
mit dem wenigen Wissen, was mir über Dich und Dein vorhaben zur Verfügung steht, empfehle ich Dir, in Rücksprache mit dem Bauherren, der wahrscheinlich ein Öffi ist, die AMEV - Risikobeurteilung sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen und zu dokumentieren. Damit könnte es sein, dass gar kein AFDD zum Einsatz kommen muss.
Wenn Du keine Berührung zu den anderen Räumen hast, dann wirst Du da auch nicht nachrüsten müssen.
Ocho
mit dem wenigen Wissen, was mir über Dich und Dein vorhaben zur Verfügung steht, empfehle ich Dir, in Rücksprache mit dem Bauherren, der wahrscheinlich ein Öffi ist, die AMEV - Risikobeurteilung sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen und zu dokumentieren. Damit könnte es sein, dass gar kein AFDD zum Einsatz kommen muss.
Wenn Du keine Berührung zu den anderen Räumen hast, dann wirst Du da auch nicht nachrüsten müssen.
Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
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Re: AFDD Brandschutzschalter bei Kita Erweiterung pflicht?
Ich möchte in dem Zusammenhang auf die Diskussion
viewtopic.php?f=28&t=17063
verweisen.
Es ist möglich bei Vereinbarung zwischen Bauherrn und Ausführung auch auf Basis von Normenentwürfen zu arbeiten, insbesondere wenn diese
wie hier bestehende Festlegungen wieder in Frage stellen.
Daher bitte die entsprechenden weiteren Diskussionen hier im zum Thema AFDD beachten.
Der Normenentwurf empfiehlt als GBU nicht ausdrücklich die Vorgehensweise des AMEV.
Die Anwendung der VDE 0100-410 hinsichtlich der Aussagen zum LSFI 30 mA und Brandschutz wäre dann ebenfalls eine hinreichende GBU
auf Normenbasis.
viewtopic.php?f=28&t=17063
verweisen.
Es ist möglich bei Vereinbarung zwischen Bauherrn und Ausführung auch auf Basis von Normenentwürfen zu arbeiten, insbesondere wenn diese
wie hier bestehende Festlegungen wieder in Frage stellen.
Daher bitte die entsprechenden weiteren Diskussionen hier im zum Thema AFDD beachten.
Der Normenentwurf empfiehlt als GBU nicht ausdrücklich die Vorgehensweise des AMEV.
Die Anwendung der VDE 0100-410 hinsichtlich der Aussagen zum LSFI 30 mA und Brandschutz wäre dann ebenfalls eine hinreichende GBU
auf Normenbasis.
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Re: AFDD Brandschutzschalter bei Kita Erweiterung pflicht?
Hallo Ocho,Elo-Ocho hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Dezember 2018, 17:10 Hallo Tarcom,
mit dem wenigen Wissen, was mir über Dich und Dein vorhaben zur Verfügung steht, empfehle ich Dir, in Rücksprache mit dem Bauherren, der wahrscheinlich ein Öffi ist, die AMEV - Risikobeurteilung sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen und zu dokumentieren. Damit könnte es sein, dass gar kein AFDD zum Einsatz kommen muss.
Wenn Du keine Berührung zu den anderen Räumen hast, dann wirst Du da auch nicht nachrüsten müssen.
Ocho
ich habe schon versucht mit der AMEV EXCEL-Tabelle eine Risikobewertung zu erstellen. Leider verstehe ich nicht wirklich was sich hinter den Faktorenwerten RO, P, Q , ZT, ZSB und ZB verbirgt um auf den Sicherheitswert S zu kommen.
Es erschließt sich mir auch nicht was die empfohlenen von - bis Werte aussagen und wie ich die Anlage vor Ort danach bewerten soll.
Auch die pdf-Dokumente dazu helfen nicht wirklich weiter.
Kann das evtl. jemand verständlichem erklären oder hat sogar ein Beispiel zur Hand?
Gruß
Tarcom